Daten
Kommune
Brühl
Größe
77 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
18.06.14, 18:36
Aktualisiert
18.06.14, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 18.06.2014
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Verkehrsausschusses der Stadt Brühl am 29.04.2014
Öffentliche Sitzung
Widmungen von Straßen
5.2 Widmung der Straße "Zum Schützenplatz"
40/2014
Sachkundige Einwohnerin Neumann (DKSB) möchte wissen, was „ohne Widmungsbeschränkung“ bedeute.
Anmerkung zur Niederschrift: Laut Aussage der Stabstelle 03 bedeutet dies, für alle Verkehrsarten zugelassen. Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz
(StrWG) NRW.
Beschluss:
Der VKA beschließt, die Straße „Zum Schützenplatz“ gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 dem öffentlichen
Verkehr zu widmen:
Straßenbezeichnung
Zum Schützenplatz
Gemarkung Badorf, Flur 2
Flurstück 417 tlw., 418 tlw.
Abstimmungsergebnis:
Straßengruppe
Gemeindestraße
Widmungsbeschränkung
ohne
einstimmig
Beschluss Verkehrsausschuss 29.04.2014
1 von 1