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Beschlusstext (Förderprogramm der NRW.Bank "Gute Schule 2020" hier: Festlegung der Maßnahmen für das Jahr 2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
94 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
24.04.17, 18:33
Aktualisiert
24.04.17, 18:33
Beschlusstext (Förderprogramm der NRW.Bank "Gute Schule 2020"
hier: Festlegung der Maßnahmen für das Jahr 2017) Beschlusstext (Förderprogramm der NRW.Bank "Gute Schule 2020"
hier: Festlegung der Maßnahmen für das Jahr 2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 24.04.2017 Beschluss aus der Niederschrift der 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Pulheim am 28.03.2017 Vorlage Nr.: TOP 9 81/2017 Förderprogramm der NRW.Bank "Gute Schule 2020" hier: Festlegung der Maßnahmen für das Jahr 2017 Empfehlung: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, a) im Jahr 2017 zunächst die nachstehenden Maßnahmen über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zu finanzieren, Bauunterhaltungsmaßnahmen, energetische Sanierung Hauptgebäude Schule Escher Straße Gewerke Fenster und Fassade, 1. BA Bedarfsanmeldungen der Schulen (ohne Bezug zu den Machbarkeitsstudien) Realschule Pulheim 515.500 € Neues Mobiliar für 8 Klassen (Einzelpreise über 410 € netto) Planung und Einrichtung einer neuen Lehrküche 40.000 € Gymnasium Pulheim Erneuerung der Sitzreihen im Physikhörsaal 12.000 € Grundschulen Neues Mobiliar zur Einrichtung von OGS-Gruppen im Baubestand 50.000 € SUMME 31.000 € 648.500 € b) den verbleibenden Restbetrag in Höhe von 60.300 € zunächst zur evtl. Umsetzung eines Konzeptes zur Breitbandanbindung der Schulen vorzuhalten, das derzeit verwaltungsintern vorbereitet wird c) im Jahr 2018 zunächst die nachstehende Maßnahme über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zu finanzieren, Bauunterhaltungsmaßnahmen, energetische Sanierung Hauptgebäude Schule Escher Straße Gewerke Fenster und Fassade, 2. BA 515.500 € d) einen erheblichen außerplanmäßigen Aufwand auf dem Konto 01/12/02.5231001 „Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden (Gute Schule 2020)“ in Höhe von jeweils 515.500 € im Haushaltsjahr 2017 und 2018. Die Deckung erfolgt durch das Konto 16/01/01.4230000 „Ertrag aus Guter Schule 2020“ in jeweils gleicher Höhe. e) eine erhebliche außerplanmäßige Auszahlung auf dem Konto 01/12/02.7231001 „Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden (Gute Schule 2020)“ in Höhe von jeweils 515.500 € im Haushaltsjahr 2017 und 2018. Die Deckung erfolgt durch das Konto 16/01/01.6937001 „Aufnahme Liquiditätskredit (Gute Schule 2020)“ in jeweils gleicher Höhe. Beratungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme, 1 Stimmenthaltung Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.03.2017 Seite 2