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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Umbau der Querungshilfe auf der Peter-May-Straße in Höhe der Straße Im Längsbusch, E.-Köttingen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
65 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
09.09.11, 07:15
Aktualisiert
08.10.11, 06:32
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Umbau der Querungshilfe auf der Peter-May-Straße in Höhe der Straße Im Längsbusch, E.-Köttingen) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Umbau der Querungshilfe auf der Peter-May-Straße in Höhe der Straße Im Längsbusch, E.-Köttingen)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 248/2011 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 07.06.2011 gez. Böcking Amtsleiter BM / Dezernent 29.09.2011 Datum Freigabe -100- Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 21.09.2011 beschließend Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 18.10.2011 beschließend Betrifft: Bemerkungen Anregung bzgl. Umbau der Querungshilfe auf der Peter-May-Straße in Höhe der Straße Im Längsbusch, E.-Köttingen Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Fußgängerüberweg auf der Peter-May-Straße (L 163) in Höhe der Straße „Im Längsbusch“ wurde nach den Empfehlungen „zum Einsatz und zur Gestaltung von Fußgängerüberwegen“, die vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes NRW herausgegeben wurden, angelegt. Im Zuge der Einrichtung wurde die Fahrbahn einseitig eingeengt und hierdurch die Überquerungslänge für die Fußgänger entsprechend verkürzt. Da der Fußgängerüberweg von den Fußgängern gut angenommen wird, ist eine Änderung in baulicher Form nicht beabsichtigt. Die im Antrag vorgeschlagene Anordnung einer 30 km-Geschwindigkeitsreduzierung auf der Peter-May-Straße in Höhe der Straße „Im Längsbusch“ ist nicht möglich, da sich in diesem Straßenabschnitt keine zu schützenden Einrichtungen (wie z.B. Kindergärten, Schulen) befinden. Die in dem Beispiel aufgeführte angeordnete 30 km-Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Merowingerstraße in Höhe Haus Buschfeld erfolgte u.a. wegen dem Vorhandensein der dortigen Bushaltestelle, die dort von vielen Schülern frequentiert wird. Die Geschwindigkeitsreduzierung wurde zeitgleich mit entsprechend baulichen Maßnahmen (u.a. Verschwenkungen in der Fahrbahn, Einsatz von Verkehrsberuhigungselementen) durchgeführt. Ein Vergleich mit dem innerhalb der Ortschaft gelegenen Straßenabschnitt auf der Peter-May-Straße in Höhe der Straße „Im Längsbusch“ kann nicht gezogen werden. Das verkehrswidrige Parkverhalten einiger Kraftfahrzeugführer auf der Peter-May-Straße in Höhe des Fußgängerüberweges „Im Längsbusch“ kann nur über die Ordnungsbehörde der Stadt kontrolliert werden. Deshalb sollte hier regelmäßig eine Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgen. Desweiteren habe ich die Kreispolizeibehörde gebeten die innerhalb der Ortdurchfahrt geltende Geschwindigkeit zu überwachen. (Dr. Rips) -2-