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Anfrage (Anfrage bzgl. Überprüfung von Altmetallhändler/-sammlern)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
165 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
24.09.11, 06:24
Aktualisiert
29.09.11, 06:24
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Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt Herrn StV Raymond Pieper Josef-Zimmermann-Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Rechts- und Ordnungamt Holzdamm 10 Frau Hülsebus 0 22 35 / 409-600 Mein Zeichen Ihr Zeichen gez. Hülsebus 28.09.2011 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 12.09.2011 Rat Betrifft: Datum 09.09.2011 gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent F 395/2011 04.10.2011 Anfrage bzgl. Überprüfung von Altmetallhändler/-sammlern Sehr geehrter Herr Pieper, Ihre Anfrage vom 12.09.2011 beantworte ich wie folgt: Zu 1.) Der Verwaltung ist nicht bekannt, wie viele „mobile Altmetallhändler“ im Stadtgebiet tätig sind. Zu 2.) Seitens der Verwaltung war es bislang nicht angezeigt, Überprüfungen der Reisegewerbekarten vorzunehmen. Die technische Überprüfung der Fahrzeuge obliegt der Polizei, ebenso die Prüfung einer Überladung des Fahrzeuges. Die Überprüfung der geladenen Materialen wie auch die Prüfung der verwandten Fahrzeugkennzeichen liegt ebenfalls in der Zuständigkeit der Polizei. Ich habe zu dem vorgenannten Sachverhalt die Polizei mit der Bitte um Stellungnahme anschrieben. Eine Antwort liegt mir bislang nicht vor. Zu 3.) Entsprechende Maßnahmen sind nicht geplant. Zu 4.) Es gab in der Vergangenheit immer wieder sporadisch verschiedene Beschwerden. Geschildert wurde, dass Fahrzeuge durch Wohngebiete, vorzugsweise samstags fahren und dort durch Klingeln, Hupen oder Musik auf sich aufmerksam machen. Hierzu bleibt auszuführen, dass dies nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung verboten ist, da z.B. das Hupen nur bei Gefahr zulässig ist. Bei einem sporadischen Hupen u. ä. kann jedoch nicht gleichzeitig unabdingbar von einer Ruhestörung gesprochen werden. Diese könnte m. E. nur dann gegeben sein, wenn im Laufe eines Tages permanent gehupt, oder geklingelt würde oder Lautsprecherdurchsagen erfolgen würden. Ein derartiges Ausmaß wurde mir bislang noch nicht gemeldet. In diesem Zusammenhang sollte auch berücksichtigt werden, dass es über Jahrzehnte üblich war, dass Schrotthändler, der Eismann, der rollende Lebensmittelhändler usw. durch Klingeln, Hupen etc. auf ihr Kommen aufmerksam machen und dies durchaus zum Leben dazu gehört und auch immer toleriert wurde. In Vertretung (Erner) -2-