Daten
Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
15.03.2017
Erstellt
03.05.17, 18:32
Aktualisiert
03.05.17, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 03.05.2017
Beschluss
aus der Niederschrift der 14. Sitzung
des Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 15.03.2017
Vorlage Nr.:
TOP 9
157/2016
Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf
Bereich: zwischen den Straßen "Am Theuspfad" und "Am Eggershof"
Aufhebung der am 10.12.2014 gefassten Beschlüsse (Aufstellungsbeschluss nach § 13 a BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt:
1. Die am 10.12.2014 vom Planungsausschuss gefassten Beschlüsse zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Nr. 121 Sinnersdorf (Aufstellungsbeschluss nach § 13 a BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) werden
aufgehoben.
2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 121 Sinnersdorf (Bereich: zwischen den Straßen „Am Theuspfad“ und „Am Eggershof“).
Ziel der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung und deren Erschließung wie
auch die Anlage eines Grünsaumes zu schaffen.
Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
3. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1)
BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S.
1722) durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Beratungsergebnis:
Einstimmig dafür