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Beschlusstext (Bebauungsplan 04.16 Wesselingerstraße / L184 Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
135 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
15.04.14, 18:29
Aktualisiert
15.04.14, 18:29
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Brühl, den 15.04.2014 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 13.02.2014 Öffentliche Sitzung 5. Bebauungsplan 04.16 „Wesselingerstraße / L184“ - Aufstellungsbeschluss - 22/2014 Fachbereichsleiter Schaaf führt aus, dass es hier erstens um die Durchsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes geht, da aufgrund des herrschenden Planungsrecht Einzelhandelsnutzungen zulässig wären die zentrenschädlich sind und zweitens greift in dem Plangebiet die Störfallproblematik, da in unmittelbarer Nähe ein Störfallbetrieb gemäß Seveso-Richtlinie existiert. Insofern gibt es ein Planungserfordernis um die zu verhindern, dass Betriebe mit hohem Publikumsverkehr in zu großer Nähe zu diesem Betrieb entstehen. Beigeordneter Schiffer ergänzt, dass in einem der nächsten Ausschusssitzungen ein Rahmenplan für Brühl-Ost vorgestellt werden soll, das nach Diskussion im Ausschuss der Verwaltung als Handlungskonzept dienen soll. Sachkundiger Bürger WinkelmannStrack möchte wissen, ob die Störfallverordnung noch nicht gegolten hat, als die Genehmigung für den (heute vorhandenen) Tierfachmarkt erteilt wurde. Außerdem regt er an, dass die im Brühler Stadtgebiet vorhandenen Störfallbetriebe alle mal im PSTA vorgestellt werden. Beigeordneter Schiffer antwortet, dass es sich um Europäisches in bundesdeutsch überführtes Recht handelt. Innerhalb Brühls gibt es zwei Betriebe. Die Verordnung ist bei allen zukünftigen Vorhaben zu berücksichtigen. Der angefragte Standort existierte vorher schon und genießt Bestandschutz. Fachbereichsleiter Schaaf ergänzt, dass ein Gutachten für den Standort ‚Brühl-Ost’ bereits vorliegt und dass dieses in die Bauleitplanung Eingang finden wird. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), die Aufstellung des Bebauungsplans 04.16 Wesselingerstraße / L 184 Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 22. Es umfasst die Flurstücke 400, 351, 348, 417, 331, 297, 298, 299, 301, 146, 303, 328, 284, 285, 195, 286, 287, 312, 313, 311, 310, 320 - 323, 192, 306, 57, 38, 203, 201, 327, 187, 185, 186, 184, 144, 398, 396, 397, 399, 198, 162, 420, 418, 361, 392, 362, 419, 421, und 167. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 13.02.2014 1 von 2 im Westen im Norden im Osten im Süden entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 400 und 351, entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 351, 348 und 167, entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 167, 421 und 362, entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 362, der östlichen Grenze des Flurstückes 392, der südlichen Grenzen der Flurstücke 392, 38, 57, 313, 312, 287, 286, 195, 297, 417 und 331, der westlichen Grenze des Flurstücks 331 und der südlichen Grenze des Flurstückes 400. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 13.02.2014 2 von 2