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Beschlusstext (Tagesbetreuung in Einrichtungen hier: Neubau und Betrieb einer neuen 5-gruppigen Kindertagesstätte im Brühler Süden)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
123 kB
Datum
14.03.2013
Erstellt
24.07.13, 18:15
Aktualisiert
24.07.13, 18:15

Inhalt der Datei

Brühl, den 24.07.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Brühl am 14.03.2013 Öffentliche Sitzung 2. Tagesbetreuung in Einrichtungen hier: Neubau und Betrieb einer neuen 5-gruppigen Kindertagesstätte im Brühler Süden 94/2013 Bevor Herr Stephan Seißinger, Projektmanager der „Kinderzentren Kunterbunt“ Gemeinnützige GmbH mit seiner Präsentation beginnt, erläutert Erster Beigeordneter Brandt zwei Änderungen im Beschlussentwurf der Vorlage, die die Verwaltung noch nach der Veröffentlichung der Vorlage vornehmen musste: So wurde der Punkt 1 abgeändert, da tatsächlich der Träger „Kinderzentren Kunterbunt“ von sich aus mit einem Angebot auf die Stadt zugekommen ist, was in der ursprünglichen Formulierung des Beschlussentwurfs so nicht deutlich wurde. Der Punkt 3 der vorherigen Beschlussfassung wurde aufgrund aktuell noch ungeklärter Grundstücksverhältnisse – mehrere Grundstücke sind in die Planung einbezogen; Kinderzentren Kunterbunt hat in Aussicht gestellt, gegebenenfalls selber ein Grundstück kaufen zu wollen - komplett gestrichen. Im Anschluss begrüßt Vorsitzende Küster (CDU) Herrn Stephan Seißinger, der dem Ausschuss nun den Träger „Kinderzentren Kunterbunt“ Gemeinnützige GmbH sowie das Neubau- und Betriebsvorhaben der Kindertageseinrichtung im Brühler Süden anhand einer Powerpoint-Präsentation vorstellt. (Anlage 1 der Niederschrift: Powerpoint-Präsentation Kinderzentren Kunterbunt) Ratsfrau Dr. Frantzioch-Immenkeppel (CDU) bedankt sich für den interessanten Vortrag und äußert, dass die bisherigen Aktivitäten des Trägers einen guten Eindruck hinterlassen und die Anzahl von 90 Plätzen, die durch „Kinderzentren Kunterbunt“ geschaffen würden, in Anbetracht des großen Bedarfs an U3-Betreuungsplätzen sehr erfreulich ist. Sie fragt, da ja der Träger von sich aus mit einem Angebot auf die Stadt zugekommen ist, was diesen an dem Standort Brühl so sehr interessiert. Herr Seißinger (Kinderzentren Kunterbunt) erläutert, dass man in Clustern arbeitet und so jeweils einen ganzen Bereich abarbeitet. So habe man, den sehr hohen Bedarf in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich im Blick, den Bedarf vor Ort in den hier umliegenden Gemeinden abgefragt und sich im Anschluss daran an die Stadt Brühl gewandt. Ratsfrau Dr. Frantzioch-Immenkeppel (CDU) bezieht sich anschließend auf Herrn Seißingers (Kinderzentren Kunterbunt) Erwähnung einer erweiterten Pädagogik, die man mit Prof. Fthenakis praktizieren möchte und fragt, was darunter zu verstehen ist. Beschluss Jugendhilfeausschuss 14.03.2013 1 von 7 Herr Seißinger (Kinderzentren Kunterbunt) führt aus, dass Prof. Fthenakis in der Pädagogik den ko-konstruktiven Ansatz entwickelt hat und Kinderzentren Kunterbunt in der Zusammenarbeit mit ihm nun den bisher in den Einrichtungen verfolgten situativen Ansatz durch diesen neuen ko-konstruktiven Ansatz ersetzen möchte. Zunächst, so berichtet er, beginne man in einer Einrichtung in Herzogenaurach, die von der Firma Adidas finanziert wird. Wenn sich der Ansatz als geeignet herausstellt, werde er auch in andere Einrichtungen hineingebracht. Ratsfrau Dr. Frantzioch-Immenkeppel (CDU) fragt, wie viel etwa ein