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Kommune
Erftstadt
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01.09.11, 06:24
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
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STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungender Hauptsatzung der Stadt Erftstadt le~eich
den beigefügten Antrag der I des
o
SPD-
CDU-
0 Fraktion
Fraktion
o
F.D.P.-
0 Fraktion
o an die zuständigen Ausschüsse we~er.
Fraktion
o
BÜNDNIS 90 I
DIEGRUNEN
StV
T
65
1 ii. NOV, 2001
__
-'---- ...
63
öffentlich
61
._-_.".- 51
A
7/1675
Amt:
•
- 40-
BeschIAusf.:
Datum:
Betreff:
Antrag bzgl. Sachstandsbericht
zur Ganztagsbetreuung
- 40 -/- 51 -
15.01.2002
an der Grundschule in
Erp
Auswirkungen:
Finanzielle
Mittel stehen nicht zur VerfOgung.
. I,
i ~
Unterschrift des BUdgetverantwortiichen
,
Erftstadt, den 16. Januar 2002
•
Der Antrag wird zur Kenntnisnahme
JugendhIlfeausschuss
,
zugeleitet
an den
Zur Beschlussfassung
zugeleitet an den
Ausschuss
für Schule und Kultur
Stellungnahme
der Verwaltung:
Die Schulkindbetreuung
hat sich seit den Anfängen im Schuljahr 1992/93 mit zunehmendem
Bedarf als Angebot im Rahmen der "verlässlichen Grundschule von acht bis eins· flächendeckend
an allen Erftstädter Grundschulen konsolidiert. Träger dieser Maßnahmen sind die Schulfördervereine sowie Rapunzel Kinderhaus e. V.
......
.....
,
"-
~
o
o
...
Um den veränderten Familienstrukturen und der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung
Rechnung zu tragen, wurden darüber hinaus im Schulbereich bereits erste Ansätze entwickelt,
eine ergänzende Betreuung nach Schulschluss anzubieten. Vor allem Alleinerziehende und
berufstätige Eltern sind vermehrt auf öffentliche Betreuungsleistungen
angewiesen .
11 \.
\
\\
.~
\
'.
-2-
Der Ausbau von schulischen Betreuungsangeboten wird derzeit vom Land gemäß den Programmen
"Dreizehn Plus P" für den Primarbereich (erstmals ab Schuljahresbeginn 2001/02) und "Dreizehn
Plus S 1" für die Sekundarstufe 1 (bereits seit dem 2. Schulhalbjahr 1999/2000) gefördert. Durch
Runderlass, der im Amtsblatt NRW 1 veröffentlicht wird, fasst das Land die beiden o.g. Förderprogramme unter der Bezeichnung "Dreizehn Plus" zusammen und erhöht die Förderbeträge für
verschiedene Ganztagsangebote an Schulen. Die Zuschüsse für das Nachmittagsprogramm
"Dreizehn Plus" bei Grundschulen
werden von 6.000 DM auf 5.000 € pro Gruppe und Jahr
angehoben. Die Nachmittagsangebote an Haupt- und Sonderschulen werden statt wie bisher mit
10.000 DM künftig mit 7.500 € pro Gruppe und Jahr unterstützt. Erhöht werden auch die Zuschüsse
für die Betreuung des Programms "Schule von acht bis eins". In den Grundschulen werden die
Förderbeträge je Gruppe und Jahr von 6.000 DM auf 4.000 € sowie in den Sonderschulen
von
8.000 DM auf 5.000 € aufgestockt. Die Fördersätze für Gymnasien und Realschulen sind allerdings
mit 4.100 € bislang (8.000 DM) beibehalten worden.
•
•
Das Land möchte durch die bestehenden Förderprogramme die Ganztagsbetreuung für Schulkinder
im Anschluss an den Unterricht ausbauen, sodass bis 2005 zusätzlich 200.000 Ganztagsplätze
geschaffen werden sollen .
