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Anfrage (Anfrage bzgl. Nutzung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
167 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
08.07.11, 06:22
Aktualisiert
21.09.11, 06:39
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Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt Herrn StV Christian Kirchharz Zülpicher Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Holzdamm 10 0 22 35 / 409- Mein Zeichen Ihr Zeichen gez. Elsen 20.09.2011 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 29.04.2011 Rat Rat Betrifft: Datum gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent F 195/2011 19.07.2011 04.10.2011 Anfrage bzgl. Nutzung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Erftstadt Sehr geehrter Herr Kirchharz, Ihre Anfrage zum möglichen Einsatz von Personen im "Freiwilligen Sozialen Jahr" (FSJ) beantworte ich wie folgt: zu 1. Bei der Stadt Erftstadt sind zurzeit FÖJ'ler und Zivildienstleistende beschäftigt. Ab 01.07.2011 beabsichtige ich, anstelle des Zivildienstes, 2 Personen im Bundesfreiwilligendienst zu beschäftigen. FSJ'ler werden bei mir nicht beschäftigt. zu 2. - 4. Die Beschäftigung von FSJ'lern (junqe Erwachsene im Alter zwischen 16 und 27 Jahren) richtet sich nach den Vorschriften des Jugendfreiwilligendienstgesetzes 2008 (JFDG). Danach können FSJ'ler nur in Bereichen eingesetzt werden, die von einem Träger des FSJ als Einsatzstelle anerkannt sind. Nach Rücksprache mit dem Landschaftsverband Rheinland ist u. a. ein großer und anerkannter Träger der internationale Jugendgemeinschaftsdienst. (ijgd). Ich habe daraufhin mit dem ijgd Kontakt aufgenommen. Die Einsatzgebiete im FSJ können sich in erzieherischen, pflegerischen, betreuerischen und kulturellen Bereichen befinden. Eine mir zur Verfügung gestellte Liste der Mindeststandards für die Anerkennung von Einsatzstellen habe ich als Anlage Ihnen zur Kenntnis beigefügt. U. a. wird daraufhingewiesen, dass der Freiwilligendienst keine bestehenden Arbeitsplätze ersetzt (s. 2.1 Abs. 4). Ich werde im Bereich des Amtes für Schulverwaltung, Kultur und Sport sowie im Amt für Jugend, Familie und Soziales prüfen lassen, ob und inwieweit der Einsatz von FSJ'lern erfolgen könnte und sollte. Über das Ergebnis werde ich ergänzend berichten. zu 5. Nach einer Musterberechnung des ijgd ist davon auszugehen, dass mich die Beschäftigung von FSJ'lern, denen keine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden muss, ca. 600 € monatlich kostet. Bei jungen Menschen, die im Anschluss an ein Sozialversicherungspflichtverhältnis ein FSJ aufnehmen, sind zusätzliche erhöhte Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Die entsprechenden Haushaltsmittel wären bereitzustellen. In Vertretung (Erner) -2-