Platz für ein Kind in der geplanten Einrichtung der Kinderzentren Kunterbunt kosten würde und in welcher Größe die Gruppen geplant sind. Herr Seißinger (Kinderzentren Kunterbunt) verweist diesbzgl. auf die Vorgaben der Stadt Brühl. Die Elternbeiträge sind durch diese vorgegeben, an diesen orientiert sich Kinderzentren Kunterbunt. Jugendamtsleiter Schmitz ergänzt, dass die Kosten für einen Platz in einer Tageseinrichtung den Elternbeitrag übersteigen. Die Kosten eines Platzes bilden sich in der Kindpauschale ab, die durch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) festgelegt ist und die der Träger bekommt. Auch die Gruppengrößen sind dort festgelegt. Es gibt, abhängig von der Alterszusammensetzung, drei Gruppenformen mit 10, 20 und 25 Kindern. An diese Vorgaben hat sich ein Träger zu halten. Ratsfrau Dr. Frantzioch-Immenkeppel (CDU) richtet sich anschließend an die Verwaltung und fragt, ob angesichts der Gesamtsumme von 580.000 Euro Trägerkosten nicht auch andere Träger interessiert sein könnten und ob man neben Kinderzentren Kunterbunt auch andere Träger in die Überlegungen einbezogen hat. Bzgl. der eher ungenauen Angabe des Standortes Brühler Süden für die neu zu errichtende Tageseinrichtung bittet sie um etwas detailliertere Angaben. Erster Beigeordneter Brandt spezifiziert die Angabe „Brühler Süden“. Damit ist der Bereich Schwadorf, Eckdorf, Badorf, Pingsdorf und der mittlere Bereich der Bonnstraße gemeint, der Bereich, der für die Stadt wichtig ist, damit der dort bestehende Bedarf abgedeckt werden kann. Bzgl. Ratsfrau Dr. Frantzioch-Immenkeppels (CDU) Bitte um detailliertere Angaben zum Standort der neuen Einrichtung verweist er auf die von ihm vor der Präsentation dargestellte noch ungeklärte Grundstückssituation und die Möglichkeit, dass der potentielle Träger selbst ein Grundstück erwirbt. Sobald die Fragen bzgl. der Grundstückssituation geklärt sind, sagt er dem Ausschuss entsprechende Informationen zu. Die Frage nach der Beteiligung auch anderer Träger beantwortet er dahingehend, dass man hinsichtlich des zu praktizierenden Verfahrens auch mit anderen Städten spricht. Wenn ein Träger auf eine Kommune zukomme, sei man zunächst einmal froh, dass es jemanden gibt, der ein solches Projekt übernehmen möchte. Zudem ist das, was vorgetragen wurde, der Ansicht der an der Sache Beteiligten nach durchaus sinnvoll und aus Sicht der Verwaltung auch günstig, sodass man in einem Fall wie diesem durchaus geneigt ist, das Angebot anzunehmen. Fachbereichsleiter Nahlik ergänzt, dass es nicht nur um die Investitionskosten, sondern auch um die Betriebskosten geht. Kinderzentren Kunterbunt bringt den Trägeranteil von neun Prozent mit, was in der heutigen Zeit ungewöhnlich ist. Aufgrund der Marktlage sieht es zur Zeit so aus, dass ein Träger 100 % oder sogar 103 % haben möchte. Wenn also ein Träger dem gesetzlichen Anspruch nachkommt und mit 91 % zufrieden ist, ist das ein nicht zu toppendes Angebot. Beschluss Jugendhilfeausschuss 14.03.2013 2 von 7 Ratsherr Pütz (CDU) fragt, ob Kinderzentren Kunterbunt bei der Verpflegung eventuelle Unverträglichkeiten einzelner Kinder berücksichtigt. Herr Seißinger (Kinderzentren Kunterbunt) erläutert, dass bei Aufnahme eines Kindes ein Aufnahmebogen erstellt wird, in dem auch individuelle Lebensmittelunverträglichkeiten aufgenommen werden. So verzichtet man bei muslimischen Kindern auf Schweinefleisch. Wenn Kinder allergisch auf bestimmte Stoffe reagieren, spreche man in der Regel mit deren