Die räumliche Nähe von Ganztagsangeboten und Schule hat sich in der Praxis bereits als ein
entscheidender Erfolgsfaktorfür Erftstadt herausgestellt. So bietet die Theodor-Heuss-Hauptschule
im Rahmen ihres seit Jahren eigenverantwortlich durchgeführten Ganztagsbetriebs eine integrierte
Nachmittagsbetreuung in der Trägerschaft des VfB Erftstadt an. Seit dem Schuljahr 2000/2001 wird
im Gymnasium Lechenich ebenfalls eine Nachmittagsbetreuung
durch die Arbeiterwohlfahrt
gewährleistet.
Nachdem erstmals zum Schuljahresbeginn 2001/02 auch für Schulen der Primarstufe ein Betreuungsangebot nach 13.00 Uhr mit Landesmitteln gefördert wird, hat die Janusz-Korczak-Grundschule
in der Trägerschaft ihres Fördervereins als erste Erftstädter Grundschule eine bedarfsgerechte
Betreuung ihrer Schülerinnen und Schüler auch in den Nachmittagsstunden eingeführt. Der Schwerpunkt dieses Betreuungskonzepts beruht auf einer Orientierung an den Bedürfnissen der Kinder.
Da jedes Kind mit anderen Gefühlen und Erfahrungen aus dem Unterricht kommt, verlangen
unterschiedliche Temperamente und Belastungsgrenzen sowie Altersstufen einen sicheren Umgang
mit den Kindem. So bieten die durch das Kemzeitangebot langjährig erfahrenen Betreuerinnen den
Schülerinnen und Schülern je nach Bedarf unterschiedliche und individuelle Betätigungsmöglichkeiten (z. B. Gelegenheit zum freien oder angeleiteten Spiel, zu Mal- und Bastelarbeiten) an .
In der Nachmittagsbetreuung werden die Schülerinnen und Schüler darüber hinaus angehalten,
nach der Einnahme eines gemeinsamen kleinen Mittagessens ihre Hausaufgaben zu erledigen.
Dazu stehen der Gruppe zwei angrenzende Klassenräume zur Verfügung, sodass sich die Kinder
nicht durch räumliche Enge behindern. Das Angebot der Nachmittagsbetreuung besteht montags
bis freitags und ist bedarfsorientiert zeitlich flexibel gestaltet. Je nach Betreuungsumfang sind 52
bis 66 € monatlich als Elternbeitrag zu zahlen.
Eine Übersicht über die aktuellen Betreuungsangebote
ist als Anlage beigefügt. Wie daraus
ersichtlich, bietet auch das Jugendamt eine Nachmittagsbetreuung mit Mittagstisch im Jugendzentrum Köttingen an. Eine erste Auswertung der Anmeldungen von Schulneulingen hat eine zunehmende Nachfrage nach Ganztagsangeboten ergeben. Der endgültige Betreuungsbedarf wird zeitnah
bis spätestens zum 30.04.2002 (Stichtag für die Beantragung der Förderrnittel bei der Bezirksregierung Köln) ermittelt.
Der Betreuungsbedarf und die Förderintensität von Kindern im Schulalter sind vielschichtig. Nicht
jedes Kind braucht im Anschluss an die Schule ein sozialpädagogisches
Betreuungsangebot.
Oftmals ist eine Betreuungsmaßnahme mit Freizeitgestaltung und Hausaufgabenbetreuung
ausreichend. In Kooperation von Schule und Jugendhilfe sollen deshalb bedarfsgerechte Lösungen
für Ganztagsangebote gefunden werden.
P:\SZIANTRÄGEIAI
675.WPD
-3Neben dem klassischen Hortplatzangebot als Tageseinrichtung für Schulkinder ist daher auch der
Ausbau bestehender schulischer Betreuungsangebote weiterzuentwickeln und zu optimieren. Zwar
nat der Gesetzgeber an die schulischen Betreuungsmaßnahmen
keine dezidiert geregelten
Qualitätsanforderungen - wie im Kinder- und Jugendhilferecht - geknüpft; dennoch zeigt die Praxis,
dass die an Erftstädter Schulen durchgeführten Betreuungsleistungen eine hohe Akzeptanz haben.
·'
Dank der jahrelangen wertvollen schulischen Betreuungsarbeit wurden von den engagierten
Fördervereinen und sonstigen Trägem in enger Zusammenarbeit mit den Schulen bedarfsgerechte
Konzepte umgesetzt. Deshalb konnte sich die schulische Betreuungsarbeit in Erftstadt so positiv
entwickeln. Sofern von Seiten der bisherigen Träger generelle Bereitschaft für die Übernahme von
Ganztagsangeboten besteht, sollten diese Ressourcen auch genutzt werden. Gibt es jedoch
grundsätzliche Bedenken hinsichtlich nicht zu akzeptierender Mehrbelastungen (z.B. organisatorische oder arbeitsrechtliche Probleme), wäre zu überdenken, ob andere Träger, wie z.B. Rapunzel
Kinderhaus e.v. als Träger der freien Jugendhilfe und Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, die Betreuungsleistungen übernehmen könnten. Dieser Träger hat sich hierzu
grundsätzlich bereit erklärt. Eine Projektskizze über die Rapunzel-Ganztagsbetreuung ist als Anlage
beigefügt.
Die Umsetzung einer sinnvollen Ganztagsbetreuung bedingt ein ausreichendes Raumangebot, das
auch die Einnahrne eines Mittagessens ermöglicht. So wird derzeit überprüft, wie im Bedarfsfall
vorhandener Schulraurn optimiert werden kann. Konkrete Notwendigkeiten wurden bisher von der
Grundschule Gymnich und der St.-Barbara-Concordia-Grundschule
geltend gemacht. Hieraus
könnten sich Umbaumaßnahmen ergeben, um ein sinnvolles Ganztagsangebot realisieren zu
können.
Nach der Beschlusslage des Rates vom 12.12.2000 (V 7/0969) sind in Erftstadt vier weitere
Hortgruppen Oeeine in Bliesheim, Liblar, Kierdorf und Gymnich) geplant. Die dadurch entstehenden
Kosten stellen sich in einer groben Aufstellung wie folgt dar:
Städtische Kindertagesstätten werden vom Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft gebaut, der
wiederum seine Kosten in Miete umrechnet. Bei der Mietkalkulation sind die Landeszuschüsse
in Abzug gebracht.
In Kierdorf plant der ASB eine Erweiterung. Der Hort verursacht einen städtischen Investitionskostenzuschuss.
Kostenaufstellung in DM .
•
1
wo
Träger
Bliesheim
Stadt
Gymnich
. Invest.-Kosten
jährl. Betriebskosten-
Miete
315.000,--
80.000,--
50.000,--
Stadt
680.000,--
80.000,--
70.000,-
Kierdorf
ASB
350.000,--
80.000,--
.t.
Liblar
Stadt
300.000,--
80.000,--
60.000,-
Eine Umstellung der Schülerbetreuung von geplanter Hortbetreuung in Schulbetreuung analog des
Erper Modells hat für die Stadt erhebliche Einsparungen zur Folge. Darüber hinaus kann mit der
Schulbetreuung z. B. in Gymnich unmittelbar zum neuen Schuljahr begonnen werden.
