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Antrag (Antrag bzgl. Sachstandsbericht zur Ganztagsbetreuung an der Grundschule in Erp)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
887 kB
Erstellt
01.09.11, 06:24
Aktualisiert
17.11.11, 07:10

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungender Hauptsatzung der Stadt Erftstadt le~eich den beigefügten Antrag der I des o SPD- CDU- 0 Fraktion Fraktion o F.D.P.- 0 Fraktion o an die zuständigen Ausschüsse we~er. Fraktion o BÜNDNIS 90 I DIEGRUNEN StV T 65 1 ii. NOV, 2001 __ -'---- ... 63 öffentlich 61 ._-_.".- 51 A 7/1675 Amt: • - 40- BeschIAusf.: Datum: Betreff: Antrag bzgl. Sachstandsbericht zur Ganztagsbetreuung - 40 -/- 51 - 15.01.2002 an der Grundschule in Erp Auswirkungen: Finanzielle Mittel stehen nicht zur VerfOgung. . I, i ~ Unterschrift des BUdgetverantwortiichen , Erftstadt, den 16. Januar 2002 • Der Antrag wird zur Kenntnisnahme JugendhIlfeausschuss , zugeleitet an den Zur Beschlussfassung zugeleitet an den Ausschuss für Schule und Kultur Stellungnahme der Verwaltung: Die Schulkindbetreuung hat sich seit den Anfängen im Schuljahr 1992/93 mit zunehmendem Bedarf als Angebot im Rahmen der "verlässlichen Grundschule von acht bis eins· flächendeckend an allen Erftstädter Grundschulen konsolidiert. Träger dieser Maßnahmen sind die Schulfördervereine sowie Rapunzel Kinderhaus e. V. ...... ..... , "- ~ o o ... Um den veränderten Familienstrukturen und der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen, wurden darüber hinaus im Schulbereich bereits erste Ansätze entwickelt, eine ergänzende Betreuung nach Schulschluss anzubieten. Vor allem Alleinerziehende und berufstätige Eltern sind vermehrt auf öffentliche Betreuungsleistungen angewiesen . 11 \. \ \\ .~ \ '. -2- Der Ausbau von schulischen Betreuungsangeboten wird derzeit vom Land gemäß den Programmen "Dreizehn Plus P" für den Primarbereich (erstmals ab Schuljahresbeginn 2001/02) und "Dreizehn Plus S 1" für die Sekundarstufe 1 (bereits seit dem 2. Schulhalbjahr 1999/2000) gefördert. Durch Runderlass, der im Amtsblatt NRW 1 veröffentlicht wird, fasst das Land die beiden o.g. Förderprogramme unter der Bezeichnung "Dreizehn Plus" zusammen und erhöht die Förderbeträge für verschiedene Ganztagsangebote an Schulen. Die Zuschüsse für das Nachmittagsprogramm "Dreizehn Plus" bei Grundschulen werden von 6.000 DM auf 5.000 € pro Gruppe und Jahr angehoben. Die Nachmittagsangebote an Haupt- und Sonderschulen werden statt wie bisher mit 10.000 DM künftig mit 7.500 € pro Gruppe und Jahr unterstützt. Erhöht werden auch die Zuschüsse für die Betreuung des Programms "Schule von acht bis eins". In den Grundschulen werden die Förderbeträge je Gruppe und Jahr von 6.000 DM auf 4.000 € sowie in den Sonderschulen von 8.000 DM auf 5.000 € aufgestockt. Die Fördersätze für Gymnasien und Realschulen sind allerdings mit 4.100 € bislang (8.000 DM) beibehalten worden. • • Das Land möchte durch die bestehenden Förderprogramme die Ganztagsbetreuung für Schulkinder im Anschluss an den Unterricht ausbauen, sodass bis 2005 zusätzlich 200.000 Ganztagsplätze geschaffen werden sollen . Die räumliche Nähe von Ganztagsangeboten und Schule hat sich in der Praxis bereits als ein entscheidender Erfolgsfaktorfür Erftstadt herausgestellt. So bietet die Theodor-Heuss-Hauptschule im Rahmen ihres seit Jahren eigenverantwortlich durchgeführten Ganztagsbetriebs eine integrierte Nachmittagsbetreuung in der Trägerschaft des VfB Erftstadt an. Seit dem Schuljahr 2000/2001 