Daten
Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
15.03.2017
Erstellt
03.05.17, 18:32
Aktualisiert
03.05.17, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 03.05.2017
Beschluss
aus der Niederschrift der 14. Sitzung
des Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 15.03.2017
Vorlage Nr.:
TOP 8
174/2016
FNP-Teiländerung 18.1 Sinnersdorf
Bereich: östlicher Ortsrand zwischen den Straßen "Am Theuspfad" und "Am Eggershof"
Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" und "Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Parkanlage/Ortsrandeingrünung"
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
Beauftragung zur Durchführung der Anfrage nach § 34 LPlG
Beschluss:
Der Planungsausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Aufstellung der Änderung Nr. 18.1 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim (Bereich: östlicher Ortsrand von Sinnersdorf zwischen
den Straßen „Am Theuspfad“ und „Am Eggershof“).
Ziel der Änderung ist, die vorbereitenden planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung und eine
Ortsrandeingrünung zu schaffen.
Lage und Umfang des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß § 34 LPlG zu stellen und
die Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6
des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Beratungsergebnis:
Einstimmig dafür