n Vertretung
(Erner)
P:ISZ\ANTRÄGEIA1675.WPD
15-11-01
20:28 02235 71982
MICHAEL SCHMALEN->4D9565 ECM
S. 0 I
Christlich-Demokratische Union Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
70
65
1 5. NOV, 2001
AI1.prnohpnr1l1Ar:
63
Stadt Erftstadt
2?_611iGi..""'JW"~.I.ii\(,j~,,,"'l(TöR 61 F/7/ J/7 ~
Herrn Bürgermeister Böse _~ 3' ~(j
51
1(II' ..1
Herrn 1. Beigeordneten Erner -. ---- . -- ----.Rathaus / Am Holzdamm 10
per Telefax
50374 Erftstadt
-
15.11.2001
ANTRAG
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bösche,
sehr geehrter Herr Beigeordneter Erner,
namens der CDU-Stadtratsfraktion
•
Erftstadt beantrage Ich:
Die Verwaltung erteilt einen ausführlichen Sachstandsbericht
zur Aktion "Angebot der Ganztagsbetreuung an der
Grundschule in Erftstadt-Erp". Ferner informiert die Fachverwaltung über geeignete Möglichkeiten der Unterstützung,
sodass u.u. weitere Erftstädter Grundschulen diesem sicherlich
sehr positiven Pilotprojekt folgen können. Weiterhin sind seitens der Verwaltung mögliche Synergieeffekte aufzuzeigen, die
sich positivauf den Bereich "zukünftige Planung von Hortplätzen" ergeben könnten.
Mit freundlichen Grüßen
At. ~~
( Heidi Hau p t )
stv. Fraktionsvorsitzende
t--l'lIklirlll!-.vor.-.itUIlHIf!!.
I\Urllll /I'rrl!~~
f--rltklinllJ;riiLLITIU:
!iCl/llHif SlriJUU b
hO:Ht\ [rrlt.liJlI!.li.lc!ltlllu:h
[Jli, oeeituu:
MH., Di. -1- oc.
9.00 .. 1 \ ,00 Uhi"
IC:I~ltln n 77:1:;/7591i4
Tp-{F!filK n}735iliRAIiHEi
H~n.k',nr~lillIJ 1111U:
Krf-lis."fl'lrk.uiliu
Kü!n
Knlllu-Nf. 01!Jl00"'JUO
·I)Ll37n5{1?j:)~
•
•
Betreuungsangebote als schulische Veranstaltungen im Schuljahr 2001/02
I. Schule von 8-1
Träger
Schule
I
Teilnehmerl
Gruppen
Beitrag
DMI Monat
genutzte Räume
Personal
Inhalt*
Dauer d.Maßnahme
täal.lUhrz.
Erich-Kästner-Schule
Bliesheim
Förderverein
33/2
bis 2 Tage- 34,ab 2 Tagen - 63,-
Mehrzweckraum
2
1/2
tägl. 7.55-8.40/
11.25-13.10
Südschule Lechenich
Förderverein
16/1
75,erm.40,-
Mehrzweckraum
2
1/2/3
tägl. 7.45-13.20
Nordschule Lechemich
Rapunzel
Kinderhaus
21/1
90,-; ggfs.
Härtefallregelung
Klassenraum
1
1/2/3
tägl. 8.00-9.00/
10.45-13.20
Donatus-Grundschule
Liblar
Freunde u.Förderer
d. Donatusschule
60/3
30,-; ggfs.
Härtefallregelung
3 Klassenräume
3
1/2
tägl. 7.50-8.40 /
11.00-1310
Grundsch. Gymnich
Rapunzel
Kinderhaus e.v.
39/2
100,-; ggfs.
Härtefallregelung
Klassenraum,
Aula
2
1/2/3
tägl. 8.00 -13.30
St.-B-Concordia-Sch.
Kierdorf
Förderverein
22/2
89,44,- erm.
Klassenraum
4
1/2
tägl. 8.00-13.20
Janusz-Korczak-Sch.
Erp
Förderverein
43/2
52,-€ 1.+2. Klasse
26,- € 3.+4. Klasse
Geschw.erm. '12 Preis
Mehrzweckraum,
Klassenraum
3
1/2
tägl. 8.00-13.20
Don-Bosco-Schule
Friesheim
Förderverein
8/1
ca. 45,-
Mehrzweckraum
1
2/3
tägl. 11.00-13.30
od.11.45-13.30
.
*
«v.
1 - Hausaufgabenbetreuung
; 2 - Spiel und freie Beschäftigung; 3 - bes. pädagogisches Konzept
•
•
II. Ganztagsangebot "13 plus P"
Schule
Träger
Janusz-Korczak-Sch.
