Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
18.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 10.10.2007
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1102
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
18.10.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 6, Flurstück Nr. 774 - Bad
Münstereifel, Gut Vogelsang
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1102
1. Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 6, Flurstück Nr. 774,
Bad Münstereifel, Gut Vogelsang zur Nutzung für einen Pferdezuchtbetrieb mit neuem Wohnhaus,
vor.
Das Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im FNP als landwirtschaftliche
Fläche ausgewiesen.
Bislang war das Grundstück durch eine landwirtschaftliche Nutzung geprägt, die Milchwirtschaft ist
jedoch zum Erliegen gekommen. Nun ist eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines
Einfamilienwohnhauses, die Nutzungsänderung des bestehenden Stalles in einen Pferdestall und
die Erweiterung der bestehenden Halle gestellt worden. Der Antragsteller ist Betreiber einer
Pferdezucht und beabsichtigt, diese auf Gut Vogelsang zu erweitern. Zur Sicherstellung einer
artgerechten Pferdehaltung und einer effektiven Bewirtschaftung sind im Einzelnen folgende
Maßnahmen geplant:
1. Die auf dem westlichen Teil des Grundstücks bestehende Gerätehalle soll auf ein Maß von
20 m x 40 m erweitert werden. Sie soll künftig als Bewegungs- und Grundausbildungshalle
für Zucht- und Jungpferde dienen.
Der an die Gerätehalle angrenzende, teilweise bereits eingestürtzte Schuppen und auch die
bestehende Mehrzweckhalle sollen entfernt werden.
2. Das im Osten gelegene, ehemals als Milchküche und kleinere Ställe genutzte Gebäude soll
künftig zum zweireihigen Boxenstall mit Futterlager und Sattelkammer umgebaut werden.
Das hieran vorgelagerte Gebäude soll entfernt werden.
3. Die im Zentrum des Hofes liegende Scheune soll abgerissen und die entsprechenden
Flächen entsiegelt und parkähnlich angelegt werden.
4. Zur dauerhaften Kontrolle und Sicherheit des Tierbestandes ist im nördlichen Bereich des
Hofes die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage und Betriebsleiterwohnung geplant.
5. Die beiden bestehenden Wohngebäude im östlichen Grundstücksbereich bleiben erhalten.
Die Erschließung hinsichtlich der Stromversorgung, der Wasserversorgung und des Wegeausbaus
ist sichergestellt.
Die Beseitigung des anfallenden häuslichen Abwassers der geplanten Baumaßnahme ist nicht
sichergestellt. Diese kann nur durch Anschluss an das öffentliche Kanalnetz oder durch Errichtung
einer Kleinkläranlage/abflusslosen Grube erfolgen. Welche der beiden Möglichkeiten durchgeführt
wird, bedarf noch einer genaueren Untersuchung bzw. der Abstimmung mit den Fachbehörden.
Die Abwasserbeseitigung der bereits vorhandenen Wohngebäude erfolgt in zwei abflusslose
Gruben. Bei der Durchführung der geplanten Maßnahme muß deren Abwasserbeseitigung mit in
die Neue eingebunden werden. Darüber hinaus ist auch zu klären, wie das Regenwasser beseitigt
wird. Die Kosten hierfür sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Unter der Voraussetzung, dass die Frage der Abwasserbeseitigung geklärt wird, bestehen keine
Bedenken gegen das geplante Vorhaben.
2. Rechtliche Würdigung
Das Vorhaben ist gem. BauO NRW genehmigungspflichtig.
3. Finanzielle Auswirkungen
Seite 3 von Ratsdrucksache 1102
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird unter der Voraussetzung erteilt, dass es sich hier um ein privilegiertes
Vorhaben handelt. Die Kosten für die Abwasserbeseitigung sind vom Antragsteller zu
übernehmen.