Daten
Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
23.05.17, 16:55
Aktualisiert
23.05.17, 16:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 23.05.2017
Beschluss
aus der Niederschrift der 24. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 04.04.2017
Vorlage Nr.:
TOP 18
218/2016
Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Nellesweg" in
Geyen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend genannten Straße gemäß § 6 des Straßenund Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr
zu verfügen:
Nellesweg
Gemarkung Geyen
Flur 8
Flurstück 22 (teilweise), 374, 541
In der beigefügten Anlage 1 sind die aufgeführten Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im
Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Nellesweg“ gemäß beigefügter Anlage 2 zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig