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Beschlusstext (Entwurf zum Landesentwicklungsplan - Stellungnahme der Stadt Brühl -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
15.04.14, 18:29
Aktualisiert
15.04.14, 18:29
Beschlusstext (Entwurf zum Landesentwicklungsplan 
- Stellungnahme der Stadt Brühl -) Beschlusstext (Entwurf zum Landesentwicklungsplan 
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Inhalt der Datei

Brühl, den 15.04.2014 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 13.02.2014 Öffentliche Sitzung 3. Entwurf zum Landesentwicklungsplan - Stellungnahme der Stadt Brühl - 25/2014 Abteilungsleiter Lamberty trägt zum Verfahren und der Bedeutung sowie den grundsätzlichen Inhalten des LEP vor. Schriftführer Kaiser trägt zum Thema Kulturdenkmale - insbesondere ‚Brühler Schlösser’ - vor, das bereits in der letzten PSTA-Sitzung angefragt wurde. Ratsfrau Brämer möchte zum Thema Schlösser wissen, ob - im Falle einer hypothetischen Bebauung des Belvedere-Platzes - dieser LEP ein Problem bedeuten würde. Abteilungsleiter Lamberty verneint, da es im LEP um raumbedeutsame Bauvorhaben geht und da diese Fläche auch im Siedlungsbereich liegt. Ratsfrau Brämer fragt nach dem weiteren Vorgehen, da diese Vorlage für die FDP-Fraktion nicht weitgehend genug ist. Sie möchte weiterhin ergänzt haben: Zu 6.1-8, Wiedernutzung von Brachflächen: Die FDP spricht sich gegen die dort genannte Zielsetzung aus, ebenso gegen 6.1-10, Flächentausch. Bei 4.3, Klimaschutzplan spricht sich die FDP-Fraktion gegen die formulierte Zielsetzung aus. Auch die Vorranggebiete für Windenergie (10.2-2) und die dafür vorgesehenen Flächen für den Flächenumfang werden abgelehnt. Grundsätzlich schließt sich die FDP der Position des Städte- und Gemeindebundes an. Sachkundiger Bürger Schmidt spricht für seine Fraktion Zustimmung zu der vorgelegten Stellungnahme aus, allerdings müssen die hier vorgetragenen Inhalte zunächst noch diskutiert werden. Darüber hinaus möchte er wissen, ob in Folge des LEP möglicherweise FNP-Wohnbauflächen zurück genommen werden müssen. Er plädiert auch dafür, dass weitere Kiesabbauflächen in der Nähe des Schwadorfer Hofes vermieden werden sollen. Ebenso spricht er sich gegen die seitens der Landesregierung vorgebene Zielsetzung von 60ha Flächen für Windkraft auf dem Brühler Stadtgebiet aus. An die Adresse Ratsfrau Brämer richtet er die Aussage, dass die Wiedernutzung von Brachflächen doch wohl erstrebenswert ist. Abteilungsleiter Lamberty ergänzt, dass es sich bei Brachflächen um einen Grundsatz handelt und dass dies damit einer Abwägung zugänglich ist. Außerdem handelt es sich um ehemals wirtschaftlich genutzte Flächen - und es ist sinnvoll, über solche Flächen weiter verfügen zu können um sie baulich zu nutzen anstatt sie auf zu geben. Das ist insofern ein klassisches Ziel der Innenentwicklung. Sachkundiger Bürger Hinz fragt zu 2, räumliche Struktur des Landes, inwiefern Schwadorf dem Freiraum zugeordnet ist. Weiterhin fragt er, was diese Einschränkung mit Badorf zu tun hat und was im Regionalplan festgeschrieben ist. Außerdem ist doch wohl bei Abweichungswunsch von den Zielen der Landesplanung ein Zielabweichungsverfahren möglich, wodurch auch Änderungen bei den Zielen bewirkt werden können. Fachbereichsleiter Schaaf verweist auf den Regionalplan, dass auch in diesem Schwadorf nicht als Allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen ist. Daher besteht nun die Gefahr, dass dies über die LEP-Änderung manifestiert wird. Abteilungsleiter Lamberty bemerkt zu