Eltern ab, dass diese selbst ein Essen mitbringen. Herr Miron (Stadtjugendring) bedankt sich ebenfalls für den Vortrag und stellt fest, dass ihn Vieles des Gesagten überzeugt, ihm aber die vielen Kooperationspartner aufgefallen sind. Er möchte wissen, inwieweit diese vielen Firmen auch Einfluss auf das Geschehen in der Tageseinrichtung haben und ob es Firmen gibt, die Kinderzentren Kunterbunt als Kooperationspartner ausschließen würde. Herr Seißinger (Kinderzentren Kunterbunt) führt aus, dass es dem Träger sehr wichtig ist, dass grundsätzlich alle Investoren freie Hand geben müssen. Beispielhaft führt er die Auridis an, die zur Aldi-Süd-Gruppe gehört. Diese hätte darlegen müssen, woher die Gelder kommen, da Kinderzentren Kunterbunt keine Gelder z.B. von Scientology annehmen darf. Die Unterstützer bzw. Geldgeber von Kinderzentren Kunterbunt müssen grundsätzlich Handlungsfreiheit gewährleisten. Mitsprache ist da gegeben, wo das Projekt z.B. in einem Wirtschaftsbeirat vorgestellt wird und die Beteiligten bzgl. der Finanzen ihre Zustimmung geben müssen. In der Pädagogik aber ist ein Mitsprache- oder Mitentscheidungsrecht ausgeschlossen. Man bespricht sich, wie mit Adidas im konkreten Fall oder wenn ein Unternehmen z.B. Waldpädagogik oder Montessoripädagogik favorisiere. Völlig ausgeschlossen ist aber, dass in einer Einrichtung eine Pädagogik aufgenommen und vertreten wird, die nicht der pädagogischen Grundüberzeugung von Kinderzentren Kunterbunt entspricht. Die Frage, ob man auch Unternehmen wie z.B. McDonalds als Unterstützer ablehnen würde, verneint Herr Seißinger (Kinderzentren Kunterbunt), da man eine Einflussnahme von Firmen grundsätzlich ausschließt. Es gebe im Einzelfall geringfügige, aber verständliche Einschränkungen, wenn man z.B. den Mitarbeitern/-innen der Einrichtung, die von der Firma Adidas finanziert wird und die in direkter Nachbarschaft zur Firma Puma liegt, untersagt, in den Räumlichkeiten von Adidas Kleidung zu tragen, die deutlich sichtbare Puma-Zeichen aufweist. Herr Assenmacher (Caritas) fragt, was eine ursprüngliche Elterninitiative bewegt, bundesweit als Träger von Kindertageseinrichtungen zu expandieren. Dazu interessiert ihn, wie der Trägeranteil von neun Prozent erbracht wird, zumal zum Trägeranteil auch noch Overheadkosten dazukommen und Herr Seißinger (Kinderzentren Kunterbunt) zuvor noch gesagt hatte, dass das, was verdient wird, wieder in die Einrichtung zurück fließt. Weiterhin fragt er, ob von den Eltern z.B. für eine Randzeitenbetreuung Zusatzbeiträge erhoben werden und wenn dies der Fall ist, wie verfahren wird, wenn Eltern diese zusätzlichen Mittel nicht aufbringen können. Grundsätzlich hat er den Eindruck, dass Kinderzentren Kunterbunt eher auf ein Elternklientel orientiert ist, das solche Zusatzbeiträge auch tragen kann und fragt, wie viele der Einrichtungen von Kinderzentren Kunterbunt in sozialen Brennpunkten oder anderweitig belasteten Gebieten liegen. Herr Seißinger (Kinderzentren Kunterbunt) erwidert, dass die Einrichtungen des Trägers oft in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Gemeinden dort sind, wo ein hoher Bedarf besteht. Dies ist meist in direkter Nähe zu Unternehmen und in Neubaugebieten, wo der Beschluss Jugendhilfeausschuss 14.03.2013 3 von 7 Einkommensstand der Eltern schon auf einem guten Stand ist. Aber Kinderzentren Kunterbunt hat auch Einrichtungen mit einem hohen Migrationshintergrund, dies in großen Städten wie Hamburg, München und Nürnberg. Insofern weisen