wird im Gymnasium Lechenich ebenfalls eine Nachmittagsbetreuung durch die Arbeiterwohlfahrt gewährleistet. Nachdem erstmals zum Schuljahresbeginn 2001/02 auch für Schulen der Primarstufe ein Betreuungsangebot nach 13.00 Uhr mit Landesmitteln gefördert wird, hat die Janusz-Korczak-Grundschule in der Trägerschaft ihres Fördervereins als erste Erftstädter Grundschule eine bedarfsgerechte Betreuung ihrer Schülerinnen und Schüler auch in den Nachmittagsstunden eingeführt. Der Schwerpunkt dieses Betreuungskonzepts beruht auf einer Orientierung an den Bedürfnissen der Kinder. Da jedes Kind mit anderen Gefühlen und Erfahrungen aus dem Unterricht kommt, verlangen unterschiedliche Temperamente und Belastungsgrenzen sowie Altersstufen einen sicheren Umgang mit den Kindem. So bieten die durch das Kemzeitangebot langjährig erfahrenen Betreuerinnen den Schülerinnen und Schülern je nach Bedarf unterschiedliche und individuelle Betätigungsmöglichkeiten (z. B. Gelegenheit zum freien oder angeleiteten Spiel, zu Mal- und Bastelarbeiten) an . In der Nachmittagsbetreuung werden die Schülerinnen und Schüler darüber hinaus angehalten, nach der Einnahme eines gemeinsamen kleinen Mittagessens ihre Hausaufgaben zu erledigen. Dazu stehen der Gruppe zwei angrenzende Klassenräume zur Verfügung, sodass sich die Kinder nicht durch räumliche Enge behindern. Das Angebot der Nachmittagsbetreuung besteht montags bis freitags und ist bedarfsorientiert zeitlich flexibel gestaltet. Je nach Betreuungsumfang sind 52 bis 66 € monatlich als Elternbeitrag zu zahlen. Eine Übersicht über die aktuellen Betreuungsangebote ist als Anlage beigefügt. Wie daraus ersichtlich, bietet auch das Jugendamt eine Nachmittagsbetreuung mit Mittagstisch im Jugendzentrum Köttingen an. Eine erste Auswertung der Anmeldungen von Schulneulingen hat eine zunehmende Nachfrage nach Ganztagsangeboten ergeben. Der endgültige Betreuungsbedarf wird zeitnah bis spätestens zum 30.04.2002 (Stichtag für die Beantragung der Förderrnittel bei der Bezirksregierung Köln) ermittelt. Der Betreuungsbedarf und die Förderintensität von Kindern im Schulalter sind vielschichtig. Nicht jedes Kind braucht im Anschluss an die Schule ein sozialpädagogisches Betreuungsangebot. Oftmals ist eine Betreuungsmaßnahme mit Freizeitgestaltung und Hausaufgabenbetreuung ausreichend. In Kooperation von Schule und Jugendhilfe sollen deshalb bedarfsgerechte Lösungen für Ganztagsangebote gefunden werden. P:\SZIANTRÄGEIAI 675.WPD -3Neben dem klassischen Hortplatzangebot als Tageseinrichtung für Schulkinder ist daher auch der Ausbau bestehender schulischer Betreuungsangebote weiterzuentwickeln und zu optimieren. Zwar nat der Gesetzgeber an die schulischen Betreuungsmaßnahmen keine dezidiert geregelten Qualitätsanforderungen - wie im Kinder- und Jugendhilferecht - geknüpft; dennoch zeigt die Praxis, dass die an Erftstädter Schulen durchgeführten Betreuungsleistungen eine hohe Akzeptanz haben. ·' Dank der jahrelangen wertvollen schulischen Betreuungsarbeit wurden von den engagierten Fördervereinen und sonstigen Trägem in enger Zusammenarbeit mit den Schulen bedarfsgerechte Konzepte umgesetzt. Deshalb konnte sich die schulische Betreuungsarbeit in Erftstadt so positiv entwickeln. Sofern von Seiten der bisherigen Träger generelle Bereitschaft für die Übernahme von Ganztagsangeboten besteht, sollten diese Ressourcen auch genutzt werden. Gibt es jedoch grundsätzliche Bedenken hinsichtlich nicht zu akzeptierender Mehrbelastungen (z.B. organisatorische oder