Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
08.10.11, 06:32
Aktualisiert
08.10.11, 06:32
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 370/2011
Az.:66 19-3061
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 23.08.2011
Amtsleiter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Datum Freigabe -100-
Termin
18.10.2011
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Verkehrssituation in der Schwanenstraße in E.-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 13.09.2011
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1)
Die Schwanenstraße wird während der Schulzeiten meist einseitig mit Pkws aber auch mit
Motorrollern/ Motorrädern beparkt. Die meisten Anwohner empfinden es sehr störend, dass die
Motorroller/ Motorräder teilweise in Schrägaufstellung entlang der Schwanenstraße parken.
Dieses verstößt jedoch nicht gegen die StVO. Da bisher auch keine Halteverbote eingerichtet
wurden, ist hier das Parken auch grundsätzlich erlaubt.
Auf dem Schulhof des Ville-Gymnasiums wurde vor kurzem eine Stellfläche für Motorroller/
Motorräder und Mofas eingerichtet. Die Schule wird ihre Schüler/innen entsprechend motivieren,
diese neue Stellfläche auch anzunehmen. Falls diese neue Parkplatzfläche nicht angenommen
wird, besteht noch die Möglichkeit durch eine Anordnung von Halteverboten in der
Schwanenstraße die Parkplatzsituation zu entschärfen. Hierzu sollten die Anwohner allerdings
vorher in einer Versammlung vor Ort befragt werden.
Zu 2)
Um festzustellen, welche Geschwindigkeiten in der Schwanenstraße gefahren werden,
beabsichtige ich, das städtische Seitenradarmessgerät hier für einige Tage einzusetzen. Über das
Ergebnis werde ich im Ausschuss berichten.
Zu 3)
Für die Überprüfung und Kontrolle getunter Mopeds und Mofas ist alleine die Polizeibehörde
zuständig.
(Dr. Rips)
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