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Anfrage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
295 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
08.07.11, 06:22
Aktualisiert
21.09.11, 06:39
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Inhalt der Datei

8. Anlagen Ar. ListEi':d~rMil1~estsfandilrdsfürclieAI"l~rK~rinüng\fon' .... ;.:.:.. gIri~,~:~~§t~ll~l5> '::i· ..::<·· ··,::i..:. ".. Als Träger des FSJ haben wir, die IJGD e.V., die Aufgabe Einsatzstellen anzuerkennen. Mittels der sozialwissenschaftlichen Methode "Selbstevaluation", haben wir unter Einbezug von Einsatzstellen, Freiwilligen und Bildungsreferentlinnen untenstehende verbindliche Kriterien bzw. Mindeststandards zur Anerkennung von Einsatzstellen erarbeitet. a) Bereiche " Das FSJ wird in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, insbesondere Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit oder in Einrichtungen der Gesundheitspflege und kulturellen Einrichtungen (Einsatzstellen) geleistet. (FSJGÄndG § 2 Art. 2) b) Status Die Einsatzstelle ist gemeinwohlorientiert (nach IJGD-Kriterien). 2.1 • Mindeststandards Das Tätigkeitsfeld darf den Säulen von IJGD e.V. nicht widersprechen. (6 Säulen: Freiwilligenarbeit I interkulturelles Lernen I soziales Lernen I Selbstorganisation I Emanzipation der Geschlechter I ökologisches Lernen) • Die Tätigkeitsfelder sollen vielseitig sein. • Beim Einsatz ist besonderer Wert auf zwischenmenschliche Kontakte Freiwilligen mit den entsprechenden Zielgruppen zu legen. • Der Freiwilligendienst ersetzt keine bestehenden Arbeitsplätze. • Die Tätigkeitsfelder sind überwiegend als praktische Hilfstätigkeiten zu verstehen. der 8. Anlagen 2.2 Ausschlusskriterien • Rein hauswirtschaftliche Tätigkeitsfelder sind nur auf ausdrücklichen Wunsch der Freiwilligen und in Absprache mit dem Träger möglich. • Die Aufgaben dürfen nicht rein administrativer Art sein. 3.1 Mindeststandards Die Einsatzstelle führt die Vorstellungsgespräche mit neuen Bewerber/innen sorgfältig durch, z. B. Absprachen bzgl.: - Aufgaben (vglA) - Arbeitszeit (5- 6 Wo.Tg.) - Unterkunft - relevante Regeln - Verpflegungsgeld - Taschengeld - Anfang des Dienstes 3.2 • Empfehlungen Hospitationsmöglichkeiten sollen angeboten werden. • Gespräche mit aktuellen Freiwilligen sollen ermöglicht bzw. angeboten werden. 4.1 Mindeststandards • Die Aufgaben der Freiwilligen sind klar und schriftlich beschrieben. • Die Aufgaben sind sinnvoll, interessant, überschaubar, abwechslungsreich und verantwortungsvoll. • Ein Spielraum für die Fähigkeiten und Interessen der Freiwilligen soll innerhalb der definierten Tätigkeitsfelder existieren. • Über Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen werden klare Absprachen getroffen. • Die Freiwilligen werden zu den von den IJGD organisierten Seminaren freigestellt. • Die Einsatzstelle stellt am Ende des Freiwilligendienstes ein qualifiziertes Arbeitszeugnis für die Freiwilligen aus. • Die Einsatzstelle bietet eine Vollzeitbeschäftigung. 11 8. Anlagen • • Die Einsatzstelle bietet den Freiwilligen (Springerfunktion nur im Ausnahmefall). Die Einsatzstellen unterschreiben diese an die Freiwilligen 4.2 Ein eigenständiges • Die Freiwilligen Klausurtagen, Auswertung an und leiten weiter. nehmen Die Freiwilligen Die 5.1 • Hilfstätigkeiten Projekt innerhalb des Dienstes soll ermöglicht werden. teil an Team-, sollen in möglichst der gesamten Einsatzstelle Experimentierfelder • in dreifacher Gruppen- und Mitarbeiterbesprechungen, Festen und Feiern und haben ein angemessenes Kennenlernen • die Verträge kontinuierliche Empfehlungen • • sinnvolle viele Bereiche Einrichtung bietet den Einblick