Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
22 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 04.06.2007
- Der Bürgermeister Az: 20-10-50/2007
Nr. der Ratsdrucksache: 906 Z-1
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
12.06.2007
Rat
19.06.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 mit den gesetzlichen Anlagen und
Festsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2007 - 2010
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Bürgermeister Büttner
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 906 Z-1
Sachverhalt:
Mit der Ursprungsratsdrucksache wurde der erste Haushaltsentwurf nach dem Neuen
Kommunalen Finanzmanagement vorgelegt. Wie sich im Rahmen der Haushaltsberatungen mit
den im Rat vertretenenen Fraktionen gezeigt hat, gibt es einige Unklarheiten, die in dem neuen
Rechnungswesen systembedingt sind.
Um dies zu verdeutlichen, wird hier der Unterschied zwischen Teilergebnisplan und Teilfinanzplan
nochmals erläutert.
Teilergebnisplan: Das Ressourcenverbrauchskonzept wird dadurch angemessen umgesetzt,
dass in Teilergebnisplänen die Rechengrößen „Aufwand“ und „Ertrag“ zur
Planung des Ressourcenverbrauchs und des Ressourcenaufkommens
dargestellt werden. Diese haben die Aufgabe, über die Art, die Höhe und die
Quellen der Erträge und Aufwendungen vollständig und klar zu informieren.
Der sich daraus ergebende Überschuss oder Fehlbetrag wird als
Jahresergebnis ausgewiesen. Die Aufwendungen und Erträge werden
grundsätzlich in der Periode gebucht, in der sie verursacht worden sind.
Hierdurch wird die Ermittlung des Jahresergebnisses verursachungsgerecht
auf das Haushaltsjahr bezogen.
Teilfinanzplan:
Im doppischen Haushaltsrecht kann auf die Planung von Einzahlungen und
Auszahlungen, insbesondere für Investitionen, nicht verzichtet werden. Die
Teilfinanzpläne gewährleisten durch die Aufnahme aller Zahlungsströme
aussagekräftige Informationen über die tatsächliche finanzielle Lage der Stadt.
Demnach sind hier auch Zahlungsströme zu berücksichigen, deren Ertrag
oder Aufwand in einem anderen Haushaltsjahr verbucht wurde bzw. zu
verbuchen ist.
Beispiel:
Bei Produkt 070 411 001 (Gesundheitsdienste) schließt der Teilergebnisplan mit einem
Jahresergebnis von -215.500 € ab. Der Teilfinanzplan schließt mit einem Finanzmittelfehlbetrag
von -230.500 € ab. Im Teilfinanzplan ist neben dem für das Haushaltsjahr 2007 zu berücksichtigen
Finanzbedarf noch ein Nachzahlungsbetrag aus dem Jahr 2006 zu berücksichtigen. Da dieser
Nachzahlungsbetrag seine Ursache in der Vorperiode hat, ist er aufwandsmäßig im
Teilergebnisplan des Haushaltsjahres 2007 nicht zu berücksichtigen.
In den künftigen Haushaltsjahren wird sich die Differenz zwischen dem Jahresergebnis eines
Teilergebnisplanes und dem Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag eines Teilfinanzplanes noch
erhöhen, da dann in den Teilergbnisplänen auch die jeweiligen Abschreibungen und Auflösungen
aus Sonderposten abgebildet werden.
Hinsichtlich erforderlicher interner Leistungsverrechnung sind bis auf den Bereich des eifelbades in
Bezug auf das Schulschwimmen noch keine weiteren Sachkonten beplant. Dies ist jedoch in allen
Produkten erforderlich, die Querschnitts- bzw. interne Dienstleistungsfunktionen darstellen.
Spätestens mit der Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung wird dies umgesetzt.
Die als Anlage 1 beigefügte Veränderungsliste Nr. 1 gibt die seit Einbringung des
Haushaltsentwurfes eingetretenen Änderungsbedarfe wieder. Dabei sind das laufende
Haushaltsjahr und der Finanzplanungszeitraum 2008 – 2010 jeweils in separaten Listen aufgeteilt.
Hinzuweisen ist darauf, dass in den Listen ein Minusbetrag in der Spalte „Gesamt“ als
Ergebnisverbesserung zu verstehen ist. Die zahlenmäßigen Veränderungen in den
Teilergebnisplänen werden entsprechend auf die zugehörigen Teilfinanzpläne übertragen. Aus
Vereinfachungsgründen wurde dies allerdings nicht in der Veränderungsliste wiedergegeben.
Seite 3 von Ratsdrucksache 906 Z-1
Ergänzend werden noch folgende Änderungen bzw. Erläuterungen mitgeteilt:
• Das Produkt 050 331 001 (Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege) entfällt.
Dieses war ursprünglich eingerichtet worden, um Vorgänge bzgl. des Haus Jütten abzubilden.
Durch die Übertragung auf den Verein Haus Sonne, ist das Produkt entbehrlich.
• Die Bezeichnung des Produktes 120 546 001 wird in Parkraumbewirtschaftung geändert.