die Einrichtungen des Trägers durchaus unterschiedliche Einkommensstaffelungen auf. Der Träger bestimme die Elternbeiträge auch nicht immer selber. Die Stadt Brühl bekomme auch nicht die 91 % vom Land zugeteilt, sie müsse selbst auch noch einen Anteil tragen. Daher habe die Stadt Brühl ein höheres Defizit. Aufgrund der Kooperationen und einer hohen Effektivität der Arbeit in der Verwaltung der Kinderzentren Kunterbunt käme man mit den 91 % zurecht. Dass extrem lange Öffnungszeiten durch Zusatzbuchungen zusätzliche Kosten verursachen, wäre möglich, habe man aber im Detail noch nicht berechnet. Die Kosten für die gängigen 25-, 35- und 45-Stundenbuchungen seien durch die Stadt Brühl vorgegeben, hier entstünden den Eltern keine zusätzlichen Kosten. Sachkundiger Bürger Lorbach (Grüne) bedankt sich für den Vortrag und fragt in Anbetracht der offensichtlichen hohen Flexibilität bzgl. der Öffnungszeiten, ob für Brühl schon Öffnungszeiten angedacht sind und ob schon Überlegungen bestünden, wie viele der 90 geplanten Plätze jeweils für Einjährige, Zweijährige etc. vorgesehen sind. Herr Seißinger (Kinderzentren Kunterbunt) erläutert, dass zunächst einmal die Standartöffnungszeiten 8.00 – 17.00 Uhr angenommen werden. Zur Einrichtung darüber hinausgehender Öffnungszeiten muss bei mindestens sechs Kindern bzw. deren Eltern ein konkreter Bedarf vorliegen, damit dies finanziell tragbar ist. Die Altersmischung der Gruppen bzw. die Gruppenformen sind mit der Stadt abgesprochen und richten sich nach deren Bedarfsstruktur. Ratsherr Weitz (SPD) schließt sich dem Dank der Anwesenden an und fragt 1. woher die Gelder für die speziellen Programme wie die sprachliche Erziehung bei Migrationshintergrund, die der Träger ja außerdem noch anbietet und die einen hohen Kostenaufwand darstellen, fließen, 2. ob es sich um fest angestelltes Personal handelt, 3. inwiefern der Träger bei einer Bindung von 30 Jahren die demographische Entwicklung berücksichtigt, die in 30-40 Jahren eine solche Einrichtung evtl. überflüssig macht, 4. ob die vorgesehenen Baukosten zu halten sind, zumal das Gebäude nicht einmal geplant ist, 5. ob die dargestellte Expansion in Nordrhein-Westfalen nicht extrem sei und hier nicht vielleicht die Gefahr des Übernehmens besteht und 6. nach der Flexibilität der Betreuungsangebote. Herr Seißinger (Kinderzentren Kunterbunt) antwortet, dass die Finanzierungspartner offen auf der Homepage des Trägers stehen, darunter auch die KfW-Bank und viele andere. Die neuen Mitarbeiter/-innen werden fest angestellt. Rückläufige Zahlen gebe es nur in Thüringen, neue Einrichtungen stünden oftmals in neuen Wohngebieten, man rechne mit einer Steigerung von 80 %. Das Sinken der demographischen Nachfrage führe daher eher zu einer Schließung von älteren Einrichtungen als von neuen. Jugendamtsleiter Schmitz ergänzt, dass es in der Verantwortung jedes einzelnen Trägers liegt, die jeweilige Gruppenauslastung zu erreichen. Die Verantwortung für die Gesamtplanung jedoch obliegt dem Jugendamt. Außerdem zeigt sich am Beispiel der städtischen Tageseinrichtung Lessingstaße, die zweigruppig in einem entsprechend umgebauten Wohnhaus betrieben wird, dass man durchaus flexibel reagieren kann und bei fehlendem Bedarf die Tageseinrichtung wieder in Wohnungen zurückgeführt werden kann. Einen Spielraum bietet auch die Tagespflege. Beschluss Jugendhilfeausschuss 14.03.2013 4 von 7 Im vorliegenden Fall bekäme der Träger 91 % für die Kinder und die Betreuungszeitenpauschale. Ihm sind