Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
30.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den10.10.2007
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1017 Z-1
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
18.10.2007
Haupt- und Finanzausschuss
23.10.2007
Rat
30.10.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Einfacher Bebauungsplan Nr. 71 "Stadtkern und Kölner Straße West"
hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: TA Laqua
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1017 Z-1
1. Sachverhalt:
Über diesen Tagesordnungspunkt wurde in der letzten Sitzung des Ausschuss beraten. Es wurde
u.a. beschlossen, die Begehbarmachung des Wehrgangs zwischen Burg und Johannistor mit in
den Entwurf aufzunehmen.
Entsprechend der Vorgaben dieses Beschlusses sind der beigefügteBebauungsplanentwurf sowie
die Begründung hierzu überarbeitet.
Auf der Grundlage der überarbeiteten Entwurfsunterlagen müssen der Entwurfs- und
Offenlagebeschluss neu gefasst werden.
2. Rechtliche Würdigung
Die Aufstellung des betreffenden Bebauungsplanes beinhaltet die Regelung der Art der baulichen
Nutzung in bestimmten Bereichen der Kernstadt im Rahmen der im Baugesetzbuch festgelegten
Planungshoheit der Stadt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten belaufen sich auf € 3.000,00. Hierin enthalten ist auch die Änderung der
Bebauungspläne Nr. 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29 e.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und
mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit unter den privaten und den öffentlichen
Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
A)
Unter Wertung der Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange wird der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 71 „Stadtkern und
Kölner Straße West“ nebst Begründung und Textteil beschlossen.
C)
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des einfachen Bebauungsplanes mit Begründung
und Textteil für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind
zu beteiligen.