Daten
Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
15.03.2017
Erstellt
03.05.17, 18:32
Aktualisiert
03.05.17, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 03.05.2017
Beschluss
aus der Niederschrift der 14. Sitzung
des Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 15.03.2017
Vorlage Nr.:
TOP 4
62/2017
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach
Bereich: südwestlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an das Plangebiet des BP 115 Pulheim zwischen
dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz und dem Pulheimer Bach (Gemarkung Pulheim, Flur 5, Flurstücke 6 ,7, Teilfläche aus 8, 185, 493 und Flur 20, Flurstücke 20, 26, 42, 43, 44, 46, 48, 49, 50,
51, Teilfläche aus 52, 53)
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Beschluss:
Der Planungsausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 114 Pulheim (Bereich: südwestlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an das Plangebiet des BP 113 Pulheim und
BP 115 Pulheim zwischen dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz und dem Pulheimer Bach).
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines weiteren Wohngebietes am
südwestlichen Ortsrand von Pulheim zu schaffen.
Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Beratungsergebnis:
31 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen