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Beschlusstext (Aufhebung der Zurückstellung des Baugesuchs für einen Getränkemarkt im Bereich des Bebauungsplans 04.08. "Sonder- und Gewerbegebiet Bergerstraße / Lise-Meitner-Straße")

Daten

Kommune
Brühl
Größe
69 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
15.04.14, 18:29
Aktualisiert
15.04.14, 18:29
Beschlusstext (Aufhebung der Zurückstellung des Baugesuchs für einen Getränkemarkt im Bereich
des Bebauungsplans 04.08. "Sonder- und Gewerbegebiet Bergerstraße / Lise-Meitner-Straße")

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Inhalt der Datei

Brühl, den 15.04.2014 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 13.02.2014 Öffentliche Sitzung Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung 4.1 Aufhebung der Zurückstellung des Baugesuchs für einen Getränkemarkt im Bereich des Bebauungsplans 04.08 „Sonderund Gewerbegebiet Bergerstraße / Lise-Meitner-Straße“ 404/2013 Sachkundiger Bürger kündigt Zustimmung an und möchte wissen, ob die Baugenehmigung bereits erteilt ist. Beigeordneter Schiffer bejaht. Sachkundiger Bürger Hinz hinterfragt, ob denn die Formulierung des Beschlusses so richtig ist. Beigeordneter Schiffer informiert, dass die Formulierung, so wie sie in ihrer Ursprungsversion gefasst wurde hier auch vom Ausschuss beschlossen werden kann. Dies ist gemäß Rücksprache mit dem Ratsbüro durchaus üblich. Er verweist auf die Tagesordnung, wonach es sich tatsächlich um die Genehmigung der Aufhebung handelt. Beschluss: Der Erste Beigeordnete, Andreas Brandt, und der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Klug (CDU) beschließen im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60Abs. 2 GO NRW, die Zurückstellung gemäß §15, Abs. 1 BauGB des Baugesuchs vom 14.06.2013 auf Errichtung eines Getränkemarktes auf den Flurstücken 300, 307 und 308, Flur 23, Gemarkung Brühl aufzuheben. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 13.02.2014 1 von 1