arbeitsrechtliche Probleme), wäre zu überdenken, ob andere Träger, wie z.B. Rapunzel Kinderhaus e.v. als Träger der freien Jugendhilfe und Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, die Betreuungsleistungen übernehmen könnten. Dieser Träger hat sich hierzu grundsätzlich bereit erklärt. Eine Projektskizze über die Rapunzel-Ganztagsbetreuung ist als Anlage beigefügt. Die Umsetzung einer sinnvollen Ganztagsbetreuung bedingt ein ausreichendes Raumangebot, das auch die Einnahrne eines Mittagessens ermöglicht. So wird derzeit überprüft, wie im Bedarfsfall vorhandener Schulraurn optimiert werden kann. Konkrete Notwendigkeiten wurden bisher von der Grundschule Gymnich und der St.-Barbara-Concordia-Grundschule geltend gemacht. Hieraus könnten sich Umbaumaßnahmen ergeben, um ein sinnvolles Ganztagsangebot realisieren zu können. Nach der Beschlusslage des Rates vom 12.12.2000 (V 7/0969) sind in Erftstadt vier weitere Hortgruppen Oeeine in Bliesheim, Liblar, Kierdorf und Gymnich) geplant. Die dadurch entstehenden Kosten stellen sich in einer groben Aufstellung wie folgt dar: Städtische Kindertagesstätten werden vom Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft gebaut, der wiederum seine Kosten in Miete umrechnet. Bei der Mietkalkulation sind die Landeszuschüsse in Abzug gebracht. In Kierdorf plant der ASB eine Erweiterung. Der Hort verursacht einen städtischen Investitionskostenzuschuss. Kostenaufstellung in DM . • 1 wo Träger Bliesheim Stadt Gymnich . Invest.-Kosten jährl. Betriebskosten- Miete 315.000,-- 80.000,-- 50.000,-- Stadt 680.000,-- 80.000,-- 70.000,- Kierdorf ASB 350.000,-- 80.000,-- .t. Liblar Stadt 300.000,-- 80.000,-- 60.000,- Eine Umstellung der Schülerbetreuung von geplanter Hortbetreuung in Schulbetreuung analog des Erper Modells hat für die Stadt erhebliche Einsparungen zur Folge. Darüber hinaus kann mit der Schulbetreuung z. B. in Gymnich unmittelbar zum neuen Schuljahr begonnen werden. n Vertretung (Erner) P:ISZ\ANTRÄGEIA1675.WPD 15-11-01 20:28 02235 71982 MICHAEL SCHMALEN->4D9565 ECM S. 0 I Christlich-Demokratische Union Deutschlands Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt 70 65 1 5. NOV, 2001 AI1.prnohpnr1l1Ar: 63 Stadt Erftstadt 2?_611iGi..""'JW"~.I.ii\(,j~,,,"'l(TöR 61 F/7/ J/7 ~ Herrn Bürgermeister Böse _~ 3' ~(j 51 1(II' ..1 Herrn 1. Beigeordneten Erner -. ---- . -- ----.Rathaus / Am Holzdamm 10 per Telefax 50374 Erftstadt - 15.11.2001 ANTRAG Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bösche, sehr geehrter Herr Beigeordneter Erner, namens der CDU-Stadtratsfraktion • Erftstadt beantrage Ich: Die Verwaltung erteilt einen ausführlichen Sachstandsbericht zur Aktion "Angebot der Ganztagsbetreuung an der Grundschule in Erftstadt-Erp". Ferner informiert die Fachverwaltung über geeignete Möglichkeiten der Unterstützung, sodass u.u. weitere Erftstädter Grundschulen diesem sicherlich sehr positiven Pilotprojekt folgen können. Weiterhin sind seitens der Verwaltung mögliche Synergieeffekte aufzuzeigen, die sich positivauf den Bereich "zukünftige Planung von Hortplätzen" ergeben könnten. Mit freundlichen Grüßen At. ~~ ( Heidi Hau p t ) stv. Fraktionsvorsitzende t--l'lIklirlll!-.vor.-.itUIlHIf!!. I\Urllll /I'rrl!~~ f--rltklinllJ;riiLLITIU: !iCl/llHif SlriJUU b hO:Ht\ [rrlt.liJlI!.li.lc!ltlllu:h [Jli, oeeituu: MH., Di. -1- oc. 9.00 .. 