Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
68 kB
Datum
11.10.2011
Erstellt
30.09.11, 18:00
Aktualisiert
30.09.11, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I -
Vorlage 573 /IX.L.
Datum: 29.09.2011
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
04.10.2011
Gemeinderat
Sitzungstag:
11.10.2011
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt gem. § 22 Abs. 1 den Brandschutzbedarfsplan der
Gemeinde Nettersheim.
Begründung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat in der letzten Sitzung am 05.07.2011 unter
Punkt 2 der Tagesordnung (Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim)
folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
„Der Rat nimmt den nach § 22 FSHG aufgestellten Brandschutzbedarfsplan zur
Kenntnis. Der Entwurf wird dem Kreisbrandmeister vorgelegt. Die endgültige
Beschlussfassung erfolgt in der nächsten Sitzungsphase“.
Mit Schreiben vom 11.07.2011 wurde der Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes
der Gemeinde Nettersheim dem Kreisbrandmeister zur Stellungnahme vorgelegt.
Eine Stellungnahme ging hier nicht ein.
Ebenfalls wurde der vom Rat festgestellte Entwurf den Löschgruppenführern der
Gemeindefeuerwehr Nettersheim nochmals zur Überprüfung und ggf. Bekanntgabe
von Änderungswünschen und evtl. notwendiger Ergänzungen vorgelegt, Änderungswünsche bzw. Ergänzungsvorschläge gingen nicht ein.
Zwischenzeitlich wurden am mit Vorlage 495 vom 22.06.2011 zugeleiteten Entwurf
des Brandschutzbedarfsplans einige notwendigen redaktionellen Änderungen vorgenommen und eingearbeitet, die bei Entwurfszuleitung noch fehlenden Hinweise zur
Löschwasserversorgung für den Ort Marmagen ergänzt. Bezogen auf die Grundaussagen des Brandschutzbedarfsplans wird inhaltlich auf die Vorlagen 495 vom
22.06.2011 und 171 vom 17.03.2010 verwiesen, ebenfalls auf die Niederschrift über
die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.06.2011.
Die Fraktionsvorsitzenden erhalten als Anlage den geänderten Brandschutzbedarfsplan in ausgedruckter Form, den übrigen Ratsmitgliedern wird eine CD zur Verfügung gestellt.
Es wird empfohlen, den Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim in der
als Anlage beigefügten Fassung zu beschließen.
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Bürgermeister