Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
67 kB
Datum
22.11.2011
Erstellt
11.11.11, 06:32
Aktualisiert
12.11.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 457/2011
Az.: 6510/6540
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 02.11.2011
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
- 20 -
Termin
22.11.2011
BM / Dezernent
09.11.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Verlängerung Ludwigstraße in E.-Liblar; Ausbau des bislang lediglich provisorisch
befestigten, ca. 50 Meter langen Verlängerungsteils zwischen Rosenstraße und
Behrensstraße
Finanzielle Auswirkungen:
Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von ca. 35.000,- € sind in der genehmigten Prioritätenliste für
das Jahr 2011 enthalten.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Eigenbetrieb Straßen baut das bislang lediglich provisorisch befestigte, ca. 50 Meter lange
Zwischenstück der Ludwigstraße zwischen Rosenstraße und Behrensstraße aus. Das hier zur
Disposition stehende Straßenteilstück ist vom rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 13 B der Stadt
Erftstadt erfasst.
Bei einem Ausbau werden die vier von diesem Straßenteilstück erschlossenen Grundstücke
Rosenstraße
20
und
22
(Eckgrundstücke)
und
Ludwigstraße
20
und
27
erschließungsbeitragspflichtig. Vor einem etwaigen Ausbau werden die betroffenen Anlieger und
Beitragspflichtigen baldmöglichst über die eintretende Erschließungsbeitragspflicht sowie deren
voraussichtliche Höhe informiert. Straßenausbau und Beitragsheranziehung sind für 2012
vorgesehen.
Begründung:
Der hier maßgebliche Teilbereich der Ludwigstraße wurde bislang nie endausgebaut und weist
lediglich eine provisorische Befestigung ohne ausreichenden Unterbau auf. Soweit vorhanden,
weist der Schwarzdeckenbelag eine Vielzahl von Schlaglöchern, Rissen und stark porösen
Teilflächen auf. Ein Drittel der maßgeblichen Straßenfläche ist ohnehin nur dürftig mit Kies und
Schotter befestigt. Eine ausreichende und ordnungsgemäße Straßenentwässerung ist infolge der
mangelhaften Straßenbefestigung und wegen unzureichender Gefälleverhältnisse nicht
gewährleistet. Die vorhandene Straßenbefestigung ist derart marode, dass eine weitere
provisorische Ausbesserung der Straße aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht mehr
vertretbar ist. Daher wird ein Straßenvollausbau für zwingend erforderlich gehalten, wobei ein
Ausbau als Verkehrsmischfläche empfohlen wird.
Die Baukostensumme für die Herstellung des beschriebenen Straßenteilstücks wird grob auf ca.
35.000,00 Euro taxiert. Hieraus lassen sich Erschließungsbeiträge nach den §§ 127 ff.
Baugesetzbuch i.H.v. geschätzt ca. 11,50 Euro pro qm Grundstücks-/Verteilungsfläche erwarten.
Das einer Wohnungsbaugenossenschaft gehörende Grundstück Ludwigstraße 20 wäre demnach
anteilig mit geschätzt ca. 14.200,00 Euro, das städtische Grundstück Ludwigstraße 27
(Feuerwehrgerätehaus) mit ca. 7.500,00 Euro und die beiden privaten Eckgrundstücke
Rosenstraße 20 und 22 mit ca. 4.400,00 Euro bzw. 5.200,00 Euro am Baukosten- bzw.
Erschließungsaufwand beteiligt.
Da die Höhe der Erschließungsbeiträge von den tatsächlichen, endgültig entstehenden Baukosten
abhängt, sind die hierzu gemachten Angaben rein informatorisch und als unverbindliche
Richtwerte anzusehen.
(Dr. Rips)
-2-