Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
70 kB
Datum
20.09.2011
Erstellt
14.05.11, 06:21
Aktualisiert
08.11.11, 06:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 210/2011
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.2- Datum: 06.05.2011
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
- 20 -
BM / Dezernent
Termin
Bemerkungen
25.05.2011
beschließend
Rat
19.07.2011
beschließend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
20.09.2011
beschließend
Betrifft:
10.05.2011
Datum Freigabe -100-
Bürgersolaranlage - Veräußerung von Anteilen
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Dem Verkauf der Photovoltaikanlage auf dem Dach der Förderschule in Friesheim von der CIC
Solar Bürgerkraftwerk Erftstadt GmbH und Co. KG an einen Investor wird zugestimmt.
Begründung:
Mit Beschluss zur Vorlage V 436/2007 haben die städtischen Gremien der Errichtung einer
Bürgersolaranlage auf dem Dach der Feuerwache in Liblar und auf dem Dach der Förderschule
Friesheim zugestimmt. Damit sollte der Ausbau erneuerbarer Energien gefördert und den Bürgern,
die selbst nicht über geeignete Dachflächen verfügen, die Möglichkeit gegeben werden, sich an
einer Photovoltaikanlage zu beteiligen.
Die Anlage mit einer Leistung von insgesamt ca. 100 KW p wurde zwischenzeitlich errichtet und ist
in Betrieb. Die Anlage wurde in insgesamt 143 Anteilen zu je 2.500,- € vermarktet, von denen 103
Anteile auf die Anlage in Liblar und 40 Anteile auf die Anlage in Friesheim entfallen. Ein Anleger
sollte maximal 8 Anteile erwerben können.
Die geplante, kleinteilige Vermarktung hat sich nachträglich als problematisch herausgestellt. Bei
Anlagen mit einem Wert von über 100.000,- € und einer Aufteilung auf mehr als 40 Anteilseigner
ist ein von der BAFIN genehmigter Prospekt erforderlich. Die Erstellung eines solchen Prospektes
würde Kosten in Höhe von ca. 35.000,-€ verursachen und die Wirtschaftlichkeit der Anlage
erheblich reduzieren.
Die Anlage in Friesheim wurde auf einem Flachdach installiert. Die Kosten für die Aufständerung
reduzieren die Rendite der Gesamtanlage. Steuerliche Vorteile können die Anleger bei dem
Modell einer Bürgersolaranlage nur eingeschränkt in Anspruch nehmen.
Die CIC Solar hat daher beantragt, die Anlage in Friesheim mit 40 Anteilen an einen Investor
veräußern zu können und aus der Bürgersolaranlage auszukoppeln. Der Investor hat dadurch
steuerliche Vorteile. Für alle anderen Anleger verbessert sich die Rendite, da die
Bürgersolaranlage dann nur noch die renditestarke Anlage auf dem dach der Feuerwache Liblar
umfasst.
In Liblar stehen dann noch 18 Anteile zur Vermarktung zur Verfügung. Für die Stadt entstehen
keine Nachteile, da der Investor die bisherigen vertraglichen Verpflichtungen übernimmt und die
Wartung und Unterhaltung der Anlage in Friesheim weiterhin durch die CIC Solar erfolgt.
Um das Vorhaben Bürgersolaranlage erfolgreich abschließen zu können, sollte dem Antrag der
CIC stattgegeben werden.
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