Erp
Förderverein
,
Teilnehmer/
Gruppen
genutzte Räume
Beitrag
€ / Monat
bis 15.00 Uhr 52,- €
bis 16.00 Uhr 66,- €
15/1
1 - Hausaufgabenbetreuung
Träger
Inhalt'
2
1/2
Mehrzweckraum,
Klassenraum
; 2 - Spiel und freie Beschäftigung; 3 - bes. pädagogisches
III. Ganztagsangebot
Schule
Personal
Teilnehmer/
Gruppen
Beitrag
DM/Monat
"13 plus S I"
genutzte Räume
Personal
Inhalt'
VFBErftstadt
ca.75/4
-
Mehrzweckraum,Klassenraum,
Pausenhof,Turnhalle,Sportplatz
6
1/2/3
Gymnasium Lechenich
AWOErftstadt
20/1
35,-
Mehrzweckraum,Klassenraum
10
1/2
1 - Hausaufgabenbetreuung
tägI.13.20-15.00
od. 13.20-16.00
Konzept
..
Theodor-HeussHauptschule
,
Dauer d.Maßnahme
tägl./Uhrz.
Dauer d. Maßnahme
täQI.IUhrz.
Mo-Do 13.30-15.00
tägl. 12.30-15.00
; 2 - Spiel und freie Beschäftigung; 3 - bes. pädagogisches Konzept
Nachmittagsbetreuung durch das Jugendamt
"Betreuter Mittagstisch"
Träger
Jugendamt
Teilnehmer/Gruppe
8 Grundschulkinder
Beitrag
€!Woche
11,70
, 1 - Hausaufgabenbetreuung
€
genutzte Räume
Jugendzentrum
Köttingen
Personal
1 Erzieherin als
Honorarkraft
Inhalt'
Dauer d. Maßnahme
tägl.lUhrz.
1/2/3/4
Mo-Do 12.30 - 15.00
; 2 - Spiel und freie Beschäftigung; 3 - bes. pädagogisches Konzept; 4 - freie Nutzung des
Jugendzentrums
Anlage 2
~aPllnzel
ZU
117//4'( lJj
Blaft
PROJEKTSKIZZE
RAPUNZEL-GANZT AGSBETREUUNG
Anlass zur Gründung des Projektes ist die im Rahmen gesellschaftlichen
Wandels und veränderter Lebensbedingungen steigende Zahl der
alleinerziehenden Mütter und Väter sowie die Zahl der Familien, in denen beide
Elternteile erwerbstätig sind.
Um Beruf und Familie miteinander verbinden zu können, sind immer mehr
Mütter und Väter auf flexible Betreuungsangebote
•
von Betreuungsmöglichkeiten
angewiesen. Die Schaffung
an Grundschulen im Rahmen des landesweiten
Programms "Schule von acht bis eins" ist ein erster Schritt in die richtige
Richtung. Hier ist Rapunzel Kinderhaus e.V. nun bereits im 6. Jahr
verantwortlich für die qualifizierte Betreuung von mehr als 500 Schulkindern
in der Region.
Es stellt sichjedoch heraus, dass diese Zeitspanne der angebotenen Betreuung
fur viele nicht ausreichend ist, um flexibel am Arbeitsmarkt teilnehmen zu
können. Fehlende Kinderbetreuungssysteme
Beförderungssperre
•
wirken hier wie eine Eingangs- und
im Berufsleben.
Die von Rapunzel Kinderhaus e.V. in den vergangenen vier Jahren an Schulen
implementierten Ganztagsbetreuungsangebote
fur ca. 70 Schülerinnen schließen
diese Lücke, so dass familiäre und berufliche Aufgaben in Einklang miteinander
gebracht werden können:
• Das Betreuungsangebot kann außerhalb der Schulferien von NR W regelmäßig
montags bis freitags von13.00 Uhr bis 16.00 Uhr in Anspruch genommen
werden, bei entsprechendem Bedarfwird das Angebot auch in den Ferien
vorgehalten. Die Kofinanzierung erfolgt zurzeit durch die Landesfördermittel
im Rahmen von S.i.T. oder Pl3.
