Daten
Kommune
Brühl
Größe
136 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
15.04.14, 18:29
Aktualisiert
15.04.14, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 15.04.2014
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 13.02.2014
Öffentliche Sitzung
6.
Bebauungsplan 08.10 „Liblarer Straße / Am Krausen Baum“, 1.
Vereinfachte Änderung
- Aufstellungs- und Satzungsbeschluss -
26/2014
Fachbereichsleiter Schaaf erläutert.
Beschluss:
1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch iVm § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.
Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) die Aufstellung der 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 08.10 ‚Liblarer Straße / Am Krausen Baum’.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Brühl-West, Gemarkung Brühl, Flur 5 und wird folgendermaßen begrenzt:
Im Norden von der nördlichen Grenze der Flurstücke 54 und 201,
im Osten
von den östlichen Grenzen der Flurstücke 201, 195, 197,
im Süden
von den südlichen Grenzen der Flurstücke 197, 199, 196 und
im Süd-Westen
von den süd-westlichen Grenzen der Flurstücke 201 und 54.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss:
2.
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am
Krausen Baum’, 1. Vereinfachte Änderung:
A - Anregungen aus der gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahmen der betroffenen Bürger:
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 13.02.2014
1 von 2
- kein Eingang -
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 13.02.2014
2 von 2