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Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 mit den gesetzlichen Anlagen und Festsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2007 - 2010)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
22 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 mit den gesetzlichen Anlagen und Festsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2007 - 2010) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 mit den gesetzlichen Anlagen und Festsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2007 - 2010) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 mit den gesetzlichen Anlagen und Festsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2007 - 2010) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 mit den gesetzlichen Anlagen und Festsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2007 - 2010)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 04.06.2007 - Der Bürgermeister Az: 20-10-50/2007 Nr. der Ratsdrucksache: 906 Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 12.06.2007 Rat 19.06.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 mit den gesetzlichen Anlagen und Festsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2007 - 2010 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 906 Z-1 Sachverhalt: Mit der Ursprungsratsdrucksache wurde der erste Haushaltsentwurf nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement vorgelegt. Wie sich im Rahmen der Haushaltsberatungen mit den im Rat vertretenenen Fraktionen gezeigt hat, gibt es einige Unklarheiten, die in dem neuen Rechnungswesen systembedingt sind. Um dies zu verdeutlichen, wird hier der Unterschied zwischen Teilergebnisplan und Teilfinanzplan nochmals erläutert. Teilergebnisplan: Das Ressourcenverbrauchskonzept wird dadurch angemessen umgesetzt, dass in Teilergebnisplänen die Rechengrößen „Aufwand“ und „Ertrag“ zur Planung des Ressourcenverbrauchs und des Ressourcenaufkommens dargestellt werden. Diese haben die Aufgabe, über die Art, die Höhe und die Quellen der Erträge und Aufwendungen vollständig und klar zu informieren. Der sich daraus ergebende Überschuss oder Fehlbetrag wird als Jahresergebnis ausgewiesen. Die Aufwendungen und Erträge werden grundsätzlich in der Periode gebucht, in der sie verursacht worden sind. Hierdurch wird die Ermittlung des Jahresergebnisses verursachungsgerecht auf das Haushaltsjahr bezogen. Teilfinanzplan: Im doppischen Haushaltsrecht kann auf die Planung von Einzahlungen und Auszahlungen, insbesondere für Investitionen, nicht verzichtet werden. Die Teilfinanzpläne gewährleisten durch die Aufnahme aller Zahlungsströme aussagekräftige Informationen über die tatsächliche finanzielle Lage der Stadt. Demnach sind hier auch Zahlungsströme zu berücksichigen, deren Ertrag oder Aufwand in einem anderen Haushaltsjahr verbucht wurde bzw. zu verbuchen ist. Beispiel: Bei Produkt 070 411 001 (Gesundheitsdienste) schließt der Teilergebnisplan mit einem Jahresergebnis von -215.500 € ab. Der Teilfinanzplan schließt mit einem Finanzmittelfehlbetrag von -230.500 € ab. Im Teilfinanzplan ist neben dem für das Haushaltsjahr 2007 zu berücksichtigen Finanzbedarf noch ein Nachzahlungsbetrag aus dem Jahr 2006 zu berücksichtigen. Da dieser Nachzahlungsbetrag seine Ursache in der Vorperiode hat, ist er aufwandsmäßig im Teilergebnisplan des Haushaltsjahres 2007 nicht zu berücksichtigen. In den künftigen Haushaltsjahren wird sich die Differenz zwischen dem Jahresergebnis eines Teilergebnisplanes und dem Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag eines Teilfinanzplanes noch erhöhen, da dann in den Teilergbnisplänen auch die jeweiligen Abschreibungen und Auflösungen aus Sonderposten abgebildet werden. Hinsichtlich erforderlicher interner Leistungsverrechnung sind bis auf den Bereich des eifelbades in Bezug auf das Schulschwimmen noch keine weiteren Sachkonten beplant. Dies ist jedoch in allen Produkten erforderlich, die Querschnitts- bzw. interne Dienstleistungsfunktionen darstellen. Spätestens mit der Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung wird dies umgesetzt. Die als Anlage 1 beigefügte Veränderungsliste Nr. 1 gibt die seit Einbringung des Haushaltsentwurfes eingetretenen Änderungsbedarfe wieder. Dabei sind das laufende Haushaltsjahr und der Finanzplanungszeitraum 2008 – 2010 jeweils in separaten Listen aufgeteilt. Hinzuweisen ist darauf, dass in den Listen ein Minusbetrag in der Spalte „Gesamt“ als Ergebnisverbesserung zu verstehen ist. Die zahlenmäßigen Veränderungen in den Teilergebnisplänen werden entsprechend