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Beschlusstext (Widmung der "Horizontallee" im Bereich des Nordparks in Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
27.09.2017
Erstellt
21.11.17, 19:14
Aktualisiert
21.11.17, 19:14
Beschlusstext (Widmung der "Horizontallee" im Bereich des Nordparks in Pulheim)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 21.11.2017 Beschluss aus der Niederschrift der 17. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 27.09.2017 Vorlage Nr.: TOP 9 209/2017 Widmung der "Horizontallee" im Bereich des Nordparks in Pulheim Empfehlung: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Flurstücke entsprechend der Kennzeichnung in den beigefügten Anlagen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Horizontallee Gemarkung Pulheim Flur 8, Flurstücke 209 (teilweise), 57 (teilweise), 412 und 413. Der in den Anlagen schraffiert gekennzeichnete Bereich wird als Gemeindestraße mit Beschränkung auf die Nutzungsart „Fuß- und Radweg“ im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 3 StrWG NRW gewidmet. Beratungsergebnis: Einstimmig