Daten
Kommune
                    Brühl
                Größe
                        77 kB
                    Datum
                        29.04.2014
                    Erstellt
                        18.06.14, 18:36
                    Aktualisiert
                        18.06.14, 18:36
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Brühl, den 18.06.2014
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Verkehrsausschusses der Stadt Brühl am 29.04.2014
Öffentliche Sitzung
Widmungen von Straßen
5.2 Widmung der Straße "Zum Schützenplatz"
40/2014
Sachkundige Einwohnerin Neumann (DKSB) möchte wissen, was „ohne Widmungsbeschränkung“ bedeute.
Anmerkung zur Niederschrift: Laut Aussage der Stabstelle 03 bedeutet dies, für alle Verkehrsarten zugelassen. Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz
(StrWG) NRW.
Beschluss:
Der VKA beschließt, die Straße „Zum Schützenplatz“ gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 dem öffentlichen
Verkehr zu widmen:
Straßenbezeichnung
Zum Schützenplatz
Gemarkung Badorf, Flur 2
Flurstück 417 tlw., 418 tlw.
Abstimmungsergebnis:
Straßengruppe
Gemeindestraße
Widmungsbeschränkung
ohne
einstimmig
Beschluss Verkehrsausschuss 29.04.2014
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