Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
161 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
23.09.11, 06:38
Aktualisiert
23.09.11, 06:38
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Ralf Petschellies
Berliner Straße 8
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Stadtwerke
Holzdamm 10
Herr Klinkhammer
0 22 35 / 409-876
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
gez. Klinkhammer
05.09.2011
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 01.08.2011
Rat
Betrifft:
Datum
09.08.2011
BM / Dezernent
F 328/2011
04.10.2011
Anfrage bzgl. des Regenrückhaltebeckens in E.-Liblar
Sehr geehrter Herr Petschellies,
bei dem in Rede stehenden Bauwerk handelt es sich um einen sogenannten Schlammfang mit
Tauchwand, welcher die absetzbaren Stoffe im Niederschlagswasser vor dem Überlaufen in das
Sickerbecken zurückhalten soll. Ferner wird dort, –als Schutz des Erdbeckens vor Erosion, die
Energie des Wassers beim Zustrom ins Becken gebremst. Das Bauwerk sollte von der Baufirma
in Sichtbeton ausgeführt werden.
Die Baufirma hat die Arbeiten jedoch nicht zur Zufriedenheit der Betriebsleitung ausgeführt. Neben
dem optischen Mangel wies das Bauwerk noch einen weiteren Konstruktionsmangel auf.
Anlagen der Abwasserbeseitigung bedingen einen sehr langen Abschreibungszeitraum. Gerade
derartige Bauwerke sollen 50 und mehr Jahre halten. Dabei ist bereits beim Bau der Fokus darauf
zu legen, dass z.B. ständige Unterhaltungs- oder gar spätere Sanierungskosten auf ein Minimum
beschränkt bleiben. Eine etwas teurere Investition relativiert sich über die Abschreibung. Im
Gegensatz zu einem vorzeitigen Neubau oder permanenter Unterhaltungskosten ist dies über die
Jahre gesehen für den Abwasserkunden deutlich günstiger.
Die Bauleitung ist daher angewiesen, kompromisslos die Einhaltung der Bauqualität zu
überwachen. Selbst wenn dies dazu führt, dass, wie in diesem Fall, ein fast fertiges Bauwerk
wieder abgerissen werden muss.
Die mangelhafte Bauausführung ist von der Baufirma zu verantworten, und insofern sind die
entstehenden Kosten auch von dieser zu tragen.
(Dr. Rips)
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