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Beschlussvorlage (Verlängerung Ludwigstraße in E.-Liblar; Ausbau des bislang lediglich provisorisch befestigten, ca. 50 Meter langen Verlängerungsteils zwischen Rosenstraße und Behrensstraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
67 kB
Datum
22.11.2011
Erstellt
11.11.11, 06:32
Aktualisiert
12.11.11, 06:30
Beschlussvorlage (Verlängerung Ludwigstraße in E.-Liblar; Ausbau des bislang lediglich provisorisch befestigten, ca. 50 Meter langen Verlängerungsteils zwischen Rosenstraße und Behrensstraße) Beschlussvorlage (Verlängerung Ludwigstraße in E.-Liblar; Ausbau des bislang lediglich provisorisch befestigten, ca. 50 Meter langen Verlängerungsteils zwischen Rosenstraße und Behrensstraße)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 457/2011 Az.: 6510/6540 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 02.11.2011 gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: - 20 - Termin 22.11.2011 BM / Dezernent 09.11.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Verlängerung Ludwigstraße in E.-Liblar; Ausbau des bislang lediglich provisorisch befestigten, ca. 50 Meter langen Verlängerungsteils zwischen Rosenstraße und Behrensstraße Finanzielle Auswirkungen: Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von ca. 35.000,- € sind in der genehmigten Prioritätenliste für das Jahr 2011 enthalten. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Eigenbetrieb Straßen baut das bislang lediglich provisorisch befestigte, ca. 50 Meter lange Zwischenstück der Ludwigstraße zwischen Rosenstraße und Behrensstraße aus. Das hier zur Disposition stehende Straßenteilstück ist vom rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 13 B der Stadt Erftstadt erfasst. Bei einem Ausbau werden die vier von diesem Straßenteilstück erschlossenen Grundstücke Rosenstraße 20 und 22 (Eckgrundstücke) und Ludwigstraße 20 und 27 erschließungsbeitragspflichtig. Vor einem etwaigen Ausbau werden die betroffenen Anlieger und Beitragspflichtigen baldmöglichst über die eintretende Erschließungsbeitragspflicht sowie deren voraussichtliche Höhe informiert. Straßenausbau und Beitragsheranziehung sind für 2012 vorgesehen. Begründung: Der hier maßgebliche Teilbereich der Ludwigstraße wurde bislang nie endausgebaut und weist lediglich eine provisorische Befestigung ohne ausreichenden Unterbau auf. Soweit vorhanden, weist der Schwarzdeckenbelag eine Vielzahl von Schlaglöchern, Rissen und stark porösen Teilflächen auf. Ein Drittel der maßgeblichen Straßenfläche ist ohnehin nur dürftig mit Kies und Schotter befestigt. Eine ausreichende und ordnungsgemäße Straßenentwässerung ist infolge der mangelhaften Straßenbefestigung und wegen unzureichender Gefälleverhältnisse nicht gewährleistet. Die vorhandene Straßenbefestigung ist derart marode, dass eine weitere provisorische Ausbesserung der Straße aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht mehr vertretbar ist. Daher wird ein Straßenvollausbau für zwingend erforderlich gehalten, wobei ein Ausbau als Verkehrsmischfläche empfohlen wird. Die Baukostensumme für die Herstellung des beschriebenen Straßenteilstücks wird grob auf ca. 35.000,00 Euro taxiert. Hieraus lassen sich Erschließungsbeiträge nach den §§ 127 ff. Baugesetzbuch i.H.v. geschätzt ca. 11,50 Euro pro qm Grundstücks-/Verteilungsfläche erwarten. Das einer Wohnungsbaugenossenschaft gehörende Grundstück Ludwigstraße 20 wäre demnach anteilig mit geschätzt ca. 14.200,00 Euro, das städtische Grundstück Ludwigstraße 27 (Feuerwehrgerätehaus) mit ca. 7.500,00 Euro und die beiden privaten Eckgrundstücke Rosenstraße 20 und 22 mit ca. 4.400,00 Euro bzw. 5.200,00 Euro am Baukosten- bzw. Erschließungsaufwand beteiligt. Da die Höhe der Erschließungsbeiträge von den tatsächlichen, endgültig entstehenden Baukosten abhängt, sind die hierzu gemachten Angaben rein informatorisch und als unverbindliche Richtwerte anzusehen. (Dr. Rips) -2-