Der Eltembeitrag beläuft sich auf 20 € monatlich.
• Gegen einen Kostenbeitrag erhalten die Kinder eine gesunde Mittagsmahlzeit,
die angeliefert wird.
~aplmzel
• Die räumlichen Voraussetzungen sind durch Schulgebäude, Schulhofund
Turnhalle vorgegeben. Die Betreuungsräume werden von Rapunzel
Kinderhaus e.V. mit kindgerechtem Spiel-, Arbeits- und Bastelmaterial
ausgestattet, z.B. Außenspielzeug, Gesellschaftsspiele, Kicker, Mal-, Bastel-,
und Zeichenutensilien.
• Das Betreuungsangebot umfasst Spiel, Sport, Ruhepausen, Anregungen für
gemeinsame und eigenständige altersadäquate Tätigkeiten, sozialpädagogisch
betreute Freizeitgestaltung sowie Hilfestellungen bei der
Hausaufgabenanfertigung.
•
• Rapunzel Kinderhaus e.V. stellt das pädagogisch notwendige Fachpersonal
zur Verfügung, übernimmt die Auswahl, die sozialpädagogische Anleitung,
Fortbildung und sorgt für prompten Ersatz, z.B. im Erkrankungsfall.
• Sämtliche verwaltungstechnischen
werden vom Verein geregelt.
und -rechtlichen Organisationsaufgaben
• Durch eine effektive und effiziente Nutzung vorhandener personeller,
räumlicher und finanzieller Ressourcen sind somit entsprechende
Synergieeffekte zu erwarten.
•
• Begegnungen und Angebote in Schule und Rapunzel-Ganztagsbetreuung
erweitern somit den kindlichen/jugendlichen Erfahrungshorizont.
Pädagogische Ziele können grenzüberschreitend verfolgt werden, indem sich
Schule, Betreuung und Freizeitpädagogik verbinden und ergänzen .
Zudem sind heute viele Schüler auf zusätzliche Hilfen angewiesen, um
erfolgreich dem Unterricht folgen zu können. Eine solche außerschulische
Förderung muss die Vermittlung von ausreichenden kognitiven und sozialen
Kompetenzen unter Einbeziehung sozialpädagogischer Methoden und Ansätzen
umfassen, da es sich gezeigt hat, dass die Verteilung sozialer Chancen nicht
alleine auf schulisches Lernen konzentriert werden kann.
Diese ergänzende Förderung in unserer Ganztagsbetreuung, stellt gerade für
diejenigen Kinder und Jugendlichen mit sprachlichen Problemen und / oder
Lern- und Verhaltensstörungen eine sinnvolle Fördermöglichkeit, unabhängig
vom Einkommen ihrer Eltern, dar.
Anlage 3 zu A 7/1675
Antrag bzgl. Sachstandsbericht
zur Ganztagsbetreuung
Die Vorlage wurde am 31.1.02 im lugendhilfeausschuss
•
•
an der Grundschule in Erp
mit folgendem Ergebnis beraten:
I. Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird gebeten, dem Jugendhilfeausschuss zum Ende des Schuljahres
2002/2003 einen Erfahrungsbericht vorzulegen.
3. Bis zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses möge die Verwaltung prüfen, ob und wenn
ja in welcher Höhe zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Schulkinderbetreuung in den
städtischen Haushalt 2002 eingestellt werden müssen, um eine Sozialsstaffelung der
Elternbeiträge zu gewährleisten.
Die Verwaltung hat bei ihren Überlegungen drei Varianten in Betracht gezogen und geht davon aus, dass sowohl die Betreuungsmaßnahmen bis 13.00 Uhr als auch die nunmehr diskutierten neuen über 13.00 Uhr hinausgehenden betroffen sind.
