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Beschlussvorlage (Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
65 kB
Datum
11.10.2011
Erstellt
23.09.11, 12:08
Aktualisiert
23.09.11, 12:17
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III L/Kr Vorlage 557 /IX.L. Datum: 23.09.2011 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.09.2011 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.10.2011 Gemeinderat Sitzungstag: 11.10.2011 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Ja Nein Ja Nein X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ausgabeseite X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Mittel sollen überplanmäßig bereitgestellt werden: Mittel sollen außerplanmäßig bereitgestellt werden: Deckungsvorschlag Anlage(n) Nein X 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Der Gemeinderat wurde zuletzt in seiner Sitzung am 05.07.2011 ausführlich über den Stand der Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes informiert (siehe Vorlage 273) Z.1). Zwischenzeitlich ergibt sich ergänzend nachstehender Sachstand: Ortslage Pesch Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 05.07.2011 beschlossen hat, die Verbesserung der Breitbandversorgung in der Ortslage Pesch ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln durchzuführen, wurde zwischenzeitlich ein Kooperationsvertrag mit der Deutschen Telekom AG geschlossen. Hiernach ist diese nunmehr verpflichtet, bis spätestens innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten eine Erhöhung der vorhandenen Übertragungswerte zu gewährleisten, wobei zukünftig DSL-Verbindungen mit bis zu 16.000 kbit/s im Download realisierbar sind. Der Kooperationsvertrag geht weiterhin davon aus, dass bis Ende des Jahres 2011 die Verlegung der erforderlichen Leerrohre über die Gemeinde gewährleistet ist. Aufgrund dessen hat am 25.08.2011 eine weitere Bürgerversammlung in Pesch stattgefunden, an der 36 Bürgerinnen und Bürger des Ortes Pesch teilgenommen haben. Hierbei haben sich die Anwesenden einstimmig dafür ausgesprochen, dass die notwendigen Verlegearbeiten von Harzheim kommend bis zum Spielplatz im Bereich des Unterdorfes über Eigenleistungen der Dorfbevölkerung realisiert werden. Es ist vorgesehen, mit den erforderlichen Arbeiten am 24.09.2011 zu beginnen mit dem Ziele, dass diese vor Wintereinbruch abgeschlossen sind. Ortslagen Engelgau, Zingsheim einschließlich Gewerbegebiet, Holzmülheim und Frohngau Für die vorgenannten Ortslagen wurden zwischenzeitlich entsprechende Förderanträge bei der Bezirksregierung in Köln eingereicht mit dem Ziele, dass zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Förderung ausgesprochen wird und im Anschluss hieran mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Für die jeweilige Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Angebot wurde eine Förderung von 90 % beantragt. Ortslage Roderath Nachdem für die Ortslage Roderath leider kein Angebot von Netzbetreibern eingegangen ist, wird die Gemeinde die Maßnahme in Kürze nochmals ausschreiben. Ortslage Marmagen Für die Ortslage Marmagen waren zwei Angebote eingegangen, wobei die Deutsche Telekom AG mit einer Wirtschaftlichkeitslücke von 205.864,00 € und die Fa. LanSPOT BK, 3 Dormagen, mit einer Wirtschaftlichkeitslücke von 0,00 € angeboten hatten. Dies bedeutet, dass für die Ortslage Marmagen zunächst kein Förderantrag eingereicht werden kann, da ein Angebot zur Versorgung der Ortslage Marmagen ohne gemeindliche Kostenbeteiligung vorliegt. Zwischenzeitlich hat ein Gespräch mit der Fa. LanSPOT stattgefunden. Hierbei wurde nochmals bestätigt, dass eine optimale Versorgung der Ortslage Marmagen aus deren Sicht gewährleistet werden kann. Hierbei ist angedacht, die Anbindung der Ortslage über einen Satellit mit entsprechender Satellitenschüssel an einem zentralen Punkt zu sichern. Unabhängig davon, wie die Leistung in den Ort „transportiert“ wird, ist die Verteilung an den Endkunden so aufgebaut, dass voraussichtlich aufgrund der Topographie 3 Verteilerstationen, die im Umkreis von bis zu 500 m senden, erforderlich sind. Bei diesen Verteilerstationen handelt es sich um Antennen in einer Höhe von 2 bis 3 m, die an Hochpunkten innerhalb der Ortslage zu platzieren sind. Für jeden Kunden ist zusätzlich die Installation der Empfangsantenne am Haus erforderlich. Diese sind aufgrund der geringen Größe optisch von untergeordneter Bedeutung. Neben der Ortslage Marmagen ist zwischenzeitlich seitens der Fa. LanSPOT auch eine Versorgung der Ortslage Zingsheim einschließlich Gewerbegebiet denkbar. Die Fa. LanSPOT hat angeboten, in Kürze das Verfahren mit einem kleineren Interessenkreis aus Verwaltung und Bevölkerung, z.B. Gewerbetreibenden, zu erörtern und vorzustellen. Dieses Angebot sollte angenommen werden, damit dann im Anschluss hieran je nach Ergebnis entschieden werden kann, ob es sinnvoll ist, die Versorgung innerhalb der Dorfbevölkerung von Marmagen und ggf. Zingsheim vorzustellen. Eine weitere Alternativanschlussmöglichkeit stellt die LTE-Funktechnik dar. Der Netzbetreiber dieser Versorgung hat sich an den einzelnen Ausschreibungen nicht beteiligt, hat jedoch in den vergangenen Monaten selbstständig innerhalb des Gemeindegebietes geworben, wobei nach Rückfrage bisher jedoch lediglich rund 30 Verträge innerhalb des Gemeindegebietes geschlossen wurden. Der Netzbetreiber hat nunmehr der Gemeinde kostenlos 10 Sticks zur Verfügung gestellt, über welche eine optimale DSL-Versorgung gewährleistet werden kann mit der Bitte, diese auf unbestimmte Zeit innerhalb des Gemeindegebietes zu nutzen und die Erfahrungen dem Netzbetreiber mitzuteilen. Auch dieses Angebot sollte seitens der Gemeinde angenommen werden und über Interessierte eine Nutzung innerhalb des Gemeindegebietes vorgenommen werden. Zur Realisierung und Unterstützung des Gesamtobjektes Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes wurde seitens der Gemeinde die Firma fnk-consult, Köln, beauftragt. Aufgrund dessen hat die Gemeinde bei der Bezirksregierung einen Förderantrag zur Bezuschussung dieser Kosten gestellt. Zwischenzeitlich liegt hierzu ein Zuwendungsbescheid vor. Hiernach wird bei zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 17.588,20 € eine Zuwendung in Höhe von 15.829,00 € bewilligt, so dass hiernach ein Eigenanteil von lediglich 1.758,80 € verbleibt. Es wird vorgeschlagen, auf der vorgenannten Grundlage die Verbesserung der Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes fortzuführen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister