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Beschlusstext (Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in der Stadt Brühl – Beitragssatzung Kindertagesbetreuung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
72 kB
Datum
14.03.2013
Erstellt
24.07.13, 18:15
Aktualisiert
24.07.13, 18:15
Beschlusstext (Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in der Stadt Brühl – Beitragssatzung Kindertagesbetreuung) Beschlusstext (Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in der Stadt Brühl – Beitragssatzung Kindertagesbetreuung)

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Brühl, den 24.07.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Brühl am 14.03.2013 Öffentliche Sitzung 5. Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in der Stadt Brühl – Beitragssatzung Kindertagesbetreuung 84/2013 Erster Beigeordneter Brandt weist auf eine redaktionelle Änderung hin: die Verwaltung bittet, §7 Absatz 1, der die Frist enthält, in der die Eltern ihren Aufnahmewunsch ihres Kindes in einer Tageseinrichtung bei der Stadt anzuzeigen haben, zu streichen. Zur Zeit ist diesbzgl. eine entsprechende Landesregelung in Vorbereitung. Da die Satzung dem Landesrecht nachrangig ist, hätte man dann evtl. wieder Änderungsbedarf. Der Hinweis in den Erläuterungen ist damit auch hinfällig. Ratsherr Weitz (SPD) fragt bzgl. der Minikindergärten, in welchen Räumlichkeiten diese eingerichtet werden, ob hierzu schon bestehende Räume umgewidmet werden können. Außerdem möchte er wissen, da diese Einrichtung überwiegend für Kinder unter zwei Jahren gedacht ist, wie die konzeptionellen Überlegungen sind, wenn diese Kinder älter sind und wohin diese dann aus den Minikindergärten gehen sollen. Jugendamtsleiter Schmitz erläutert, der Minikindergarten wird in den angemieteten Räumen der katholischen Kirche in der Rheinstraße eingerichtet, in denen momentan Spielgruppen sind, die dementsprechend umgebaut wurden und auch aktuell vom Landesjugendamt eine Betriebserlaubnis haben. Sollte die Nachfrage über die 20 Kinder hinausgehen, hat sich ein freier Träger grundsätzlich bereit erklärt, Räume zur Verfügung zu stellen. Wenn es so weit ist, wird man berichten. Der Übergang in eine Kindertageseinrichtung findet statt, wenn, entsprechend der gesetzlichen Regelung, nach der ein Kind ab einem Jahr den Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung hat, Eltern den Wunsch äußern. Grundsätzlich wird unterjährig ein Wechsel in eine Tageseinrichtung möglich sein. Sachkundiger Bürger Lorbach (Grüne) fragt, wie es zu der Idee der Minikindergärten kam. Jugendamtsleiter Schmitz führt aus, dass man unter den Eltern eine Umfrage durchgeführt hat und darin auch gefragt hat, ob es Interesse an einer Minikindergartengruppe mit einem Betreuungsumfang von wöchentlich zwei oder drei Vormittagen, worauf sich über 20 Eltern gemeldet haben. Sachkundiger Bürger Schmitz (fw/bVb) fragt Jugendamtsleiter Schmitz, ob es richtig ist, dass die Stadt zwar für ein U3-Kind einen Tageseinrichtungsplatz zur Verfügung stellen muss, die Eltern sich aber nicht aussuchen können, wo dieser Platz ist. Beschluss Jugendhilfeausschuss 14.03.2013 1 von 2 Jugendamtsleiter Schmitz bejaht dies. Vorsitzende Küster (CDU) fragt, wer dem durch die Streichung des § 7 Absatz 1geänderten Beschlussentwurf folgen kann. Beschluss: Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in der Stadt Brühl – Beitragssatzung Kindertagesbetreuung Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür, 2 Enthaltungen. Beschluss Jugendhilfeausschuss 14.03.2013 2 von 2