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Beschlusstext (Aufstellung Bebauungsplan 05.08 "Bonnstraße 335-337/Geildorferbach")

Daten

Kommune
Brühl
Größe
18 kB
Datum
01.10.2013
Erstellt
06.11.13, 18:24
Aktualisiert
06.11.13, 18:24
Beschlusstext (Aufstellung Bebauungsplan 05.08 "Bonnstraße 335-337/Geildorferbach") Beschlusstext (Aufstellung Bebauungsplan 05.08 "Bonnstraße 335-337/Geildorferbach")

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Inhalt der Datei

Brühl, den 06.11.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 01.10.2013 Öffentliche Sitzung 5. Bebauungsplan 05.08. "Bonnstraße 335-337 / Geildorferbach" - Aufstellungsbeschluss - 287/2013 Elzer fragt, ob es bereits Aussagen zu den Kosten der beiden Varianten gibt. Schiffer verneint. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), die Aufstellung des Bebauungsplans 05.08. "Bonnstraße 335-337/Geildorferbach" Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Schwadorf, Flur 2. Es umfasst die Flurstücke: 160 und 120, sowie tlw. 159, 121, 80 (verrorter Geildorfer Bach) und 78 (Bonnstraße). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: im Osten im Süden im Westen im Norden durch eine gedachte 40m-Parallele östlich der westlichen Grenze der Flurstücke 159 und 121, vom südlichen Schnittpunkt der gedachten 40m-Parallele mit der südlichen Grenze des Flurstücks 121, entlang in westlicher Richtung der südlichen Grenze der Flurstücke 121, 120 bis zum südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 120, weiter in der westlicher Verlängerung, das Flurstück 80 schneidend, bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 78. von diesem Schnittpunkt in nördliche Richtung entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 78 bis zum Schnittpunkt der westlichen Verlängerung der nördlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 160, 159 mit der westlichen Grenze des Flurstücks 78, von dem letztgenannten Schnittpunkt in östliche Richtung entlang der westlichen Verlängerung der nördlichen Flurstücksgrenzen 160, 159 und den deren nördlichen Grenzen bis zum Schnittpunkt der nördlichen Grenze des Flurstücks 159 mit der gedachten 40m-Parallelen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.10.2013 1 von 2 Abstimmungsergebnis: 15 : 0 : 0 Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.10.2013 2 von 2