A. Die Träger kalkulieren ihre Maßnahmen mit dem zu erhebenden Elternbeitrag. Der Elternbeitrag wird vom Jugendamt an die Träger in voller Höhe gezahlt und das Jugendamt übernimmt die Heranziehung der Eltern nach einem sozialgestaffelten Schlüssel, der analog dem
Kinderganengesetz NW streng einkommensabhängig gestaltet ist. Diese Variante ist von ihrer
sozialen Gerechtigkeit her optimal und entlastet die Träger. Nachteilig ist der Arbeitsaufwand
im Jugendamt, der nur mit einer zusätzlichen halben Stelle zu bewerkstelligen ist. Das heißt,
ein Großteil der benötigten Gelder geht nicht an die Eltern sondern in die Verwaltung. Darüber hinaus ist der Finanzaufwand für die Stadt erheblich. Bei kalkulierten 200,- DM Elternbeitrag für eine schulische Betreuung bis 16.00 Uhr und durchschnittlichen Elternbeiträgen in
den städtischen Hortgruppen in Höhe von 75,00 DM wäre der städtische Zuschuss 125,- DM
pro Monat pro Kind.
B. Die Stadt zahlt dem Träger der Schulbetreuung einen Zuschuss in gleicher Höhe wie die
Landeszuschüsse mit der Erwartung, dass der Träger sozial gestaffelte Elternbeiträge erhebt.
Als Vorteil stellt sich hier die geringe Arbeit in der Verwaltung dar. Nachteilig ist die Verlagerung der Problentlösung vollständig auf die freien Träger. Zur Festlegung sozial gerechter EItembeiträge müßte spezielles Fachwissen aus dem Steuerrecht vorhanden sein. Als weiterer
Nachteil stellen sich die heute noch unterschiedlichen Elternbeiträge der verschiedensten Maßnahmen dar. Der Kostenaufwand läge bei ca. 140.000,- DM.
C. Die Verwaltung preferiert den Erlass von Elternbeiträgen und des hälftigen Essensgeldes
für Erftstadt-Card-Besitzer. Die Träger melden der Verwaltung diejenigen Teilnehmer, die
eine Erftstadt-Card besitzen und bekommen von der Verwaltung quanalsmäßig in einer Summe nach Prüfung den fälligen Betrag erstattet. Erftstadt-Card-Besitzer wird man auf Antrag,
•
•
wenn das Einkommen den Soziaihilfesatz nicht oder nur um bis zu 30 % übersteigt. Die Card
hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Eine weitergehende Sozialstaffelung liegt im Ermessen der
Träger, wie dies jetzt auch schon passiert. Darüber hinaus kann in besonderen Einzelfällen der
Elternbeitrag ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden, wenn die Schulbetreuung für das Kind notwendig und geeignet ist und den Eitern aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse der Elternbeitrag nicht zuzumuten ist. Als Vorteil der Erftstadt-Card-Regelung
kann die Unterstützung der Finanzschwachen angesehen werden bei relativ geringem Verwaltungsaufwand sowohl für die Verwaltung als auch für die freien Träger. Nachteilig ist, dass die
soziale Komponente in erster Linie die unteren Einkommenschichten erreicht. Ab einem bestimmten Einkommen wird der gesamte Elternbeitrag fällig, Hier kann aber der freie Träger
seinen Ermessensspielraum ausloten. Zusätzlich ist die Einzelfallprüfung des Jugendamtes
möglich. Es kann davon ausgegangen werden, dass höchstens 10% aller Kinder, die an einer
Schulbetreuungsmaßnahme teilnehmen werden, eine Erftstadt-Card besitzen, so dass mitjährlichen Kosten für die Stadt in Höhe von ca. 25.000 ,- € zu rechnen ist.
Für 2002 bedeutet dies eine Bereitstellung zusätzlicher Mittel in Höhe von 10.000 € auf
HHST 1.400.i180 .