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Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
68 kB
Datum
11.10.2011
Erstellt
30.09.11, 18:00
Aktualisiert
30.09.11, 18:00
Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Vorlage 573 /IX.L. Datum: 29.09.2011 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.10.2011 Gemeinderat Sitzungstag: 11.10.2011 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt gem. § 22 Abs. 1 den Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim. Begründung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat in der letzten Sitzung am 05.07.2011 unter Punkt 2 der Tagesordnung (Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim) folgenden einstimmigen Beschluss gefasst: „Der Rat nimmt den nach § 22 FSHG aufgestellten Brandschutzbedarfsplan zur Kenntnis. Der Entwurf wird dem Kreisbrandmeister vorgelegt. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der nächsten Sitzungsphase“. Mit Schreiben vom 11.07.2011 wurde der Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Nettersheim dem Kreisbrandmeister zur Stellungnahme vorgelegt. Eine Stellungnahme ging hier nicht ein. Ebenfalls wurde der vom Rat festgestellte Entwurf den Löschgruppenführern der Gemeindefeuerwehr Nettersheim nochmals zur Überprüfung und ggf. Bekanntgabe von Änderungswünschen und evtl. notwendiger Ergänzungen vorgelegt, Änderungswünsche bzw. Ergänzungsvorschläge gingen nicht ein. Zwischenzeitlich wurden am mit Vorlage 495 vom 22.06.2011 zugeleiteten Entwurf des Brandschutzbedarfsplans einige notwendigen redaktionellen Änderungen vorgenommen und eingearbeitet, die bei Entwurfszuleitung noch fehlenden Hinweise zur Löschwasserversorgung für den Ort Marmagen ergänzt. Bezogen auf die Grundaussagen des Brandschutzbedarfsplans wird inhaltlich auf die Vorlagen 495 vom 22.06.2011 und 171 vom 17.03.2010 verwiesen, ebenfalls auf die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.06.2011. Die Fraktionsvorsitzenden erhalten als Anlage den geänderten Brandschutzbedarfsplan in ausgedruckter Form, den übrigen Ratsmitgliedern wird eine CD zur Verfügung gestellt. Es wird empfohlen, den Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim in der als Anlage beigefügten Fassung zu beschließen. ____________________ Bürgermeister