Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.05.2007
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl/Bo.
Nr. der Ratsdrucksache: 974
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Beratungsfolge
Strukturförderungsausschuss
Termin
05.06.2007
Haupt- und Finanzausschuss
12.06.2007
Rat
19.06.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 7-2. vereinfachte Änderung
hier. Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 974
Sachverhalt:
Der Entwurf zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rodert“ lag in der Zeit
vom 23.04.2007 bis einschließlich des 25.05.2007 gem. § 3 Abs. 2 BauGB offen. Gleichzeitig
wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren beteiligt.
In den bisher eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden keine Bedenken hinsichtlich der zweiten vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 7 „Rodert“ vorgetragen. Von Bürgern wurden keine Stellungnahmen
abgegeben. Somit sind keine Abwägungsbeschlüsse zu fassen.
Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 in der Fassung der Änderung vom
22.7.1983 werden für den Änderungsbereich beibehalten.
Da nach den Bestimmungen der Bauordnung Garagen auch ausserhalb der Baugrenzen errichtet
werden können, entfällt der Pflanzgebotsstreifen in einer Teilfläche entlang des Wirtschaftswegen.
Im weiteren ist nunmehr der Satzungsbeschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag:
1.
Aufgrund der §§ 2 und 10 des BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl I. S. 2415) i.V.m. dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in der z.Zt. gültigen Fassung, wird die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.
7 „Rodert“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung
beschlossen.
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der Bebauungsplanänderung herbei zu
führen.