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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 101 Brauweiler Bereich: Mühlenstraße Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss siehe UA 14.09.2016, PA 21.09.2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
15.03.2017
Erstellt
03.05.17, 18:32
Aktualisiert
03.05.17, 18:32
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 101 Brauweiler
Bereich: Mühlenstraße
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UA 14.09.2016, PA 21.09.2016)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 03.05.2017 Beschluss aus der Niederschrift der 14. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 15.03.2017 Vorlage Nr.: TOP 2 52/2017 Bebauungsplan Nr. 101 Brauweiler Bereich: Mühlenstraße Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss siehe UA 14.09.2016, PA 21.09.2016 Beschluss: Der Planungsausschuss beschließt: 1. Die ermittelten Umweltbelange in der Planung, wie beschrieben, zu behandeln. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 101 im beschleunigten Verfahren sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) öffentlich auszulegen. - Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: 28 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen Vorsitzende Ehlen (CDU), SB Rosiak-Ehlen (CDU) und SB Dr. Romus (SPD) haben nicht an der Abstimmung teilgenommen.