Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
165 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
24.09.11, 06:24
Aktualisiert
29.09.11, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Raymond Pieper
Josef-Zimmermann-Straße 10
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Rechts- und Ordnungamt
Holzdamm 10
Frau Hülsebus
0 22 35 / 409-600
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
gez. Hülsebus
28.09.2011
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 12.09.2011
Rat
Betrifft:
Datum
09.09.2011
gez. Dr. Rips,
Bürgermeister
BM / Dezernent
F 395/2011
04.10.2011
Anfrage bzgl. Überprüfung von Altmetallhändler/-sammlern
Sehr geehrter Herr Pieper,
Ihre Anfrage vom 12.09.2011 beantworte ich wie folgt:
Zu 1.) Der Verwaltung ist nicht bekannt, wie viele „mobile Altmetallhändler“ im Stadtgebiet tätig
sind.
Zu 2.) Seitens der Verwaltung war es bislang nicht angezeigt, Überprüfungen der Reisegewerbekarten vorzunehmen.
Die technische Überprüfung der Fahrzeuge obliegt der Polizei, ebenso die Prüfung einer
Überladung des Fahrzeuges. Die Überprüfung der geladenen Materialen wie auch die
Prüfung der verwandten Fahrzeugkennzeichen liegt ebenfalls in der Zuständigkeit der
Polizei.
Ich habe zu dem vorgenannten Sachverhalt die Polizei mit der Bitte um Stellungnahme anschrieben. Eine Antwort liegt mir bislang nicht vor.
Zu 3.) Entsprechende Maßnahmen sind nicht geplant.
Zu 4.) Es gab in der Vergangenheit immer wieder sporadisch verschiedene Beschwerden.
Geschildert wurde, dass Fahrzeuge durch Wohngebiete, vorzugsweise samstags
fahren und dort durch Klingeln, Hupen oder Musik auf sich aufmerksam machen. Hierzu bleibt auszuführen, dass dies nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung verboten ist, da z.B. das Hupen nur bei Gefahr zulässig ist. Bei einem sporadischen Hupen
u. ä. kann jedoch nicht gleichzeitig unabdingbar von einer Ruhestörung gesprochen werden.
Diese könnte m. E. nur dann gegeben sein, wenn im Laufe eines Tages permanent gehupt,
oder geklingelt würde oder Lautsprecherdurchsagen erfolgen würden. Ein derartiges Ausmaß wurde mir bislang noch nicht gemeldet. In diesem Zusammenhang sollte auch berücksichtigt werden, dass es über Jahrzehnte üblich war, dass Schrotthändler, der Eismann, der
rollende Lebensmittelhändler usw. durch Klingeln, Hupen etc. auf ihr Kommen aufmerksam
machen und dies durchaus zum Leben dazu gehört und auch immer toleriert wurde.
In Vertretung
(Erner)
-2-