Daten
Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
27.09.2017
Erstellt
21.11.17, 19:14
Aktualisiert
21.11.17, 19:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 21.11.2017
Beschluss
aus der Niederschrift der 17. Sitzung
des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim
am 27.09.2017
Vorlage Nr.:
TOP 9
209/2017
Widmung der "Horizontallee" im Bereich des Nordparks in Pulheim
Empfehlung:
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend
aufgeführten Flurstücke entsprechend der Kennzeichnung in den beigefügten Anlagen gemäß § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu
verfügen:
Horizontallee
Gemarkung Pulheim
Flur 8, Flurstücke 209 (teilweise), 57 (teilweise), 412 und 413.
Der in den Anlagen schraffiert gekennzeichnete Bereich wird als Gemeindestraße mit Beschränkung auf die Nutzungsart
„Fuß- und Radweg“ im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 3 StrWG NRW gewidmet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig