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Beschlusstext (Förderprogramm der NRW.Bank "Gute Schule 2020" hier: Festlegung der Maßnahmen für das Jahr 2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
91 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
23.05.17, 16:55
Aktualisiert
23.05.17, 16:55
Beschlusstext (Förderprogramm der NRW.Bank "Gute Schule 2020"
hier: Festlegung der Maßnahmen für das Jahr 2017) Beschlusstext (Förderprogramm der NRW.Bank "Gute Schule 2020"
hier: Festlegung der Maßnahmen für das Jahr 2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 23.05.2017 Beschluss aus der Niederschrift der 24. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 04.04.2017 Vorlage Nr.: TOP 11 81/2017 Förderprogramm der NRW.Bank "Gute Schule 2020" hier: Festlegung der Maßnahmen für das Jahr 2017 Beschluss: Der Rat beschließt, a) im Jahr 2017 zunächst die nachstehenden Maßnahmen über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zu finanzieren, Bauunterhaltungsmaßnahmen, energetische Sanierung Hauptgebäude Schule Escher Straße Gewerke Fenster und Fassade, 1. BA 515.500 € Bedarfsanmeldungen der Schulen (ohne Bezug zu den Machbarkeitsstudien) Realschule Pulheim Neues Mobiliar für 8 Klassen (Einzelpreise über 410 € netto) Planung und Einrichtung einer neuen Lehrküche Gymnasium Pulheim Erneuerung der Sitzreihen im Physikhörsaal Grundschulen Neues Mobiliar zur Einrichtung von OGS-Gruppen im Baubestand SUMME 40.000 € 31.000 € 12.000 € 50.000 € 648.500 € b) den verbleibenden Restbetrag in Höhe von 60.300 € zunächst zur evtl. Umsetzung eines Konzeptes zur Breitbandanbindung der Schulen vorzuhalten, das derzeit verwaltungsintern vorbereitet wird c) im Jahr 2018 zunächst die nachstehende Maßnahme über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zu finanzieren, Bauunterhaltungsmaßnahmen, energetische Sanierung Hauptgebäude Schule Escher Straße Gewerke Fenster und Fassade, 2. BA 515.500 € d) einen erheblichen außerplanmäßigen Aufwand auf dem Konto 01/12/02.5231001 „Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden (Gute Schule 2020)“ in Höhe von jeweils 515.500 € im Haushaltsjahr 2017 und 2018. Die Deckung erfolgt durch das Konto 16/01/01.4230000 „Ertrag aus Guter Schule 2020“ in jeweils gleicher Höhe. e) eine erhebliche außerplanmäßige Auszahlung auf dem Konto 01/12/02.7231001 „Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden (Gute Schule 2020)“ in Höhe von jeweils 515.500 € im Haushaltsjahr 2017 und 2018. Die Deckung erfolgt durch das Konto 16/01/01.6937001 „Aufnahme Liquiditätskredit (Gute Schule 2020)“ in jeweils gleicher Höhe. Beratungsergebnis: 47 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen, 4 Stimmenthaltungen Beschluss der Sitzung des Rates vom 04.04.2017 Seite 2