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Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplanung „Grundschulen“)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
70 kB
Datum
11.10.2011
Erstellt
16.09.11, 10:26
Aktualisiert
16.09.11, 10:26
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul-Wi Vorlage 546 /IX.L. Datum: 16.09.2011 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 20.09.2011 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.10.2011 Gemeinderat Sitzungstag: 11.10.2011 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Schulentwicklungsplanung „Grundschulen“ X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Ja Nein Ja Nein Die Vorlage berührt den Etat auf der Ausgabeseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Mittel sollen überplanmäßig bereitgestellt werden: Mittel sollen außerplanmäßig bereitgestellt werden: Deckungsvorschlag Anlage(n) Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, bis zur Sitzung des Gemeinderates das Grundschulkonzept zu entwickeln. Dabei sollen das Ergebnis der Anhörung der Eltern und die Stellungnahme der Schulaufsicht Berücksichtigung finden. Begründung: Für die Schulentwicklungsplanung Grundschulen wurden die realistischen Geburtenzahlen in Abstimmung mit der Schulaufsicht festgestellt. Die Geburtenentwicklung in der Gemeinde Nettersheim macht eine Prüfung der möglichen Optionen für die beiden Grundschulen erforderlich. Auf der Grundlage der vorliegenden Geburtenzahlen der Jahre 2006 bis heute, die die Schüler für die Eingangsklassen 2012/13 bis 2017/18 bilden, ergibt sich sowohl aus pädagogischer und räumlicher Sicht, dass es nur noch einen Standort geben kann. Für die Klassenstärke gilt eine gesetzlich festgelegte Bandbreite von 18 bis 30. Bereits ab dem Jahrgang 2012/13 werden mit insgesamt 54 Eingangsschülern nur zwei Klassen gebildet werden können (17 Kinder aus Nettersheim und Marmagen und 37 Kinder aus den übrigen Orten). Um an beiden Standorten Eingangsklassen zu erhalten, müssten SchülerInnen aus dem Einzugsbereich der Grundschule Zingsheim in Marmagen angemeldet werden. Die Entwicklung der folgenden Jahre gestaltet sich ebenfalls in der Art, dass sich für den Standort Zingsheim – bei unverändertem Einzugsbereich - in der Summe zu wenig Kinder ergeben, um eine zweite Klasse zu bilden. Um für die Gemeinde Nettersheim eine mindestens zweizügige Grundschule zu erhalten und eine gute Schulqualität zu sichern, ergibt sich auch auf Grund der räumlichen Möglichkeiten folgende Entwicklung: Beide Standorte sind für eine Zweizügigkeit ausgelegt, d. h. es können jeweils acht Klassen aufgenommen werden. Zingsheim würde auf Grund der größeren Schülerzahl und der zentralen Lage in der Gemeinde als Hauptstandort gewählt. Am Standort Marmagen würden die jetzigen Klassen zu Ende beschult. Der Antrag zur Auflösung und Neugründung ist kurzfristig an die Bezirksregierung zu stellen. Ein Informationsabend zur Anhörung der Eltern findet zeitnah in den Schulen statt. 3 Die Einschulung für das Schuljahr 2012/13 sollte bereits in Zingsheim erfolgen. Das Anmeldeverfahren an den Grundschulen ist bis Mitte November d. J. durchzuführen. Der Zeitpunkt der endgültigen Zusammenführung wird mit den Eltern und Lehrern zu gegebener Zeit erörtert werden. Modelle über eine eventuelle veränderte Nutzung des Schulgebäudes Marmagen sollten gleichzeitig entwickelt werden. Die Schulrätin nimmt an der Sitzung teil. gez.: Pracht ____________________ Bürgermeister