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Beschlusstext (Bebauungsplan 11.02 Teilbereich A "Hauptstraße / Stiftstraße / Zum Sommersberg" - Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
119 kB
Datum
26.11.2013
Erstellt
09.01.14, 18:21
Aktualisiert
09.01.14, 18:21
Beschlusstext (Bebauungsplan 11.02 Teilbereich A "Hauptstraße / Stiftstraße / Zum Sommersberg"
- Satzungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 11.02 Teilbereich A "Hauptstraße / Stiftstraße / Zum Sommersberg"
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Inhalt der Datei

Brühl, den 09.01.2014 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 26.11.2013 Öffentliche Sitzung 4. Bebauungsplan 11.02 Teilbereich A "Hauptstraße / Stiftstraße / Zum Sommersberg" - Satzungsbeschluss - 373/2013 Klug verweist auf die Tischvorlage. Niclasen fragt nach, ob es möglich ist, dass das Wohnprojekt im Sozialausschuss besprochen wird. Klug kündigt an, dass Schaaf dies verwaltungsintern an den Ausschuss weiter gibt. Heuser weist darauf hin, dass im Bereich Ecke Haupstr. / Stiftstraße türkische Veranstaltungen durchgeführt werden. Gem. Vorlage soll in dem Bereich ein neuer Platz entstehen. Er möchte wissen, wo dieser Platz entstehen soll. Schaaf weist auf den Plan hin und erläutert. Beschluss: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 11.02 Teilbereich A „Hauptstraße / Stiftstraße / Zum Sommersberg“: A A1 Frühzeitige Bürgerbeteiligung und TÖB-Beteiligung Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung (12.04 - 26.04.2013) Bürger B1.1 B1.2 B1.3 B2.1 B3.1 B3.2 A2 Abwägung der Stellungnahme Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung TÖB Abwägung der Stellungnahme T1.1 Rhein-Erft-Kreis (Kreisplanung Wird berücksichtigt. und Naturschutz) Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 26.11.2013 1 von 3 TÖB T1.2 T2.1 LVR- Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland B B1 Abwägung der Stellungnahme Wird berücksichtigt. Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung Bürger Abwägung der Stellungnahme kein Eingang B2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB T1.1 Westnetz GmbH Spezialservice Strom T2.1 Geologischer Dienst T3.1 Polizei T3.2 T4.1 Stadtwerke Brühl Abwägung der Stellungnahme - Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt.. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. T4.2 Ist bereits berücksichtigt. T4.3 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. T5.1 Landeseisenbahnverwaltung T6.1 Bezirksregierung Arnsberg Wird berücksichtigt. T7.1 Erftverband T7.2 Wird nicht berücksichtigt. T8.1 unitymedia kabel bw T9.1 RWE Liegenschaften und Um- Wird berücksichtigt. siedlung Abwägungsstand: 11.11.2013 II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, den Bebauungsplan 11.02 Teilbereich A „Hauptstraße / Stiftstraße / Zum Sommersberg“ einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Vochem, Gemarkung Vochem, Flur 1 und 2. Es umfasst in der Flur 1 das Flurstück 393 und das Flurstück 632 tlw. Es umfasst in der Flur 2 die Flurstücke 5576, 4365, 6629, 6630, 5872, 5871, 5869, 6258, 5882, 5881, 5880, 5878, 5879, 5080, 5081, 5082, 3757, 3756 und die Flurstücke 6275, 5060 und 6901 tlw. und wird folgendermaßen abgegrenzt: im Westen vom Grenzpunkt der Flurstücke 393, 395, 2, und 632 (Zum Sommersberg) zum südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 5576 entlang der westlichen und nördlichen Grenze des Flurstückes 5576, entlang der östlichen Grenze des Flurstückes 4019 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 6275, 2874/422 und 6441 Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 26.11.2013 2 von 3 im Norden im Osten im Süden vom Grenzpunkt der Flurstücke 6275, 2874/422 und 6441 entlang der nordlichen Grenze des Flurstückes 6275 (Hauptstraße) bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 3377 (Zum Herrengarten), 148/60 und 6275, zum östlichen Bogenanfangspunkt des Flurstücks 5879, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 5879 bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Verlängerung der Grenzen der Flurstücke 5060 mit 5082, von hier entlang der nördlichen Grenze der Flurstücke 5082 und 3756 entlang der östlichen Grenze der Flurstücke 3756, 3757 und 5082 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 5082, 5026 und 6901 vom Grenzpunkt der Flurstücke 5082, 5026 und 6901 zum rechtwinkligen Fußpunkt auf die südliche Grenze des Flurstückes 6901 weiter entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 6901, 632 und 393 (alle Zum Sommerberg) bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 393, 395, 2, und 632. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 15 : 0 : 0 Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 26.11.2013 3 von 3