• Beim Produkt 130 555 001 wurden bei der Druckaufbereitung des Haushaltsbuches (Seite 287
und 288) Personalaufwendungen/-auszahlungen i. H. v. 76.070,00 € (auch für die Folgejahre)
nicht aufgeführt. Im Buchungssystem und dem Gesamtergebnis war und ist dies jedoch
berücksichtigt.
Unter Berücksichtigung der Veränderungsliste, wird das Defizit im Ergebnisplan für das Jahr 2007
bei 4.062.368,00 € liegen. Die Defizite der Folgejahre und deren Auswirkungen auf den
Haushaltsausgleich können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Planjahr
2007
2008
2009
2010
Fehlbedarf
Ausgleichsrücklage
gem.HHPlan 2007
Anfangsstand
5.684.006,00 €
Anfangsstand
42.680.000,00 €
Verringerung
in %
- 4.062.368,00 €
- 1.621.638,00 €
aufgebraucht
aufgebraucht
0,00 €
- 3.407.555,00 €
- 4.733.379,00 €
- 4.392.800,00 €
0
-7,98
-12,05
-12,72
4.062.368,00 €
5.029.193,00 €
4.733.379,00 €
4.392.800,00 €
allgemeinen Rücklage
Da die Verringerung der allgemeinen Rücklage in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren
jeweils um mehr als 5 % erfolgt, ist die Konsequenz aus der obigen Tabelle, dass bereits ab dem
Jahr 2007 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen ist. Da in der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO NRW nicht erreicht wird, wird das
Haushaltssicherungskonzept nicht genehmigungsfähig sein. Somit bleibt die Stadt Bad
Münstereifel weiterhin im sog. Nothaushalt.
Die als Anlage 2 beigefügten fortgeschriebenen Dringlichkeitslisten sind aus den Teilfinanzplänen
für das Haushaltsjahr 2007 abgeleitet. Die in den Dringlichkeitslisten dargestellten Maßnahmen
sind
ohne
Kreditaufnahme
durch
die
gewährten
bzw.
avisierten
Pauschalen
(Investitionspauschale, Schulpauschale, Sportpauschale und Feuerschutzpauschale), BauGBBeiträge
und
KAG-Beiträge
sowie
allgemeine
Einzahlungen
(z.B.
Grundstücksveräußerungserlöse) gegenfinanziert.
Beschlussvorschlag:
Der am 24.04.2007 eingebrachte Haushaltsplanentwurf (einschl. Haushaltssicherungskonzept –
HSK -) ist gemäß beiliegender Veränderungsliste Nr. 1 (Anlage 1) fortgeschrieben worden.
Das Defizit des Haushaltsjahres 2007 und die Fortschreibung der Finanzplanung und des HSK
führen aus heutiger Sicht nicht zur vorgeschriebenen kommunalaufsichtsbehördlichen
Genehmigungsfähigkeit.
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel stellt in dieser Lage erneut fest, dass die zur Erfüllung der
städtischen Aufgaben erforderlichen Finanzmittel auch für das Haushaltsjahr 2007 in keinem Fall
ausreichen werden und ein Haushaltsausgleich im Sinne von §§ 75 und 76 GO NRW nicht möglich
ist.
Die zukünftigen Ertragserwartungen und die Aufwandsprognosen zur Erfüllung der städtischen
Aufgaben lassen, trotz der Sparanstrengungen der vorausgegangenen Haushaltsjahre, die
Darstellung eines strukturell wieder ausgeglichenen Haushaltsplanes in dem gesetzlichen
Konsolidierungszeitraum bis zum Jahr 2010 nicht erwarten.
Seite 4 von Ratsdrucksache 906 Z-1
Die Finanzwirtschaft der Stadt Bad Münstereifel ist somit auch weiterhin den Vorschriften über das
sog. Nothaushaltsrecht (§ 82 GO NRW und Erlass des Innenministers NRW vom 4. Juni 2003)
unterworfen.
Auf die in der rechtskräftigen Hebesatzsatzung vom 19.12.2006 für das Haushaltsjahr 2007
festgesetzten Hebesätze für die Realsteuern (Grundsteuer A - 265 v.H., Grundsteuer B – 391 v.H.
und Gewerbesteuer – 413 v.H.) wird hingewiesen.
Die als Anlage 2 beigefügten fortgeschriebenen Dringlichkeitslisten, die aus den vorliegenden
Teilfinanzplänen für das Haushaltsjahr 2007 abgeleitet sind, werden zur aufsichtsbehördlichen
Vorlage beschlossen. Die in den Dringlichkeitslisten dargestellten Maßnahmen sind ohne
Kreditaufnahme durch die gewährten bzw. avisierten Pauschalen (Investitionspauschale,
Schulpauschale, Sportpauschale und Feuerschutzpauschale), BauGB-Beiträge und KAG-Beiträge
sowie allgemeine Einzahlungen (z.B. Grundstücksveräußerungserlöse) gegenfinanziert.
Die Verwaltung wird beauftragt, diese Dringlichkeitslisten der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung
vorzulegen.