Daten
Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
15.03.2017
Erstellt
03.05.17, 18:32
Aktualisiert
03.05.17, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 03.05.2017
Beschluss
aus der Niederschrift der 14. Sitzung
des Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 15.03.2017
TOP 10
Vorlage Nr.:
371/2016
Bebauungsplan Nr. 134 Sinnersdorf
Bereich: Siegstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Beschluss:
Der Planungsausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 134 Sinnersdorf (Bereich: Siegstraße) im beschleunigten Verfahren.
Ziel der Planung ist, für die im Plangeltungsbereich gelegenen, baulich ungenutzten Grundstücksflächen Baurecht
für eine ergänzende Wohnbebauung zu schaffen. Dabei sollen die bauleitplanerischen Regelungen die Errichtung öffentlich geförderter Wohnungen möglichst begünstigen.
Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1)
BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Beratungsergebnis:
Einstimmig dafür
SB Staritz (Bündnis 90/Die Grünen) hat nicht an der Abstimmung teilgenommen