Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
167 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
08.07.11, 06:22
Aktualisiert
21.09.11, 06:39
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Christian Kirchharz
Zülpicher Straße 10
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Holzdamm 10
0 22 35 / 409-
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
gez. Elsen
20.09.2011
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 29.04.2011
Rat
Rat
Betrifft:
Datum
gez. Dr. Rips,
Bürgermeister
BM / Dezernent
F 195/2011
19.07.2011
04.10.2011
Anfrage bzgl. Nutzung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Erftstadt
Sehr geehrter Herr Kirchharz,
Ihre Anfrage zum möglichen Einsatz von Personen im "Freiwilligen Sozialen Jahr" (FSJ)
beantworte ich wie folgt:
zu 1.
Bei der Stadt Erftstadt sind zurzeit FÖJ'ler und Zivildienstleistende beschäftigt. Ab
01.07.2011 beabsichtige ich, anstelle des Zivildienstes, 2 Personen im
Bundesfreiwilligendienst zu beschäftigen.
FSJ'ler werden bei mir nicht beschäftigt.
zu 2. - 4. Die Beschäftigung von FSJ'lern (junqe Erwachsene im Alter zwischen 16 und 27
Jahren) richtet sich nach den Vorschriften des Jugendfreiwilligendienstgesetzes 2008
(JFDG). Danach können FSJ'ler nur in Bereichen eingesetzt werden, die von einem
Träger des FSJ als Einsatzstelle anerkannt sind.
Nach Rücksprache mit dem Landschaftsverband Rheinland ist u. a. ein großer und
anerkannter Träger der internationale Jugendgemeinschaftsdienst. (ijgd).
Ich habe daraufhin mit dem ijgd Kontakt aufgenommen.
Die Einsatzgebiete im FSJ können sich in erzieherischen, pflegerischen,
betreuerischen und kulturellen Bereichen befinden.
Eine mir zur Verfügung gestellte Liste der Mindeststandards für die Anerkennung von
Einsatzstellen habe ich als Anlage Ihnen zur Kenntnis beigefügt.
U. a. wird daraufhingewiesen, dass der Freiwilligendienst keine bestehenden
Arbeitsplätze ersetzt (s. 2.1 Abs. 4).
Ich werde im Bereich des Amtes für Schulverwaltung, Kultur und Sport sowie im Amt
für Jugend, Familie und Soziales prüfen lassen, ob und inwieweit der Einsatz von
FSJ'lern erfolgen könnte und sollte.
Über das Ergebnis werde ich ergänzend berichten.
zu 5.
Nach einer Musterberechnung des ijgd ist davon auszugehen, dass mich die
Beschäftigung von FSJ'lern, denen keine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden
muss, ca. 600 € monatlich kostet. Bei jungen Menschen, die im Anschluss an ein
Sozialversicherungspflichtverhältnis ein FSJ aufnehmen, sind zusätzliche erhöhte
Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Die entsprechenden Haushaltsmittel wären
bereitzustellen.
In Vertretung
(Erner)
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