1 \ ,00 Uhi" IC:I~ltln n 77:1:;/7591i4 Tp-{F!filK n}735iliRAIiHEi H~n.k',nr~lillIJ 1111U: Krf-lis."fl'lrk.uiliu Kü!n Knlllu-Nf. 01!Jl00"'JUO ·I)Ll37n5{1?j:)~ • • Betreuungsangebote als schulische Veranstaltungen im Schuljahr 2001/02 I. Schule von 8-1 Träger Schule I Teilnehmerl Gruppen Beitrag DMI Monat genutzte Räume Personal Inhalt* Dauer d.Maßnahme täal.lUhrz. Erich-Kästner-Schule Bliesheim Förderverein 33/2 bis 2 Tage- 34,ab 2 Tagen - 63,- Mehrzweckraum 2 1/2 tägl. 7.55-8.40/ 11.25-13.10 Südschule Lechenich Förderverein 16/1 75,erm.40,- Mehrzweckraum 2 1/2/3 tägl. 7.45-13.20 Nordschule Lechemich Rapunzel Kinderhaus 21/1 90,-; ggfs. Härtefallregelung Klassenraum 1 1/2/3 tägl. 8.00-9.00/ 10.45-13.20 Donatus-Grundschule Liblar Freunde u.Förderer d. Donatusschule 60/3 30,-; ggfs. Härtefallregelung 3 Klassenräume 3 1/2 tägl. 7.50-8.40 / 11.00-1310 Grundsch. Gymnich Rapunzel Kinderhaus e.v. 39/2 100,-; ggfs. Härtefallregelung Klassenraum, Aula 2 1/2/3 tägl. 8.00 -13.30 St.-B-Concordia-Sch. Kierdorf Förderverein 22/2 89,44,- erm. Klassenraum 4 1/2 tägl. 8.00-13.20 Janusz-Korczak-Sch. Erp Förderverein 43/2 52,-€ 1.+2. Klasse 26,- € 3.+4. Klasse Geschw.erm. '12 Preis Mehrzweckraum, Klassenraum 3 1/2 tägl. 8.00-13.20 Don-Bosco-Schule Friesheim Förderverein 8/1 ca. 45,- Mehrzweckraum 1 2/3 tägl. 11.00-13.30 od.11.45-13.30 . * «v. 1 - Hausaufgabenbetreuung ; 2 - Spiel und freie Beschäftigung; 3 - bes. pädagogisches Konzept • • II. Ganztagsangebot "13 plus P" Schule Träger Janusz-Korczak-Sch. Erp Förderverein , Teilnehmer/ Gruppen genutzte Räume Beitrag € / Monat bis 15.00 Uhr 52,- € bis 16.00 Uhr 66,- € 15/1 1 - Hausaufgabenbetreuung Träger Inhalt' 2 1/2 Mehrzweckraum, Klassenraum ; 2 - Spiel und freie Beschäftigung; 3 - bes. pädagogisches III. Ganztagsangebot Schule Personal Teilnehmer/ Gruppen Beitrag DM/Monat "13 plus S I" genutzte Räume Personal Inhalt' VFBErftstadt ca.75/4 - Mehrzweckraum,Klassenraum, Pausenhof,Turnhalle,Sportplatz 6 1/2/3 Gymnasium Lechenich AWOErftstadt 20/1 35,- Mehrzweckraum,Klassenraum 10 1/2 1 - Hausaufgabenbetreuung tägI.13.20-15.00 od. 13.20-16.00 Konzept .. Theodor-HeussHauptschule , Dauer d.Maßnahme tägl./Uhrz. Dauer d. Maßnahme täQI.IUhrz. Mo-Do 13.30-15.00 tägl. 12.30-15.00 ; 2 - Spiel und freie Beschäftigung; 3 - bes. pädagogisches Konzept Nachmittagsbetreuung durch das Jugendamt "Betreuter Mittagstisch" Träger Jugendamt Teilnehmer/Gruppe 8 Grundschulkinder Beitrag €!Woche 11,70 , 1 - Hausaufgabenbetreuung € genutzte Räume Jugendzentrum Köttingen Personal 1 Erzieherin als Honorarkraft Inhalt' Dauer d. Maßnahme tägl.lUhrz. 1/2/3/4 Mo-Do 12.30 - 15.00 ; 2 - Spiel und freie Beschäftigung; 3 - bes. pädagogisches Konzept; 4 - freie Nutzung des Jugendzentrums Anlage 2 ~aPllnzel ZU 117//4'( lJj Blaft PROJEKTSKIZZE RAPUNZEL-GANZT AGSBETREUUNG Anlass zur Gründung des Projektes ist die im Rahmen gesellschaftlichen Wandels und veränderter Lebensbedingungen steigende Zahl der alleinerziehenden Mütter und Väter sowie die Zahl der Familien, in denen beide Elternteile erwerbstätig sind. Um Beruf und Familie miteinander verbinden zu können, sind immer mehr Mütter und Väter auf flexible Betreuungsangebote • von Betreuungsmöglichkeiten angewiesen. Die Schaffung an Grundschulen im Rahmen des landesweiten Programms "Schule von acht bis eins" ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Hier ist Rapunzel Kinderhaus e.V. nun bereits im 6. Jahr verantwortlich für die qualifizierte Betreuung von mehr als 500 Schulkindern in der Region. Es stellt sichjedoch heraus, dass diese Zeitspanne der angebotenen Betreuung fur viele nicht ausreichend ist, um flexibel am Arbeitsmarkt teilnehmen zu können. Fehlende Kinderbetreuungssysteme Beförderungssperre • wirken hier wie eine Eingangs- und im Berufsleben. Die von Rapunzel Kinderhaus e.V. in den vergangenen vier Jahren an Schulen implementierten Ganztagsbetreuungsangebote fur ca. 70 Schülerinnen schließen diese Lücke, so dass familiäre und berufliche Aufgaben in Einklang miteinander gebracht werden können: • Das Betreuungsangebot kann außerhalb der Schulferien von NR W regelmäßig montags bis freitags von13.00 Uhr bis 16.00 Uhr in Anspruch genommen werden, bei entsprechendem Bedarfwird das Angebot auch in den Ferien vorgehalten. Die Kofinanzierung erfolgt zurzeit durch die Landesfördermittel im Rahmen von S.i.T. oder Pl3. Der Eltembeitrag beläuft sich auf 20 € monatlich. • Gegen einen Kostenbeitrag erhalten die Kinder eine gesunde Mittagsmahlzeit, die angeliefert wird. ~aplmzel • Die räumlichen Voraussetzungen sind durch Schulgebäude, Schulhofund Turnhalle vorgegeben. Die Betreuungsräume werden von Rapunzel Kinderhaus e.V. mit kindgerechtem Spiel-, Arbeits- und Bastelmaterial ausgestattet, z.B. Außenspielzeug, Gesellschaftsspiele, Kicker, Mal-, Bastel-, und Zeichenutensilien. • Das Betreuungsangebot umfasst Spiel, Sport, Ruhepausen, Anregungen für gemeinsame und eigenständige altersadäquate Tätigkeiten, sozialpädagogisch betreute Freizeitgestaltung sowie Hilfestellungen bei der Hausaufgabenanfertigung. • • Rapunzel Kinderhaus e.V. stellt das pädagogisch notwendige Fachpersonal zur Verfügung, übernimmt die Auswahl, die sozialpädagogische Anleitung, Fortbildung und sorgt für prompten Ersatz, z.B. im Erkrankungsfall. • Sämtliche verwaltungstechnischen werden vom Verein geregelt. und -rechtlichen Organisationsaufgaben • Durch eine effektive und effiziente Nutzung vorhandener personeller, räumlicher und finanzieller Ressourcen sind somit entsprechende Synergieeffekte zu erwarten. • • Begegnungen und Angebote in Schule und Rapunzel-Ganztagsbetreuung erweitern somit den kindlichen/jugendlichen Erfahrungshorizont. Pädagogische Ziele können grenzüberschreitend verfolgt werden, indem sich Schule, Betreuung und Freizeitpädagogik verbinden und ergänzen . Zudem sind heute viele Schüler auf zusätzliche Hilfen angewiesen, um erfolgreich dem Unterricht folgen zu können. Eine solche außerschulische Förderung muss die Vermittlung von ausreichenden kognitiven und sozialen Kompetenzen unter Einbeziehung sozialpädagogischer Methoden und Ansätzen umfassen, da es sich gezeigt hat, dass die Verteilung sozialer Chancen nicht alleine auf schulisches Lernen konzentriert werden kann. Diese ergänzende Förderung in unserer Ganztagsbetreuung, stellt gerade für diejenigen Kinder und Jugendlichen mit sprachlichen Problemen und / oder Lern- und Verhaltensstörungen eine sinnvolle Fördermöglichkeit, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern, dar. Anlage 3 zu A 7/1675 Antrag bzgl. Sachstandsbericht zur Ganztagsbetreuung Die Vorlage wurde am 31.1.02 im lugendhilfeausschuss • • an der Grundschule in Erp mit folgendem Ergebnis beraten: I. Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird gebeten, dem Jugendhilfeausschuss zum Ende des Schuljahres 2002/2003 einen Erfahrungsbericht vorzulegen. 