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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 6, Flurstück Nr. 774 - Bad Münstereifel, Gut Vogelsang)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
18.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 6, Flurstück Nr. 774 - Bad Münstereifel, Gut Vogelsang) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 6, Flurstück Nr. 774 - Bad Münstereifel, Gut Vogelsang) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 6, Flurstück Nr. 774 - Bad Münstereifel, Gut Vogelsang)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 10.10.2007 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 1102 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 18.10.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 6, Flurstück Nr. 774 - Bad Münstereifel, Gut Vogelsang __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1102 1. Sachverhalt: Es liegt eine Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 6, Flurstück Nr. 774, Bad Münstereifel, Gut Vogelsang zur Nutzung für einen Pferdezuchtbetrieb mit neuem Wohnhaus, vor. Das Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im FNP als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Bislang war das Grundstück durch eine landwirtschaftliche Nutzung geprägt, die Milchwirtschaft ist jedoch zum Erliegen gekommen. Nun ist eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, die Nutzungsänderung des bestehenden Stalles in einen Pferdestall und die Erweiterung der bestehenden Halle gestellt worden. Der Antragsteller ist Betreiber einer Pferdezucht und beabsichtigt, diese auf Gut Vogelsang zu erweitern. Zur Sicherstellung einer artgerechten Pferdehaltung und einer effektiven Bewirtschaftung sind im Einzelnen folgende Maßnahmen geplant: 1. Die auf dem westlichen Teil des Grundstücks bestehende Gerätehalle soll auf ein Maß von 20 m x 40 m erweitert werden. Sie soll künftig als Bewegungs- und Grundausbildungshalle für Zucht- und Jungpferde dienen. Der an die Gerätehalle angrenzende, teilweise bereits eingestürtzte Schuppen und auch die bestehende Mehrzweckhalle sollen entfernt werden. 2. Das im Osten gelegene, ehemals als Milchküche und kleinere Ställe genutzte Gebäude soll künftig zum zweireihigen Boxenstall mit Futterlager und Sattelkammer umgebaut werden. Das hieran vorgelagerte Gebäude soll entfernt werden. 3. Die im Zentrum des Hofes liegende Scheune soll abgerissen und die entsprechenden Flächen entsiegelt und parkähnlich angelegt werden. 4. Zur dauerhaften Kontrolle und Sicherheit des Tierbestandes ist im nördlichen Bereich des Hofes die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage und Betriebsleiterwohnung geplant. 5. Die beiden bestehenden Wohngebäude im östlichen Grundstücksbereich bleiben erhalten. Die Erschließung hinsichtlich der Stromversorgung, der Wasserversorgung und des Wegeausbaus ist sichergestellt. Die Beseitigung des anfallenden häuslichen Abwassers der geplanten Baumaßnahme ist nicht sichergestellt. Diese kann nur durch Anschluss an das öffentliche Kanalnetz oder durch Errichtung einer Kleinkläranlage/abflusslosen Grube erfolgen. Welche der beiden Möglichkeiten durchgeführt wird, bedarf noch einer genaueren Untersuchung bzw. der Abstimmung mit den Fachbehörden. Die Abwasserbeseitigung der bereits vorhandenen Wohngebäude erfolgt in zwei abflusslose Gruben. Bei der Durchführung der geplanten Maßnahme muß deren Abwasserbeseitigung mit in die Neue eingebunden werden. Darüber hinaus ist auch zu klären, wie das Regenwasser beseitigt wird. Die Kosten hierfür sind vom Antragsteller zu übernehmen. Unter der Voraussetzung, dass die Frage der Abwasserbeseitigung geklärt wird, bestehen keine Bedenken gegen das geplante Vorhaben. 2. Rechtliche Würdigung Das Vorhaben ist gem. BauO NRW genehmigungspflichtig. 3. Finanzielle Auswirkungen Seite 3 von Ratsdrucksache 1102 keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird unter der Voraussetzung erteilt, dass es sich hier um ein privilegiertes Vorhaben handelt. Die Kosten für die Abwasserbeseitigung sind vom Antragsteller zu übernehmen.