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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte Erftstadt-Liblar, Tehodor-Heuss-Str. 49)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
245 kB
Erstellt
01.09.11, 06:24
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte
Erftstadt-Liblar, Tehodor-Heuss-Str. 49)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.:51 13-17/5 öffentlich V 7/ /17~D Amt: - 51 - An den BeschlAusf.: Rat - 102 - Datum: 26.11.2001 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • Betrifft: Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte Erftstadt-Liblar, Tehodor-Heuss-Str. 49 Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehenzur Verfügung HHJ.: 2001 Budget: 5199 HHStl.: Personal ~ Unterschriftdes Budgetverantwortlichen Erftstadt,den 26.11.2001 • {j;~ Beschlussentwurf: Unter Verzicht auf die Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und unter Ausübung des Rückholrechtes wird der Bürgermeister ermächtigt, als Ausnahme vom Einstellungsstopp einen/eine Erzieher/in ab Dezember 2001 mit 38,5 Wochenstunden für die Kita. Liblar, Theodor-Heuss-Str., unbefristet einzustellen. Gleichzeitig wird die Ermächtigung erteilt, in Folge auftretende Vakanzen nachzubesetzen. Begründung: Die ursprüngliche Stelleninhaberin hat nach längerer Beurtaubung eine unbefristete Teilzeittätigkeit in einer anderen städt, Kindertagesstätte übernommen. Somit ist nunmehr als Folge die Nachbesetzung ihrer Ganztagsstelle in der Kita. Liblar, Theodor-Heuss-Str., erforderlich, da ansonsten die personellen Voraussetzungen für den Betrieb der Kindergartengruppe nicht erfüllt sind. Die Stelle ist nach Vergütungsgruppe VlbNc bewertet. Ih Vertretun p,\S12\VS120010.138