Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
65 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
09.09.11, 07:15
Aktualisiert
08.10.11, 06:32
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 248/2011
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 07.06.2011
gez. Böcking
Amtsleiter
BM / Dezernent
29.09.2011
Datum Freigabe -100-
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
21.09.2011
beschließend
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
18.10.2011
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung bzgl. Umbau der Querungshilfe auf der Peter-May-Straße in Höhe der
Straße Im Längsbusch, E.-Köttingen
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Fußgängerüberweg auf der Peter-May-Straße (L 163) in Höhe der Straße „Im Längsbusch“
wurde nach den Empfehlungen „zum Einsatz und zur Gestaltung von Fußgängerüberwegen“, die
vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes NRW
herausgegeben wurden, angelegt. Im Zuge der Einrichtung wurde die Fahrbahn einseitig
eingeengt und hierdurch die Überquerungslänge für die Fußgänger entsprechend verkürzt. Da der
Fußgängerüberweg von den Fußgängern gut angenommen wird, ist eine Änderung in baulicher
Form nicht beabsichtigt.
Die im Antrag vorgeschlagene Anordnung einer 30 km-Geschwindigkeitsreduzierung auf der
Peter-May-Straße in Höhe der Straße „Im Längsbusch“ ist nicht möglich, da sich in diesem
Straßenabschnitt keine zu schützenden Einrichtungen (wie z.B. Kindergärten, Schulen) befinden.
Die in dem Beispiel aufgeführte angeordnete 30 km-Geschwindigkeitsbegrenzung auf der
Merowingerstraße in Höhe Haus Buschfeld erfolgte u.a. wegen dem Vorhandensein der dortigen
Bushaltestelle, die dort von vielen Schülern frequentiert wird. Die Geschwindigkeitsreduzierung
wurde zeitgleich mit entsprechend baulichen Maßnahmen (u.a. Verschwenkungen in der
Fahrbahn, Einsatz von Verkehrsberuhigungselementen) durchgeführt. Ein Vergleich mit dem
innerhalb der Ortschaft gelegenen Straßenabschnitt auf der Peter-May-Straße in Höhe der Straße
„Im Längsbusch“ kann nicht gezogen werden.
Das verkehrswidrige Parkverhalten einiger Kraftfahrzeugführer auf der Peter-May-Straße in Höhe
des Fußgängerüberweges „Im Längsbusch“ kann nur über die Ordnungsbehörde der Stadt
kontrolliert werden. Deshalb sollte hier regelmäßig eine Überwachung des ruhenden Verkehrs
erfolgen. Desweiteren habe ich die Kreispolizeibehörde gebeten die innerhalb der Ortdurchfahrt
geltende Geschwindigkeit zu überwachen.
(Dr. Rips)
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