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Beschlusstext (Kindertagesbetreuung hier: Feststellung des Bedarfs an Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflege und in Minikindergartengruppen im Kindergartenjahr 2013/2014)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
89 kB
Datum
14.03.2013
Erstellt
24.07.13, 18:15
Aktualisiert
24.07.13, 18:15
Beschlusstext (Kindertagesbetreuung
hier: Feststellung des Bedarfs an Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflege und in Minikindergartengruppen im Kindergartenjahr 2013/2014) Beschlusstext (Kindertagesbetreuung
hier: Feststellung des Bedarfs an Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflege und in Minikindergartengruppen im Kindergartenjahr 2013/2014) Beschlusstext (Kindertagesbetreuung
hier: Feststellung des Bedarfs an Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflege und in Minikindergartengruppen im Kindergartenjahr 2013/2014)

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Brühl, den 24.07.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Brühl am 14.03.2013 Öffentliche Sitzung 3. Kindertagesbetreuung hier: Feststellung des Bedarfs an Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflege und in Minikindergartengruppen im Kindergartenjahr 2013/2014 102/2013 Vorsitzende Küster (CDU) erläutert dem Ausschuss das verspätete Erscheinen der Vorlage in Form einer Tischvorlage. So mussten die darin enthaltenen Zahlen zum 15.3.13 gemeldet werden und die Verwaltung hat bis kurz vor diesem Datum abgewartet, um wirklich aktuelle Zahlen zu haben. (Anlage 2 der Niederschrift: 1. Tischvorlage 102/2013, 2. Gruppenformen und Betreuungszeiten ) Ratsherr Weitz (SPD) fragt, ob die finanziellen Mittel für die Vorläufergruppen, die Kinderzentren Kunterbunt im ehemaligen Dominikanerkloster Walberberg zu betreiben beabsichtigt, schon im Mittelansatz enthalten sind oder ob der Ansatz noch dementsprechend erhöht werden muss. Jugendamtsleiter Schmitz antwortet, dass im Mittelansatz nicht enthaltener finanzieller Bedarf im Rahmen von Fortschreibung vorgelegt wird. Ratsherr Weitz (SPD) fragt weiter nach genaueren Angaben, wo die in der Vorlage genannten Minikindergartengruppen entstehen. Von dem Träger Kindernest Rheinstrasse, der in der Vorlage genannt ist, hat er keine Vorstellung. Vorsitzende Küster (CDU) erläutert, dass diese Plätze an der Kirche St. Stephan entstehen. Ratsherr Weitz (SPD) stellt fest, dass die Nachfragequoten die vorherigen Annahmen erheblich übersteigen, auch der Haushaltsansatz für 2012 werde schon in der Prognose nicht erreicht. Er fragt, wie diese erheblichen Differenzen zu erklären sind. Jugendamtsleiter Schmitz erklärt, dass der Minikindergarten den Bedarf derjenigen Eltern abdecken soll, die keine 5-Tage-Woche für ihr Kind benötigen. Daher rühre der Name Minikindergartengruppen, früher habe man diese Betreuungsform Spielgruppen genannt. Der genannte Träger bietet diese Spielgruppen schon seit längerer Zeit in der speziell dazu umgebauten ehemaligen Pfarrers- bzw. Küsterswohnung der Rheinstrasse an. Der Träger wird beauftragt, die 20 geplanten Plätze zunächst einmal vorzuhalten. Bei höherem Bedarf muss man sehen, ob noch mehr Plätze geschaffen werden. Beschluss Jugendhilfeausschuss 14.03.2013 1 von 3 Die Differenzen in den Zahlen der Planung und des Bedarfs erklärt Jugendamtsleiter Schmitz dahingehend, dass es sich um zwei verschiedene Größen handelt und der Bedarf das ist, was man mit viel Aufwand bei den Eltern erfragt hat und was den aktuellen Sachstand abbildet. Ratsherr Weitz (SPD) merkt an, dass mit den 98 zusätzlichen Plätzen in der Kindertagespflege in Brühl schon die enorm hohe Zahl von 208 Tagespflegeplätzen erreicht ist. Er plädiert dafür, die Anzahl an Tagespflegeplätzen u.a. wegen der Anfälligkeit z.B. bei Ausfall einer Tagesmutter nicht weiter aufzublähen bzw. zum Standard werden zu lassen, sondern sie lediglich als Puffer in Randzeiten zu nutzen. Jugendamtsleiter Schmitz stellt richtig, dass es sich hier nicht um ein Aufblähen der Tagespflege handelt, sondern um die konkrete Nachfrage von Eltern, die offensichtlich das zu Grunde liegende Betreuungsmodell – buchbare Zeiten ab 15 Stunden in fünfStundenschritten zu sehr flexiblen Bedingungen – sehr schätzen. Bzgl. des Ausfalls einer Tagespflegeperson verweist Jugendamtsleiter Schmitz einerseits auf Punkt zwei der Vorlage, in dem – nach einem in Mönchengladbach stark favorisierten Modell - die für Brühl erstmalige Einrichtung von zwei Großtagespflegestellen genannt ist. Diese Großtagespflegestellen sind an eine städtische Einrichtung gekoppelt und werden mit städtischen Mitarbeitern betrieben. So kann und wird man auch Plätze für Kinder frei halten können, die unvorhergesehen versorgt werden müssen. Andererseits haben sich in Brühl Tagespflegepersonen zu einem Verein zusammengeschlossen und können auch so untereinander die Vertretung in Krankheitsfällen regeln. Erster Beigeordneter Brandt weist noch einmal zusammenfassend darauf hin, dass Brühl 100 % des tatsächlich festgestellten Bedarfs zu decken im Stande ist und damit auch den gesetzlichen Anspruch voll erfüllt. Aus der Jugenddezernentenkonferenz des Landesjugendamtes, an der er am Morgen teilgenommen hat, weiß er zu berichten, dass die 100 %-ige Bedarfsdeckung keine Selbstverständlichkeit ist. Dieses Erfolgserlebnis ist durch das Zusammenwirken Vieler entstanden, insbesondere aber durch den Einsatz des Jugendamtes, was er an dieser Stelle auch einmal für erwähnenswert hält. Ratsfrau Dr. Frantzioch-Immenkeppel (CDU) ergänzt, dass dies auch ohne das Engagement der Träger nicht möglich geworden wäre. So zeigt die Vorlage, dass die U3-Plätze von 2012/13 auf die darauf folgenden Jahre fast verdoppelt werden, eine Leistung, mit der Brühl bundesweit konkurrieren könne. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege gem. § 24 SGB VIII zum 01.08.2013 1. die in der Sitzungsvorlage als Aufstellung beigefügten Gruppenformen und Buchungszeiten für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, 2. die Einrichtung von 98 zusätzlichen Plätzen in der Kindertagespflege auf insgesamt 208 Plätze, 3. die Einrichtung von 20 Minikindergartenplätzen, Beschluss Jugendhilfeausschuss 14.03.2013 2 von 3 vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt 2013/2014. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, keine Enthaltung. Beschluss Jugendhilfeausschuss 14.03.2013 3 von 3