3. Bis zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses möge die Verwaltung prüfen, ob und wenn ja in welcher Höhe zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Schulkinderbetreuung in den städtischen Haushalt 2002 eingestellt werden müssen, um eine Sozialsstaffelung der Elternbeiträge zu gewährleisten. Die Verwaltung hat bei ihren Überlegungen drei Varianten in Betracht gezogen und geht davon aus, dass sowohl die Betreuungsmaßnahmen bis 13.00 Uhr als auch die nunmehr diskutierten neuen über 13.00 Uhr hinausgehenden betroffen sind. A. Die Träger kalkulieren ihre Maßnahmen mit dem zu erhebenden Elternbeitrag. Der Elternbeitrag wird vom Jugendamt an die Träger in voller Höhe gezahlt und das Jugendamt übernimmt die Heranziehung der Eltern nach einem sozialgestaffelten Schlüssel, der analog dem Kinderganengesetz NW streng einkommensabhängig gestaltet ist. Diese Variante ist von ihrer sozialen Gerechtigkeit her optimal und entlastet die Träger. Nachteilig ist der Arbeitsaufwand im Jugendamt, der nur mit einer zusätzlichen halben Stelle zu bewerkstelligen ist. Das heißt, ein Großteil der benötigten Gelder geht nicht an die Eltern sondern in die Verwaltung. Darüber hinaus ist der Finanzaufwand für die Stadt erheblich. Bei kalkulierten 200,- DM Elternbeitrag für eine schulische Betreuung bis 16.00 Uhr und durchschnittlichen Elternbeiträgen in den städtischen Hortgruppen in Höhe von 75,00 DM wäre der städtische Zuschuss 125,- DM pro Monat pro Kind. B. Die Stadt zahlt dem Träger der Schulbetreuung einen Zuschuss in gleicher Höhe wie die Landeszuschüsse mit der Erwartung, dass der Träger sozial gestaffelte Elternbeiträge erhebt. Als Vorteil stellt sich hier die geringe Arbeit in der Verwaltung dar. Nachteilig ist die Verlagerung der Problentlösung vollständig auf die freien Träger. Zur Festlegung sozial gerechter EItembeiträge müßte spezielles Fachwissen aus dem Steuerrecht vorhanden sein. Als weiterer Nachteil stellen sich die heute noch unterschiedlichen Elternbeiträge der verschiedensten Maßnahmen dar. Der Kostenaufwand läge bei ca. 140.000,- DM. C. Die Verwaltung preferiert den Erlass von Elternbeiträgen und des hälftigen Essensgeldes für Erftstadt-Card-Besitzer. Die Träger melden der Verwaltung diejenigen Teilnehmer, die eine Erftstadt-Card besitzen und bekommen von der Verwaltung quanalsmäßig in einer Summe nach Prüfung den fälligen Betrag erstattet. Erftstadt-Card-Besitzer wird man auf Antrag, • • wenn das Einkommen den Soziaihilfesatz nicht oder nur um bis zu 30 % übersteigt. Die Card hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Eine weitergehende Sozialstaffelung liegt im Ermessen der Träger, wie dies jetzt auch schon passiert. Darüber hinaus kann in besonderen Einzelfällen der Elternbeitrag ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden, wenn die Schulbetreuung für das Kind notwendig und geeignet ist und den Eitern aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse der Elternbeitrag nicht zuzumuten ist. Als Vorteil der Erftstadt-Card-Regelung kann die Unterstützung der Finanzschwachen angesehen werden bei relativ geringem Verwaltungsaufwand sowohl für die Verwaltung als auch für die freien Träger. Nachteilig ist, dass die soziale Komponente in erster Linie die unteren Einkommenschichten erreicht. Ab einem bestimmten Einkommen wird der gesamte Elternbeitrag fällig, Hier kann aber der freie Träger seinen Ermessensspielraum ausloten. Zusätzlich ist die Einzelfallprüfung des Jugendamtes möglich. Es kann davon ausgegangen werden, dass höchstens 10% aller Kinder, die an einer Schulbetreuungsmaßnahme teilnehmen werden, eine Erftstadt-Card besitzen, so dass mitjährlichen Kosten für die Stadt in Höhe von ca. 25.000 ,- € zu rechnen ist. Für 2002 bedeutet dies eine Bereitstellung zusätzlicher Mittel in Höhe von 10.000 € auf HHST 1.400.i180 .