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Beschlusstext (Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Nellesweg" in Geyen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
23.05.17, 16:55
Aktualisiert
23.05.17, 16:55
Beschlusstext (Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Nellesweg" in Geyen)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 23.05.2017 Beschluss aus der Niederschrift der 24. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 04.04.2017 Vorlage Nr.: TOP 18 218/2016 Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Nellesweg" in Geyen Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend genannten Straße gemäß § 6 des Straßenund Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Nellesweg Gemarkung Geyen Flur 8 Flurstück 22 (teilweise), 374, 541 In der beigefügten Anlage 1 sind die aufgeführten Flurstücke schraffiert dargestellt. Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Nellesweg“ gemäß beigefügter Anlage 2 zu beschließen. Beratungsergebnis: Einstimmig