auf die zugehörigen Teilfinanzpläne übertragen. Aus Vereinfachungsgründen wurde dies allerdings nicht in der Veränderungsliste wiedergegeben. Seite 3 von Ratsdrucksache 906 Z-1 Ergänzend werden noch folgende Änderungen bzw. Erläuterungen mitgeteilt: • Das Produkt 050 331 001 (Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege) entfällt. Dieses war ursprünglich eingerichtet worden, um Vorgänge bzgl. des Haus Jütten abzubilden. Durch die Übertragung auf den Verein Haus Sonne, ist das Produkt entbehrlich. • Die Bezeichnung des Produktes 120 546 001 wird in Parkraumbewirtschaftung geändert. • Beim Produkt 130 555 001 wurden bei der Druckaufbereitung des Haushaltsbuches (Seite 287 und 288) Personalaufwendungen/-auszahlungen i. H. v. 76.070,00 € (auch für die Folgejahre) nicht aufgeführt. Im Buchungssystem und dem Gesamtergebnis war und ist dies jedoch berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der Veränderungsliste, wird das Defizit im Ergebnisplan für das Jahr 2007 bei 4.062.368,00 € liegen. Die Defizite der Folgejahre und deren Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Planjahr 2007 2008 2009 2010 Fehlbedarf Ausgleichsrücklage gem.HHPlan 2007 Anfangsstand 5.684.006,00 € Anfangsstand 42.680.000,00 € Verringerung in % - 4.062.368,00 € - 1.621.638,00 € aufgebraucht aufgebraucht 0,00 € - 3.407.555,00 € - 4.733.379,00 € - 4.392.800,00 € 0 -7,98 -12,05 -12,72 4.062.368,00 € 5.029.193,00 € 4.733.379,00 € 4.392.800,00 € allgemeinen Rücklage Da die Verringerung der allgemeinen Rücklage in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren jeweils um mehr als 5 % erfolgt, ist die Konsequenz aus der obigen Tabelle, dass bereits ab dem Jahr 2007 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen ist. Da in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO NRW nicht erreicht wird, wird das Haushaltssicherungskonzept nicht genehmigungsfähig sein. Somit bleibt die Stadt Bad Münstereifel weiterhin im sog. Nothaushalt. Die als Anlage 2 beigefügten fortgeschriebenen Dringlichkeitslisten sind aus den Teilfinanzplänen für das Haushaltsjahr 2007 abgeleitet. Die in den Dringlichkeitslisten dargestellten Maßnahmen sind ohne Kreditaufnahme durch die gewährten bzw. avisierten Pauschalen (Investitionspauschale, Schulpauschale, Sportpauschale und Feuerschutzpauschale), BauGBBeiträge und KAG-Beiträge sowie allgemeine Einzahlungen (z.B. Grundstücksveräußerungserlöse) gegenfinanziert. Beschlussvorschlag: Der am 24.04.2007 eingebrachte Haushaltsplanentwurf (einschl. Haushaltssicherungskonzept – HSK -) ist gemäß beiliegender Veränderungsliste Nr. 1 (Anlage 1) fortgeschrieben worden. Das Defizit des Haushaltsjahres 2007 und die Fortschreibung der Finanzplanung und des HSK führen aus heutiger Sicht nicht zur vorgeschriebenen kommunalaufsichtsbehördlichen Genehmigungsfähigkeit. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel stellt in dieser Lage erneut fest, dass die zur Erfüllung der städtischen Aufgaben erforderlichen Finanzmittel auch für das Haushaltsjahr 2007 in keinem Fall ausreichen werden und ein Haushaltsausgleich im Sinne von §§ 75 und 76 GO NRW nicht möglich ist. Die zukünftigen Ertragserwartungen und die Aufwandsprognosen zur Erfüllung der städtischen Aufgaben lassen, trotz der Sparanstrengungen der vorausgegangenen Haushaltsjahre, die Darstellung eines strukturell wieder ausgeglichenen Haushaltsplanes in dem gesetzlichen Konsolidierungszeitraum bis zum Jahr 2010 nicht erwarten. Seite 4 von Ratsdrucksache 906 Z-1 Die Finanzwirtschaft der Stadt Bad Münstereifel ist somit auch weiterhin den Vorschriften über das sog. Nothaushaltsrecht (§ 82 GO NRW und Erlass des Innenministers NRW vom 4. Juni 2003) unterworfen. Auf die in der rechtskräftigen Hebesatzsatzung vom 19.12.2006 für das Haushaltsjahr 2007 festgesetzten Hebesätze für die Realsteuern (Grundsteuer A - 265 v.H., Grundsteuer B – 391 v.H. und Gewerbesteuer – 413 v.H.) wird hingewiesen. Die als Anlage 2 beigefügten fortgeschriebenen Dringlichkeitslisten, die aus den vorliegenden Teilfinanzplänen für das Haushaltsjahr 2007 abgeleitet sind, werden zur aufsichtsbehördlichen Vorlage beschlossen. Die in den Dringlichkeitslisten dargestellten Maßnahmen sind ohne Kreditaufnahme durch die gewährten bzw. avisierten Pauschalen (Investitionspauschale, Schulpauschale, Sportpauschale und Feuerschutzpauschale), BauGB-Beiträge und KAG-Beiträge sowie allgemeine Einzahlungen (z.B. Grundstücksveräußerungserlöse) gegenfinanziert. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Dringlichkeitslisten der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.