Daten
Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
15.04.14, 18:29
Aktualisiert
15.04.14, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 15.04.2014
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 13.02.2014
Öffentliche Sitzung
3.
Entwurf zum Landesentwicklungsplan
- Stellungnahme der Stadt Brühl -
25/2014
Abteilungsleiter Lamberty trägt zum Verfahren und der Bedeutung sowie den grundsätzlichen Inhalten des LEP vor.
Schriftführer Kaiser trägt zum Thema Kulturdenkmale - insbesondere ‚Brühler Schlösser’
- vor, das bereits in der letzten PSTA-Sitzung angefragt wurde.
Ratsfrau Brämer möchte zum Thema Schlösser wissen, ob - im Falle einer hypothetischen Bebauung des Belvedere-Platzes - dieser LEP ein Problem bedeuten würde. Abteilungsleiter Lamberty verneint, da es im LEP um raumbedeutsame Bauvorhaben geht
und da diese Fläche auch im Siedlungsbereich liegt. Ratsfrau Brämer fragt nach dem
weiteren Vorgehen, da diese Vorlage für die FDP-Fraktion nicht weitgehend genug ist. Sie
möchte weiterhin ergänzt haben:
Zu 6.1-8, Wiedernutzung von Brachflächen: Die FDP spricht sich gegen die dort genannte
Zielsetzung aus, ebenso gegen 6.1-10, Flächentausch. Bei 4.3, Klimaschutzplan spricht
sich die FDP-Fraktion gegen die formulierte Zielsetzung aus. Auch die Vorranggebiete für
Windenergie (10.2-2) und die dafür vorgesehenen Flächen für den Flächenumfang werden abgelehnt. Grundsätzlich schließt sich die FDP der Position des Städte- und Gemeindebundes an. Sachkundiger Bürger Schmidt spricht für seine Fraktion Zustimmung zu
der vorgelegten Stellungnahme aus, allerdings müssen die hier vorgetragenen Inhalte zunächst noch diskutiert werden. Darüber hinaus möchte er wissen, ob in Folge des LEP
möglicherweise FNP-Wohnbauflächen zurück genommen werden müssen. Er plädiert
auch dafür, dass weitere Kiesabbauflächen in der Nähe des Schwadorfer Hofes vermieden werden sollen. Ebenso spricht er sich gegen die seitens der Landesregierung vorgebene Zielsetzung von 60ha Flächen für Windkraft auf dem Brühler Stadtgebiet aus. An die
Adresse Ratsfrau Brämer richtet er die Aussage, dass die Wiedernutzung von Brachflächen doch wohl erstrebenswert ist. Abteilungsleiter Lamberty ergänzt, dass es sich bei
Brachflächen um einen Grundsatz handelt und dass dies damit einer Abwägung zugänglich ist. Außerdem handelt es sich um ehemals wirtschaftlich genutzte Flächen - und es ist
sinnvoll, über solche Flächen weiter verfügen zu können um sie baulich zu nutzen anstatt
sie auf zu geben. Das ist insofern ein klassisches Ziel der Innenentwicklung.
Sachkundiger Bürger Hinz fragt zu 2, räumliche Struktur des Landes, inwiefern Schwadorf dem Freiraum zugeordnet ist. Weiterhin fragt er, was diese Einschränkung mit Badorf
zu tun hat und was im Regionalplan festgeschrieben ist. Außerdem ist doch wohl bei Abweichungswunsch von den Zielen der Landesplanung ein Zielabweichungsverfahren möglich, wodurch auch Änderungen bei den Zielen bewirkt werden können. Fachbereichsleiter Schaaf verweist auf den Regionalplan, dass auch in diesem Schwadorf nicht als Allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen ist. Daher besteht nun die Gefahr, dass dies
über die LEP-Änderung manifestiert wird. Abteilungsleiter Lamberty bemerkt zu dem
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Hinweis ‚Badorf’, dass es sich an dieser Stelle um einen Schreibfehler handelt - richtig
muss es ‚Schwadorf’ heißen.
