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Beschlusstext (Konzept sozialer Wohnungsbau auf städtischen Baugrundstücken)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
82 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
23.05.17, 16:55
Aktualisiert
23.05.17, 16:55
Beschlusstext (Konzept sozialer Wohnungsbau auf städtischen Baugrundstücken) Beschlusstext (Konzept sozialer Wohnungsbau auf städtischen Baugrundstücken)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 23.05.2017 Beschluss aus der Niederschrift der 24. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 04.04.2017 Vorlage Nr.: TOP 17 340/2016 Konzept sozialer Wohnungsbau auf städtischen Baugrundstücken Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in den Jahren 2017 bis 2019 die nachfolgend aufgeführten städtischen Grundstücke zu vermarkten, um auf den Grundstücken Geschosswohnungsbau im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus durch Investoren errichten zu lassen. a. 2017: städtisches Grundstück Gemarkung Sinnersdorf, Flur 1, Flurstücke 546 und 548, Siegstraße, Teilfläche in Größe von circa 3.000 qm b. 2018: städtisches Grundstück Gemarkung Sinnersdorf, Flur 7, Flurstück 247, Christophstraße/Hedwigstraße, Teilfläche in Größe von circa 1.084 qm c. städtisches Grundstück Gemarkung Brauweiler, Flur 21, Flurstück 374, Sinthern Am Fronhof, Teilfläche in Größe von circa 1.000 qm d. 2019: städtisches Grundstück Gemarkung Brauweiler, Flur 18, Flurstück 616, Brauweiler, Sportplatz Bernhardstraße, eine noch festzulegende Teilfläche der mit Geschosswohnungsbau bebaubaren Fläche (insgesamt ca. 5400 qm) e. Sollte eine der Grundstücksflächen im BP 113 und BP 114, die bisher für die Errichtung eines Kindergartens vorgesehen sind, nicht benötigt werden, wird diese als Geschosswohnungsbau im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus vermarktet. f. Die Stadtverwaltung wird weiterhin beauftragt, die notwendigen Bebauungsplanverfahren zu betreiben und den zuständigen Fachausschüssen bzw. dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen sowie die notwendigen Erschließungen vorzunehmen, um die rechtzeitige Vermarktbarkeit der Grundstücke herbei zu führen. Die Stadtverwaltung wird dem Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau jeweils zu gegebener Zeit eine Beschlussvorlage zur Festlegung der jeweiligen Vermarktungskriterien für die einzelnen Grundstücke unterbreiten. g. Die Stadt Pulheim erhält das Belegungsrecht an den zu errichtenden öffentlich geförderten Wohnungen. 2. Der Antrag der SPD Fraktion vom 01.12.2016, im Bereich des noch aufzustellenden Bebauungsplanes 115 Pulheim, eines der drei vorgesehenen Gebäude des Geschosswohnungsbaus im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu errichten und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, wird abgelehnt. 3. Für die Geschosswohnungsbaugrundstücke erhalten die bekannten Bauträger und Investoren nach Satzungsbeschluss zum BP115 das Exposé. Sie werden aufgefordert, mit ihrer Bewerbung ein Baukonzept (Bestehend aus einer Planzeichnung und einer Baubeschreibung in Textform) einzureichen. Hierfür wird im Exposé eine Frist genannt. Die Bewerbung eines Bauträgers/Investors für mehrere Grundstücke soll möglich sein. Für ein Baufeld wird eine Bewerbung eines Bauträgers/Investors mit dem Ziel öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten bevorzugt, wenn die im Beschluss vom 26.01.2017 (Vorlage Nr. 361/2016) gefassten übrigen Konditionen eingehalten werden. Die eingereichten Baukonzepte werden von der Stadtverwaltung bewertet und eine Auswahl der favorisierten Bewerber dem Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau zur Entscheidung vorgelegt. Auf Abschluss und die Durchführung der Verträge mit den Bauträgern und Investoren vor Vermarktung an die Einzelbewerber wird verzichtet. Beratungsergebnis: uu Ziffern 1a, 1b, 1c, 1d, 1f, 1g und 3: Einstimmig zu Ziffer 1e: 35 Ja-Stimmen, 19 Gegenstimmen zu Ziffer 2: 35 Ja-Stimmen, 19 Gegenstimmen Beschluss der Sitzung des Rates vom 04.04.2017 Seite 2