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Beschlusstext (Widmung der Straße "Zum Schützenplatz")

Daten

Kommune
Brühl
Größe
77 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
18.06.14, 18:36
Aktualisiert
18.06.14, 18:36
Beschlusstext (Widmung der Straße "Zum Schützenplatz")

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Inhalt der Datei

Brühl, den 18.06.2014 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Verkehrsausschusses der Stadt Brühl am 29.04.2014 Öffentliche Sitzung Widmungen von Straßen 5.2 Widmung der Straße "Zum Schützenplatz" 40/2014 Sachkundige Einwohnerin Neumann (DKSB) möchte wissen, was „ohne Widmungsbeschränkung“ bedeute. Anmerkung zur Niederschrift: Laut Aussage der Stabstelle 03 bedeutet dies, für alle Verkehrsarten zugelassen. Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) NRW. Beschluss: Der VKA beschließt, die Straße „Zum Schützenplatz“ gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 dem öffentlichen Verkehr zu widmen: Straßenbezeichnung Zum Schützenplatz Gemarkung Badorf, Flur 2 Flurstück 417 tlw., 418 tlw. Abstimmungsergebnis: Straßengruppe Gemeindestraße Widmungsbeschränkung ohne einstimmig Beschluss Verkehrsausschuss 29.04.2014 1 von 1