Sachkundiger Bürger Hinz spricht das Ziel ‚Zentralörtlich bedeutsame Allgemeine Siedlungsbereiche’ (6.2-1) an. Lt. vorliegender Stellungnahme der Verwaltung soll die Fläche
östlich der Linie 18 zwischen K7 und BAB 553 als potentielle Baufläche betrachtet werden. Und erinnert daran, dass die Bezirksregierung sich in der Vergangenheit doch wohl
dagegen ausgesprochen hat. Fachbereichsleiter Schaaf bestätigt, dass dies bisher der
Fall war. Mit dem vorliegenden LEP-Entwurf will die Stadt Brühl aber versuchen, Wohnbauflächen zu gewinnen, die bisher nicht drin sind, da die Stadt bzgl. der Wohnbaulandentwicklung eine Perspektive braucht. Er betont, dass die Stadt kaum noch entwicklungsfähige Flächen hat.
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack positioniert sich gegen die Entwicklung des
Schwadorfer Feldes. Außerdem wird auch die Verlängerung der L 150 abgelehnt.
Ratsherr Fischer möchte wissen, ob die Bebauung westlich der Linie 18 (BP 06.15) mit
dem LEP-Entwurf in Frage gestellt wird. Und er hinterfragt, ob auch der derzeit diskutierte
Kindergarten Schwadorf dann auch nicht gebaut werden kann. Abteilungsleiter Lamberty verneint, da bereits ein Aufstellungbeschluss gefasst wurde. Beigeordneter Schiffer
führt aus, dass die Stadt Brühl mit ihren 36km² relativ eingeschränkt ist hinsichtlich ihrer
Bauflächenentwicklung. Er erinnert hierzu auch an das Gewerbeflächenkonzept im RheinErft-Kreis, bei dem die Stadt Brühl nur in geringem Maße tangiert ist, da kaum Flächen
verfügbar sind, die in die Verhandlungen eingebracht werden können. Nach der derzeit in
Entwicklung befindlichen o.g. Fläche (BP 06.15) werden bei der Stadt keine weiteren nennenswerten Flächen gesehen und der LEP sowie der nachfolgende Regionalplan wird auf
Jahrzehnte diese Entwicklung festschreiben, so dass die Stadtentwicklung somit bald ihr
Ende finden wird. Sachkundiger Bürger Schmidt bewertet die Entwicklung der östlich
der Linie 18 liegenden Fläche zwar ebenfalls grundsätzlich als skeptisch, spricht sich aber
für diese Stellungnahme aus, um sich keine Entwicklung für die Zukunft zu verbauen. Die
tatsächliche Entwicklung kann späteren Entscheidungen überlassen werden. Schriftführer Kaiser ruft die Wohnbauanalyse von 2008 in Erinnerung und dass in diesem Zusammenhang der Verwaltung das Ziel ‚positive Stagnation’ als Bevölkerungsentwicklung nahe
gelegt wurde. Dahinter steht, dass weiterhin Wohnbauflächen entwickelt werden müssen,
um den Bevölkerungsstand zu halten. Die Fläche östlich der Linie 18 bedeutet Verhandlungsmasse gegenüber der Bezirksregierung. Ratsherr vom Hagen bestätigt den grundsätzlichen Bedarf an Wohnbauflächen und erinnert an die in der Vergangenheit häufig
geforderte Wohnungsmarktanalyse. Offen ist bisher welche Wohnbauflächen in welchen
Mengen benötigt werden. Aufgrund der in den letzten Jahren erfolgten Bautätigkeit im Bereich des Einfamilienhaussektors stellt er die These auf, dass heute deutlich mehr Wohnfläche je Einwohner zu verzeichnen sein wird als vor 20, 30 Jahren. Aus Erkenntnissen
bei der Gebausie und aus bundeseinheitlichen Trends ist bekannt, dass es ein Defizit im
Geschosswohnungsbaus gibt. Er befürchtet, wenn nun neue Wohnungsbauflächen (östlich der Linie 18) ausgewiesen werden, dass wiederum nur Einfamilienhaussiedlungen
und zu sehr geringem Anteil Wohnungen im Geschosswohnungsbau errichtet werden. Er
regt an, dass Brühl sich mit dem Bestand auseinander setzt. Er sieht die Aufgabe zunächst darin, den Bedarf ab zu schätzen und dann mit konkreten Zahlen zu arbeiten. Beigeordneter Schiffer antwortet, dass man bei der Stadt Brühl über die Frage, welche
Wohnungen hergestellt werden sollen, nicht diskutieren braucht, wenn überhaupt keine
Wohnbauflächen mehr zur Verfügung stehen. Sachkundiger Bürger Hinz schließt sich
der Auffassung von Ratsherr vom Hagen an. Er hält aber die Formulierung ‚verfassungsrechtliche Bedenken wegen unverhältnismäßiger Beschränkung der Planungshoheit’ für
überzogen und meint, dass man sich mit dem Zielabweichungsverfahren behelfen kann.
