Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (FNP-Teiländerung 18.1 Sinnersdorf Bereich: östlicher Ortsrand zwischen den Straßen "Am Theuspfad" und "Am Eggershof" Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" und "Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Parkanlage/Ortsrandeingrünung" Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB Beauftragung zur Durchführung der Anfrage nach § 34 LPlG)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
15.03.2017
Erstellt
03.05.17, 18:32
Aktualisiert
03.05.17, 18:32
Beschlusstext (FNP-Teiländerung 18.1 Sinnersdorf
Bereich: östlicher Ortsrand zwischen den Straßen "Am Theuspfad" und "Am Eggershof"
Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" und "Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Parkanlage/Ortsrandeingrünung"
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
Beauftragung zur Durchführung der Anfrage nach § 34 LPlG)

öffnen download melden Dateigröße: 80 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 03.05.2017 Beschluss aus der Niederschrift der 14. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 15.03.2017 Vorlage Nr.: TOP 8 174/2016 FNP-Teiländerung 18.1 Sinnersdorf Bereich: östlicher Ortsrand zwischen den Straßen "Am Theuspfad" und "Am Eggershof" Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" und "Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Parkanlage/Ortsrandeingrünung" Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB Beauftragung zur Durchführung der Anfrage nach § 34 LPlG Beschluss: Der Planungsausschuss fasst folgenden Beschluss: 1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Aufstellung der Änderung Nr. 18.1 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim (Bereich: östlicher Ortsrand von Sinnersdorf zwischen den Straßen „Am Theuspfad“ und „Am Eggershof“). Ziel der Änderung ist, die vorbereitenden planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung und eine Ortsrandeingrünung zu schaffen. Lage und Umfang des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. - Aufstellungsbeschluss 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß § 34 LPlG zu stellen und die Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür