Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Rathaus Erftstadt-Liblar, Fassadensanierung Vergabe des Architektenauftrages)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
205 kB
Erstellt
01.09.11, 06:24
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Beschlussvorlage (Rathaus Erftstadt-Liblar, Fassadensanierung
Vergabe des Architektenauftrages)

öffnen download melden Dateigröße: 205 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az..: 82.121-120/31 öffentlich V 7/ Amt: 4{I'S 82 BeschIAusf.: An den Ausschuss für Wirtschaftsförderung Werksausschuss Immobilienwirtschaft und 82.1 Datum: 15.11.2001 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; Betrifft: • Rathaus Erftstadt-Liblar, Fassadensanierung Vera abe des Architektenauftraaes Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des BUdgetverantwortlichen~~ Erftstadt, den 15.11.01 Beschlussentwurf: Auf der Grundlage seines Angebotes vom 14.11.2001 erhält der Architekt Dr. h.c. Siegfried Esser, Nachtigallenweg 9, 50997 Köln, bei einer Angebotssumme in Höhe von 21.848,97 € den Auftrag zur Durchführung der o.g. Leistungen. Begründung: Mit Vorlage V7 /1346 war beabsichtigt, dass die Bremer Anlagenberatungsgesellschaft (BAG) den Auftrag zur Durchführung der Fassadensanierung an die Firma Söcker GmbH zum Festpreis erteilt und dann die Stadt Erftstadt die Abwicklung übernimmt. • Von dieser Regelung ist die BAG aus versicherungsrechtlichen treten. Gründen zurückge- Die Sanierung wird jetzt im gesamten Verfahren von der Stadt Erftstadt durchgeführt und anschließend gem. des Titels des LG Köln mit der BAG abgerechnet. Der Sachverständige für Baukonstruktion und Bauschäden, Herr Architekt Dr.h.c. Esser, war bereits erstinstanzlich als Prozesssachverständiger für die Fassadensanierung tätig. Er hat bei anderen Objekten mit gleichen Sanierungsarbeiten rungen. einschlägige Erfah- Das Honorarangebot wurde sachlich, rechnerisch und wirtschaftlich geprüft. Gegen die Vergabe des Auftrages bestehen keine Bedenken. ~