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Beschlussvorlage (Bürgersolaranlage - Veräußerung von Anteilen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
70 kB
Datum
20.09.2011
Erstellt
14.05.11, 06:21
Aktualisiert
08.11.11, 06:41
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 210/2011 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.2- Datum: 06.05.2011 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft - 20 - BM / Dezernent Termin Bemerkungen 25.05.2011 beschließend Rat 19.07.2011 beschließend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 20.09.2011 beschließend Betrifft: 10.05.2011 Datum Freigabe -100- Bürgersolaranlage - Veräußerung von Anteilen Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt nicht den Etat Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Dem Verkauf der Photovoltaikanlage auf dem Dach der Förderschule in Friesheim von der CIC Solar Bürgerkraftwerk Erftstadt GmbH und Co. KG an einen Investor wird zugestimmt. Begründung: Mit Beschluss zur Vorlage V 436/2007 haben die städtischen Gremien der Errichtung einer Bürgersolaranlage auf dem Dach der Feuerwache in Liblar und auf dem Dach der Förderschule Friesheim zugestimmt. Damit sollte der Ausbau erneuerbarer Energien gefördert und den Bürgern, die selbst nicht über geeignete Dachflächen verfügen, die Möglichkeit gegeben werden, sich an einer Photovoltaikanlage zu beteiligen. Die Anlage mit einer Leistung von insgesamt ca. 100 KW p wurde zwischenzeitlich errichtet und ist in Betrieb. Die Anlage wurde in insgesamt 143 Anteilen zu je 2.500,- € vermarktet, von denen 103 Anteile auf die Anlage in Liblar und 40 Anteile auf die Anlage in Friesheim entfallen. Ein Anleger sollte maximal 8 Anteile erwerben können. Die geplante, kleinteilige Vermarktung hat sich nachträglich als problematisch herausgestellt. Bei Anlagen mit einem Wert von über 100.000,- € und einer Aufteilung auf mehr als 40 Anteilseigner ist ein von der BAFIN genehmigter Prospekt erforderlich. Die Erstellung eines solchen Prospektes würde Kosten in Höhe von ca. 35.000,-€ verursachen und die Wirtschaftlichkeit der Anlage erheblich reduzieren. Die Anlage in Friesheim wurde auf einem Flachdach installiert. Die Kosten für die Aufständerung reduzieren die Rendite der Gesamtanlage. Steuerliche Vorteile können die Anleger bei dem Modell einer Bürgersolaranlage nur eingeschränkt in Anspruch nehmen. Die CIC Solar hat daher beantragt, die Anlage in Friesheim mit 40 Anteilen an einen Investor veräußern zu können und aus der Bürgersolaranlage auszukoppeln. Der Investor hat dadurch steuerliche Vorteile. Für alle anderen Anleger verbessert sich die Rendite, da die Bürgersolaranlage dann nur noch die renditestarke Anlage auf dem dach der Feuerwache Liblar umfasst. In Liblar stehen dann noch 18 Anteile zur Vermarktung zur Verfügung. Für die Stadt entstehen keine Nachteile, da der Investor die bisherigen vertraglichen Verpflichtungen übernimmt und die Wartung und Unterhaltung der Anlage in Friesheim weiterhin durch die CIC Solar erfolgt. Um das Vorhaben Bürgersolaranlage erfolgreich abschließen zu können, sollte dem Antrag der CIC stattgegeben werden. () -2-