Daten
Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
23.05.17, 16:55
Aktualisiert
23.05.17, 16:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 23.05.2017
Beschluss
aus der Niederschrift der 24. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 04.04.2017
Vorlage Nr.:
TOP 2
95/2017
Bürgerbegehren zum Friedhofskonzept der Stadt Pulheim
hier: Prüfung der Zulässigkeit und weiteres Verfahren
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Pulheim stellt fest, dass das Bürgerbegehren zulässig ist.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Beschluss:
Wer stimmt dem Bürgerbegehren zu?
Beratungsergebnis:
26 Ja-Stimmen , 29 Gegenstimmen
Beschluss:
Wer stimmt für den 14.05.2017 und wer für den 25.06.2017 als Tag für den Bürgerentscheid?
Beratungsergebnis:
26 Stimmen für den 14.05.2017
29 Stimmen für den 25.06.2017
Beschluss:
2. Der Rat entspricht dem Bürgerbegehren nicht und beschließt die Durchführung eines Bürgerentscheids gem. § 26
(6) GO NRW. Bei dem durchzuführenden Bürgerentscheid wird die Frage
„Soll der Ratsbeschluss vom 15.11.2016 der Stadt Pulheim, die gelben Flächen der Friedhöfe mit den Gräbern der
Verstorbenen auslaufen zu lassen, nach Ablauf der Grabnutzungsrechte zu entwidmen, und einer anderen Nutzung
zuzuführen, aufgehoben werden?“
zur Abstimmung gestellt.
Der Rat setzt als Tag der Durchführung des Bürgerentscheides Sonntag, den 25.06.2017 fest.
Der Rat beschließt, unter Verzicht auf eine Vorberatung im HFA, für die Durchführung des Bürgerentscheids außerplanmäßig Mittel in Höhe von 50.000,00 € bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus dem Budget Personalkosten.
Beratungsergebnis:
Bürgermeister Keppeler stellt fest, dass somit vorstehender Beschluss gefasst wurde.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 04.04.2017
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