Daten
Kommune
Brühl
Größe
69 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
15.04.14, 18:29
Aktualisiert
15.04.14, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 15.04.2014
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 13.02.2014
Öffentliche Sitzung
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
4.1 Aufhebung der Zurückstellung des Baugesuchs für einen Getränkemarkt im Bereich des Bebauungsplans 04.08 „Sonderund Gewerbegebiet Bergerstraße / Lise-Meitner-Straße“
404/2013
Sachkundiger Bürger kündigt Zustimmung an und möchte wissen, ob die Baugenehmigung bereits erteilt ist. Beigeordneter Schiffer bejaht.
Sachkundiger Bürger Hinz hinterfragt, ob denn die Formulierung des Beschlusses so
richtig ist. Beigeordneter Schiffer informiert, dass die Formulierung, so wie sie in ihrer
Ursprungsversion gefasst wurde hier auch vom Ausschuss beschlossen werden kann.
Dies ist gemäß Rücksprache mit dem Ratsbüro durchaus üblich. Er verweist auf die Tagesordnung, wonach es sich tatsächlich um die Genehmigung der Aufhebung handelt.
Beschluss:
Der Erste Beigeordnete, Andreas Brandt, und der Ausschussvorsitzende, Ratsherr
Klug (CDU) beschließen im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60Abs.
2 GO NRW, die Zurückstellung gemäß §15, Abs. 1 BauGB des Baugesuchs vom
14.06.2013 auf Errichtung eines Getränkemarktes auf den Flurstücken 300, 307 und
308, Flur 23, Gemarkung Brühl aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 13.02.2014
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