freie Träger bekannt, die mit den Pauschalen auskommen und noch Rücklagen bilden. Sachkundiger Bürger Schmitz (fw/bVb) fragt, ob es sich bei dem Grundstück für die neu zu errichtende Tageseinrichtung um ein städtisches Grundstück handelt und was dementsprechend beschlossen werden soll. Fachbereichsleiter Nahlik stellt fest, dass dieser Aspekt zunächst noch offen ist. Heute kann man noch nicht über Grundstücke sprechen und dementsprechend beschließe man heute lediglich bzgl. des Trägers Kinderzentren Kunterbunt. Erster Beigeordneter Brandt ergänzt, dass dies eine Frage der Vertragsgestaltung ist. Die heute vorgestellte Konstellation hat man an anderen Stellen auch. Auch dort sichert sich die Stadt entsprechend ab, damit man kein finanzielles Desaster erlebe. Nach seinem Kenntnisstand habe dieses Verfahren immer Erfolg gehabt, ist aber bei uns zum Glück noch nicht vorgekommen. Sachkundiger Bürger Schmitz (fw/bVb) fragt nach, in welche Richtung diese Vertragsgestaltung geht. Erster Beigeordneter Brandt führt aus, dass die Nutzungsdauer hinterlegt ist. Wenn im Vorfeld der Betrieb eingestellt würde, sind üblicherweise solche Zuschüsse anteilsweise, also entsprechend der geringeren Nutzungsdauer, auch zu erstatten. Dabei handelt es sich um ein aller Orten gängiges Verfahren. Fachbereichsleiter Nahlik bestätigt, dass dieses Verfahren nicht ungewöhnlich ist und bringt das Beispiel des Arbeitersamariterbundes (ASB), der vor Kurzem in Brühl Am Ginsterhang ein Grundstück von der Kirche gekauft hat, auf diesem baut und von der Stadt einen Baukostenzuschuss erhält und bald fertig ist und die Gruppen einrichten kann. Ratsherr Weitz (SPD) fasst noch einmal zusammen, dass man heute dem Rat empfiehlt und nichts beschließt. An Herrn Seißinger (Kinderzentren Kunterbunt) gerichtet äußert er, dass er das vorgestellte Konzept durchaus gerne in seiner Fraktion mit einem gewissen Wohlwollen zu präsentieren bereit ist. Die gestellten kritischen Fragen seien lediglich aus dem Interesse für die Stadt zu verstehen, da es hier um sehr viel Geld geht und man dies zudem auch gegenüber den Eltern vertreten müsse, deren Kinder die Einrichtung besuchen. Aufgrund der vielen neuen Informationen falle es ihm aber schwer, heute eine endgültige Empfehlung auszusprechen. Herr Assenmacher (Caritas) wendet sich an Jugendamtsleiter Schmitz und bittet um Nachsicht, wenn er, auch als Träger von Kindertagesstätten, mit Skepsis reagiert, wenn ein Träger sagt, er schaffe von den KiBiz-Pauschalen einen Trägeranteil von neun Prozent. Von den Trägerschaften, die derzeit im Rhein-Erft-Kreis vergeben worden sind, sei die günstigste die Fröbel e.V. mit 95 % in Hürth gewesen. Ein Träger investiere ja auch mehr als diese 91 %. Zudem müssten die sog. Overheadkosten auch noch finanziert werden. Diese dürften nach KiBiz Nordrhein-Westfalen zu zwei Prozent aus der Pauschale genommen werden, womit aber niemand hinkomme. Fachbereichsleiter Nahlik führt dazu aus, dass, einmal abgesehen von der in Vochem entstehenden Tageseinrichtung, die einen Sonderfall darstellt und dadurch auch höhere Beschluss Jugendhilfeausschuss 14.03.2013 5 von 7 Kosten verursacht, eine viergruppige Einrichtung die Stadt Brühl, wenn diese als öffentlicher Bauherr mit Ausschreibung usw. auftrete, 3,1 – 4 Millionen Euro kostet. Um die U3Betreuung sicher zu stellen, wird die Stadt über die beiden sich im Bau befindlichen Einrichtungen hinaus bauen müssen. Sachkundiger Bürger Lorbach (Grüne) fragt die Verwaltung, ob