Daten
Kommune
Brühl
Größe
15 kB
Datum
10.02.2014
Erstellt
20.02.14, 18:24
Aktualisiert
20.02.14, 18:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 20.02.2014
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 10.02.2014
Öffentliche Sitzung
5.
Sondersatzung gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche
Maßnahmen
hier: Schiffergasse
Bezug: TA 26.11.2012, Vorlage Nr. 171/2012; VKA 17.09.2013,
Vorlage Nr. 272/2013
37/2014
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) fragt, ob es sich um eine teure Maßnahme handele
bzw. was auf die Anwohner zukomme.
Beigeordneter Schiffer (Dez.I) teilt mit, dass ein Teil der Schiffergasse mit einer Mischfläche ausgestattet werde. Die Frage, wie hoch die Beteiligung sein werde, könne er adhoc nicht beantworten. Man könne allerdings davon ausgehen, dass man in einem frühen
Stadium mit den Anwohnern in Kontakt trete, damit diese rechtzeitig wüssten, was auf sie
zukomme.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschuss zu fassen:
Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte
Sondersatzung gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 des KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Brühl
- Schiffergasse
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Hauptausschuss 10.02.2014
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