dem Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 13.02.2014 1 von 4 Hinweis ‚Badorf’, dass es sich an dieser Stelle um einen Schreibfehler handelt - richtig muss es ‚Schwadorf’ heißen. Sachkundiger Bürger Hinz spricht das Ziel ‚Zentralörtlich bedeutsame Allgemeine Siedlungsbereiche’ (6.2-1) an. Lt. vorliegender Stellungnahme der Verwaltung soll die Fläche östlich der Linie 18 zwischen K7 und BAB 553 als potentielle Baufläche betrachtet werden. Und erinnert daran, dass die Bezirksregierung sich in der Vergangenheit doch wohl dagegen ausgesprochen hat. Fachbereichsleiter Schaaf bestätigt, dass dies bisher der Fall war. Mit dem vorliegenden LEP-Entwurf will die Stadt Brühl aber versuchen, Wohnbauflächen zu gewinnen, die bisher nicht drin sind, da die Stadt bzgl. der Wohnbaulandentwicklung eine Perspektive braucht. Er betont, dass die Stadt kaum noch entwicklungsfähige Flächen hat. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack positioniert sich gegen die Entwicklung des Schwadorfer Feldes. Außerdem wird auch die Verlängerung der L 150 abgelehnt. Ratsherr Fischer möchte wissen, ob die Bebauung westlich der Linie 18 (BP 06.15) mit dem LEP-Entwurf in Frage gestellt wird. Und er hinterfragt, ob auch der derzeit diskutierte Kindergarten Schwadorf dann auch nicht gebaut werden kann. Abteilungsleiter Lamberty verneint, da bereits ein Aufstellungbeschluss gefasst wurde. Beigeordneter Schiffer führt aus, dass die Stadt Brühl mit ihren 36km² relativ eingeschränkt ist hinsichtlich ihrer Bauflächenentwicklung. Er erinnert hierzu auch an das Gewerbeflächenkonzept im RheinErft-Kreis, bei dem die Stadt Brühl nur in geringem Maße tangiert ist, da kaum Flächen verfügbar sind, die in die Verhandlungen eingebracht werden können. Nach der derzeit in Entwicklung befindlichen o.g. Fläche (BP 06.15) werden bei der Stadt keine weiteren nennenswerten Flächen gesehen und der LEP sowie der nachfolgende Regionalplan wird auf Jahrzehnte diese Entwicklung festschreiben, so dass die Stadtentwicklung somit bald ihr Ende finden wird. Sachkundiger Bürger Schmidt bewertet die Entwicklung der östlich der Linie 18 liegenden Fläche zwar ebenfalls grundsätzlich als skeptisch, spricht sich aber für diese Stellungnahme aus, um sich keine Entwicklung für die Zukunft zu verbauen. Die tatsächliche Entwicklung kann späteren Entscheidungen überlassen werden. Schriftführer Kaiser ruft die Wohnbauanalyse von 2008 in Erinnerung und dass in diesem Zusammenhang der Verwaltung das Ziel ‚positive Stagnation’ als Bevölkerungsentwicklung nahe gelegt wurde. Dahinter steht, dass weiterhin Wohnbauflächen entwickelt werden müssen, um den Bevölkerungsstand zu halten. Die Fläche östlich der Linie 18 bedeutet Verhandlungsmasse gegenüber der Bezirksregierung. Ratsherr vom Hagen bestätigt den grundsätzlichen Bedarf an Wohnbauflächen und erinnert an die in der Vergangenheit häufig geforderte Wohnungsmarktanalyse. Offen ist bisher welche Wohnbauflächen in welchen Mengen benötigt werden. Aufgrund der in den letzten Jahren erfolgten Bautätigkeit im Bereich des Einfamilienhaussektors stellt er die These auf, dass heute deutlich mehr Wohnfläche je Einwohner zu verzeichnen sein wird als vor 20, 30 Jahren. Aus Erkenntnissen bei der Gebausie und aus bundeseinheitlichen Trends ist bekannt, dass es ein Defizit im Geschosswohnungsbaus gibt. Er befürchtet, wenn nun neue Wohnungsbauflächen (östlich der Linie 18) ausgewiesen werden, dass wiederum nur Einfamilienhaussiedlungen und zu sehr geringem Anteil Wohnungen im Geschosswohnungsbau errichtet werden. Er regt an, dass Brühl sich mit dem