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Beschlusstext (Bebauungsplan 01.06 "Franziskanerhof" 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss-)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
81 kB
Datum
01.10.2013
Erstellt
06.11.13, 18:24
Aktualisiert
06.11.13, 18:24
Beschlusstext (Bebauungsplan 01.06 "Franziskanerhof" 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss-) Beschlusstext (Bebauungsplan 01.06 "Franziskanerhof" 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss-)

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Brühl, den 06.11.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 01.10.2013 Öffentliche Sitzung 7. Bebauungsplan 01.06 "Franziskanerhof", 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss - 270/2013 Caspers erläutert, dass zum Zeitpunkt der Planerstellung ‚Franziskanerhof’ die Regelung für die Höhenentwicklung nicht auf das Baufeld der an der Uhlstraße gelegenen Bebauung beschränkt wurde, sondern auch das Baufeld am Franziskanerhof mit überspannt, was heute zu einem gewaltigen Dach zwischen Uhlstraße und Franziskanerhof führen kann. Anlässlich eines konkreten Bauvorhabens ist dies aufgefallen und hat zwecks Schadensbegrenzung bereits zu aufwendigen Abstimmungen mit dem Bauherrn geführt. Mit der Änderung des Bebauungsplans soll die Höhenentwicklung im Interesse eines harmonischen Stadtbildes entlang der Uhlstraße und am Franziskanerhof getrennt voneinander geregelt werden. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), die Aufstellung des Bebauungsplans 01.06 „Franziskanerhof“ 1. Änderung Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 27. Es umfasst die Flurstücke: 808, 813, 805, 804, 808, 812, 813, 806, 502, 462 - 470, 473 - 490, 498, 491, 537, 538 und 493 - 497. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: im Westen im Norden im Osten von den westlichen Grenzen der Flurstücke 495 - 498, 473 - 481, 462 - 470, 502, 813 und 808, von der nördlichen Grenzen der Flurstücke 808 und 813, von der östliche Grenze des Flurstücks 813 (angrenzend 809), der nördlichen und östlichen Grenze des Flurstückes 805, von der östlichen und südlichen Grenze des Flurstückes 804, von der östlichen Grenze der Flurstücke 813 (angrenzend 803), von der östlichen und südlichen Grenze des Flurstückes 806 und der südlichen Grenze des Flurstückes 813, von den östlichen Grenzen der Flurstücke 462 - 467, 469, 470 und 475 - 477, Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.10.2013 1 von 2 im Süden von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 477, 486 und 488, von den östlichen Grenzen der Flurstücke 488, 489 und 490 und von den südlichen Grenzen der Flurstücke 490, 491, 538, 493 - 495. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 15 : 0 : 0 Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.10.2013 2 von 2