Für seine Fraktion kündigt er aber zu diesem Punkt keine Zustimmung an, da die Entwicklung östlich der Linie 18 nicht unterstützt wird.
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Sachkundiger Bürger Heuser fragt zum Punkt 5 ‚regionale Konzepte in der Regionalplanung’, an welchen Projekten die Stadt Brühl beteiligt ist. Fachbereichsleiter Schaaf verweist insbesondere auf Arbeitskreise innerhalb des Rhein-Erft-Kreises zu den Themen
Siedlungsflächen sowie Gewerbeflächenentwicklung. Er hebt heraus, dass dies in Zukunft
seitens der Landesregierung zunehmend stärker verlangt wird.
Ratsfrau Brämer wünscht, dass die Verwaltung sich gezielt die Beschlussvorschläge des
Städte- und Gemeindebundes vornimmt und die Vorlage entsprechend ergänzt und dass
dann in der nächsten Ratssitzung behandelt wird. Fachbereichsleiter Schaaf betont,
dass die Inhalte bereits in dieser Stellungnahme berücksichtigt sind. Bürgermeister
Freytag ergänzt, dass die Inhalte der von Ratsfrau Brämer zitierten Stellungnahme in der
Arbeitsgemeinschaft der Kommunen (November / Dezember) bereits diskutiert wurde.
Diese Stellungnahme ist jedoch sehr allgemein und nicht brühl-spezifisch. Insofern regt er
an, dass seitens der FDP-Fraktion die zu korrigierenden / ergänzenden Inhalte jetzt und
hier benannt werden, so dass abschließend hierüber beraten werden kann. Über die bereits benannten Punkte kann ja heute abgestimmt werden.
1. stellv. Ausschussvorsitzender Weitz lässt zu den einzelnen Änderungspunkten abstimmen:
- zu 2-3, Ziel Siedlungsraum und Freiraum
Abstimmungsergebnis: einstimmig
- zu 4-3, Ziel Klimaschutzplan
Gemäß Antrag der FDP wird die folgende Ergänzung der Vorlage vorgeschlagen:
„Das Ziel ‚Festlegung von Klimaschutzzielen als Ziel der Raumordnung’ wird für
Brühl abgelehnt.“
Abstimmungsergebnis: 1 / 14 / 0
- zu 5-1, Grundsatz Regionale Konzepte in der Regionalplanung
Abstimmungsergebnis: einstimmig
- zu gesamt 6.1:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
- zu 6.2-1, Ziel Zentralörtlich bedeutsame Allgemeine Siedlungsbereiche
Seitens SPD und Grüne wird beantragt: „Streichung des gesamten Absatzes.“
Abstimmungsergebnis: 5 / 10 / 0
- zu 6.2-3, Grundsatz Eigenentwicklung untergeordneter Ortsteile
Abstimmungsergebnis: einstimmig
- zu 8.1-1, Grundsatz Integration von Siedlungs- und Verkehrsplanung
Abstimmungsergebnis: einstimmig
- zu 8.1-2, Ziel Neue Infrastruktur im Freiraum
Seitens Grüne wird beantragt: „Streichung des gesamten Absatzes.“
Abstimmungsergebnis: 2 / 12 / 1
- zu 9.2-4, Grundsatz Zusätzliche Tabugebiete
Abstimmungsergebnis: einstimmig
- zu 10.2-2, Ziel Vorranggebiete für die Windenergienutzung
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Abstimmungsergebnis: 14 / 0 / 1
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis und beschließt die Stellungnahme zur Neuaufstellung des LEP NRW.
Abstimmungsergebnis:
9/5/1
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