Bestand auseinander setzt. Er sieht die Aufgabe zunächst darin, den Bedarf ab zu schätzen und dann mit konkreten Zahlen zu arbeiten. Beigeordneter Schiffer antwortet, dass man bei der Stadt Brühl über die Frage, welche Wohnungen hergestellt werden sollen, nicht diskutieren braucht, wenn überhaupt keine Wohnbauflächen mehr zur Verfügung stehen. Sachkundiger Bürger Hinz schließt sich der Auffassung von Ratsherr vom Hagen an. Er hält aber die Formulierung ‚verfassungsrechtliche Bedenken wegen unverhältnismäßiger Beschränkung der Planungshoheit’ für überzogen und meint, dass man sich mit dem Zielabweichungsverfahren behelfen kann. Für seine Fraktion kündigt er aber zu diesem Punkt keine Zustimmung an, da die Entwicklung östlich der Linie 18 nicht unterstützt wird. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 13.02.2014 2 von 4 Sachkundiger Bürger Heuser fragt zum Punkt 5 ‚regionale Konzepte in der Regionalplanung’, an welchen Projekten die Stadt Brühl beteiligt ist. Fachbereichsleiter Schaaf verweist insbesondere auf Arbeitskreise innerhalb des Rhein-Erft-Kreises zu den Themen Siedlungsflächen sowie Gewerbeflächenentwicklung. Er hebt heraus, dass dies in Zukunft seitens der Landesregierung zunehmend stärker verlangt wird. Ratsfrau Brämer wünscht, dass die Verwaltung sich gezielt die Beschlussvorschläge des Städte- und Gemeindebundes vornimmt und die Vorlage entsprechend ergänzt und dass dann in der nächsten Ratssitzung behandelt wird. Fachbereichsleiter Schaaf betont, dass die Inhalte bereits in dieser Stellungnahme berücksichtigt sind. Bürgermeister Freytag ergänzt, dass die Inhalte der von Ratsfrau Brämer zitierten Stellungnahme in der Arbeitsgemeinschaft der Kommunen (November / Dezember) bereits diskutiert wurde. Diese Stellungnahme ist jedoch sehr allgemein und nicht brühl-spezifisch. Insofern regt er an, dass seitens der FDP-Fraktion die zu korrigierenden / ergänzenden Inhalte jetzt und hier benannt werden, so dass abschließend hierüber beraten werden kann. Über die bereits benannten Punkte kann ja heute abgestimmt werden. 1. stellv. Ausschussvorsitzender Weitz lässt zu den einzelnen Änderungspunkten abstimmen: - zu 2-3, Ziel Siedlungsraum und Freiraum Abstimmungsergebnis: einstimmig - zu 4-3, Ziel Klimaschutzplan Gemäß Antrag der FDP wird die folgende Ergänzung der Vorlage vorgeschlagen: „Das Ziel ‚Festlegung von Klimaschutzzielen als Ziel der Raumordnung’ wird für Brühl abgelehnt.“ Abstimmungsergebnis: 1 / 14 / 0 - zu 5-1, Grundsatz Regionale Konzepte in der Regionalplanung Abstimmungsergebnis: einstimmig - zu gesamt 6.1: Abstimmungsergebnis: einstimmig - zu 6.2-1, Ziel Zentralörtlich bedeutsame Allgemeine Siedlungsbereiche Seitens SPD und Grüne wird beantragt: „Streichung des gesamten Absatzes.“ Abstimmungsergebnis: 5 / 10 / 0 - zu 6.2-3, Grundsatz Eigenentwicklung untergeordneter Ortsteile Abstimmungsergebnis: einstimmig - zu 8.1-1, Grundsatz Integration von Siedlungs- und Verkehrsplanung Abstimmungsergebnis: einstimmig - zu 8.1-2, Ziel Neue Infrastruktur im Freiraum Seitens Grüne wird beantragt: „Streichung des gesamten Absatzes.“ Abstimmungsergebnis: 2 / 12 / 1 - zu 9.2-4, Grundsatz Zusätzliche Tabugebiete Abstimmungsergebnis: einstimmig - zu 10.2-2, Ziel Vorranggebiete für die Windenergienutzung Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 13.02.2014 3 von 4 Abstimmungsergebnis: 14 / 0 / 1 Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Stellungnahme zur Neuaufstellung des LEP NRW. Abstimmungsergebnis: 9/5/1 Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 13.02.2014 4 von 4