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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 99 Pulheim Bereich: Gewerbegebiet "Industriebahn" - Aufhebung des Beschlusses vom 28.10.2015 und Beschluss zur (erneuten) Änderung des Geltungsbereichs - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Siehe Vorlage Nr. 367/2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
13.09.2017
Erstellt
14.12.17, 06:43
Aktualisiert
14.12.17, 06:43
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 99 Pulheim
Bereich: Gewerbegebiet "Industriebahn"
- Aufhebung des Beschlusses vom 28.10.2015 und Beschluss zur (erneuten) Änderung des Geltungsbereichs
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
  BauGB
Siehe Vorlage Nr. 367/2015)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 14.12.2017 Beschluss aus der Niederschrift der 17. Sitzung des Umweltausschusses der Stadt Pulheim am 13.09.2017 Vorlage Nr.: TOP 9 234/2017 Bebauungsplan Nr. 99 Pulheim Bereich: Gewerbegebiet "Industriebahn" - Aufhebung des Beschlusses vom 28.10.2015 und Beschluss zur (erneuten) Änderung des Geltungsbereichs - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Siehe Vorlage Nr. 367/2015 Empfehlung: 1. Der Umweltausschuss stimmt den nachfolgenden Beschlussvorschlägen für den Planungsausschuss zu. 2. Der Planungsausschuss hebt seinen Beschluss vom 28.10.2015, demzufolge das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 99 Pulheim mit verkleinertem Geltungsbereich und unter der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 99/1 Pulheim fortgeführt werden soll, auf. 3. Der Planungsausschuss beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 99 Pulheim gemäß der beigefügten Übersichtskarte neu abzugrenzen und beauftragt die Verwaltung, mit dem als Anlage beigefügten Entwurfskonzept die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür