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Beschlussvorlage (Einfacher Bebauungsplan Nr. 71 "Stadtkern und Kölner Straße West" hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
30.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Einfacher Bebauungsplan Nr. 71 "Stadtkern und Kölner Straße West"
hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Einfacher Bebauungsplan Nr. 71 "Stadtkern und Kölner Straße West"
hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den10.10.2007 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1017 Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 18.10.2007 Haupt- und Finanzausschuss 23.10.2007 Rat 30.10.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Einfacher Bebauungsplan Nr. 71 "Stadtkern und Kölner Straße West" hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1017 Z-1 1. Sachverhalt: Über diesen Tagesordnungspunkt wurde in der letzten Sitzung des Ausschuss beraten. Es wurde u.a. beschlossen, die Begehbarmachung des Wehrgangs zwischen Burg und Johannistor mit in den Entwurf aufzunehmen. Entsprechend der Vorgaben dieses Beschlusses sind der beigefügteBebauungsplanentwurf sowie die Begründung hierzu überarbeitet. Auf der Grundlage der überarbeiteten Entwurfsunterlagen müssen der Entwurfs- und Offenlagebeschluss neu gefasst werden. 2. Rechtliche Würdigung Die Aufstellung des betreffenden Bebauungsplanes beinhaltet die Regelung der Art der baulichen Nutzung in bestimmten Bereichen der Kernstadt im Rahmen der im Baugesetzbuch festgelegten Planungshoheit der Stadt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten belaufen sich auf € 3.000,00. Hierin enthalten ist auch die Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29 e. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit unter den privaten und den öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: A) Unter Wertung der Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 71 „Stadtkern und Kölner Straße West“ nebst Begründung und Textteil beschlossen. C) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des einfachen Bebauungsplanes mit Begründung und Textteil für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.