einem Insolvenzfalle durch das Grundbuch Rechnung getragen ist. Erster Beigeordneter Brandt bejaht dies, in Abhängigkeit von den Eigentumsverhältnissen des zu bebauenden Grundstücks und der vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten. Ratsherr Riedel (LINKE) stellt fest, dass die Trägervielfalt u.a. bedingt durch die Förderung des U3-Ausbaus auch in anderen Kommunen immer mehr zunimmt. Er sieht diese Entwicklung als durchaus wünschenswert, da dadurch der Wettbewerb belebt und die Qualität gefördert wird. Im aktuellen Fall wurde dargestellt, dass es Kooperationspartner gibt und er sieht das Interesse dieses neuen Trägers, im Stadtgebiet eine neue Einrichtung zu errichten, sehr positiv und ist der Ansicht, die Stadt Brühl solle in diesem Fall etwas mutig sein. Jugendamtsleiter Schmitz fasst den Sachverhalt noch einmal zusammen: Kunterbunt unterbreitet der Stadt das Angebot, eine Tageseinrichtung zu bauen, diese zu betreiben und selbstverständlich den Trägeranteil von neun Prozent vollständig selber zu tragen. Somit hebt sich Kinderzentren Kunterbunt wohltuend von anderen Trägern ab, die nicht nur die Übernahme des Trägeranteils durch die Kommunen erwarten, sondern darüber hinaus eine Verwaltungskostenpauschale von drei bis fünf Prozent in Rechnung stellen. Dieser Träger ist darüber hinaus so flexibel, dass er zusagt, ab diesem Sommer drei Vorläufergruppen in einem Objekt zu betreiben, das er als Träger anmietet. Er sei dann auch skeptisch gewesen und habe bundesweit mit Kollegen gesprochen, die schon mit Kinderzentren Kunterbunt zusammenarbeiten. Weder aus München, noch aus Bonn, noch aus drei kleineren Städten in Süddeutschland, die in der Größe mit Brühl vergleichbar sind, seien negative Berichte gekommen. Somit hegt er keinen Zweifel, dass es sich bei Kinderzentren Kunterbunt um einen verlässlichen Träger handelt, der zudem noch zur weiteren Trägervielfalt in Brühl beitragen würde. Vorsitzende Küster (CDU) weist vor der Beschlussfassung noch einmal auf die von der Verwaltung vorgenommenen Änderungen im Beschlussentwurf hin und betont noch einmal, dass der Ausschuss hier und heute vorbehaltlich des Beschlusses im Rat und der Finanzierung beschließt. Sie fragt, wer dem Beschlussentwurf in der Form, wie er neu formuliert wurde, folgen kann. Beschluss: Der Rat beschließt 1. das Angebot des Trägers der freien Jugendhilfe „Kinderzentren Kunterbunt“ anzunehmen, eine zusätzliche 5-gruppige barrierefreie Kindertagesstätte im Brühler Süden zu errichten und für einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren zu betreiben, 2. den“ Kinderzentren Kunterbunt“ für den Neubau einen Baukostenzuschuss in Höhe von max. 1,55 Mio. Euro zu gewähren und die Haushaltsmittel im Haushalt 2013/14 bereitzustellen, Beschluss Jugendhilfeausschuss 14.03.2013 6 von 7 3. das Angebot des Trägers „Kinderzentren Kunterbunt“ anzunehmen, drei Vorläufergruppen ab dem 1.August 2013 zu betreiben, die nach Fertigstellung des Neubaus dort weitergeführt werden, 5. zur Mitfinanzierung des Baukostenzuschusses den noch verbliebenen Nachlassanteil aus der Erbschaft „Possin“ in Höhe von rd. 180.000 Euro heranzuziehen. Der Rat beauftragt den Bürgermeister, die liegenschaftlichen Voraussetzungen für den geplanten Neubau im Brühler Süden und die vertraglichen Voraussetzungen mit den „Kinderzentren Kunterbunt“ für den Bau und den Betrieb zu schaffen . Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung. Beschluss Jugendhilfeausschuss 14.03.2013 7 von 7