erhalten: und zur beruflichen Freiwilligen Mitspracherecht. zum genauen Orientierung. Gestaltungsspielräume an. Sie ermöglicht auch eigenständiges und Arbeiten. Mindeststandards Die Verantwortlichkeiten, die den Freiwilligendienst betreffen, sind in der Einrichtung klar definiert und für die Freiwilligen transparent. Eine Fachkraft leitet die Freiwilligen an. Dazu gehört: - Offizielle Begrüßung - Einführung: und Verabschiedung - Hausordnung -Vorstellung / - arbeitsrechtliche der Mitarbeiter/innen - Systematische - (Reflexions-) Einarbeitung Gespräche / durchgeführt. ist während der Arbeitszeit die Freiwilligen - Die Fachkraft sorgt für ein ausgewogenes Freiraum für selbstständiges / -Arbeitsabläufe und Anleitung werden regelmäßig - Die Fachkraft unterstützt Bestimmungen & Nutzer/innen - Die Fachkraft oder eine Vertretung - Die Fachkraft unterstützt der Freiwilligen erreichbar. bei Problemen. Verhältnis von Unterstützung und Arbeiten der Freiwilligen. die Freiwilligen bei der Abgrenzung von Arbeit und Freizeit. - Die Freiwilligen - Die Einsatzstelle Freiwilligen werden vor Überforderung (Grenzen setzen). teilt dem Träger von sich aus mit, wenn es Probleme zwischen und der Einsatzstelle Konfliktlösung geschützt gibt. Sie bezieht den Träger frühzeitig in die mit ein. 111 8. Anlagen 5.2 Empfehlungen • Die Freiwilligen nehmen an Fortbildungen für Mitarbeiter/innen teil, sofern dies möglich und sinnvoll ist. • Die Einsatzstelle kontrolliert die von den Freiwilligen geführte Arbeitsstundenliste. • Die Einsatzstelle schafft Austauschmöglichkeiten mit anderen Freiwilligen, Praktikant/innen und Zivildienstleistenden. • Kleine Einsatzstellen im ländlichen Raum bieten ein Kontaktumfeld. 6.1 Mindeststandards • Die Einsatzstelle zahlt das Taschengeld in der festgelegten Höhe monatlich aus. 7.1 Mindeststandards • Die Verpflegung wird sichergestellt. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: - Der Verpflegungssatz wird in der festgelegten Höhe ausgezahlt. - Die Verpflegung wird teilweise als Sachleistung gewährt und teilweise ausgezahlt. In diesem Fall wird nach vorheriger Absprache auf Diäten und andere Besonderheiten Rücksicht genommen. • Die Höhe des Verpflegungssatzes richtet sich nach dem jeweils gültigen Sach bezugswert. 8.1 Mindeststandards • Für den Fall, dass die Einsatzstelle eine Unterkunft bietet, stellt sie ein Einzelzimmer, ggf. möbliert. • Mehrfachbelegungen von Zimmern sind nach vorheriger Absprache als Ausnahme möglich. Ausnahmen werden mit dem Träger und mit den betroffenen Freiwilligen abgesprochen. • Sanitäre Anlagen und Kochmöglichkeiten sind auf der Etage gegeben. IV 8. Anlagen 8.2 Empfehlungen • Die Unterkunft soll so beschaffen sein, dass die Freiwilligen klar zwischen Arbeit und Freizeit trennen können. • Ein unkomplizierter Zugang zum Telefon ist gegeben. • Die Unterkunft ist an das öffentliche Nahverkehrsnetz angebunden. • Bei Nichtanbindung an das öffentliche Nahverkehrsnetz unterstützen die Einsatzstellen die Freiwilligen dabei, mobil zu sein, z. B. durch das Bereitstellen von Mitfahrgelegenheiten, eines Fahrrads. 9.1 Mindeststandards • Die Einsatzstelle stellt, falls vorgeschrieben, die entsprechende Arbeitskleidung. • Die Einsatzstelle trägt die anfallenden Kosten für die notwendige ärztliche Untersuchung zu Beginn des Freiwilligendienstes. 10.1 Mindeststandards • Die Einsatzstelle hat eine klare organisatorische Struktur und eine fachliche, personelle und finanzielle Basis. • Die Einsatzstelle muss in der Lage sein, die mit dem Einsatz von Freiwilligen entstehenden Kosten zu tragen. • Die Einsatzstelle ist in der Lage, die notwendigen Verwaltungsarbeiten, z. B. Berichte, Abrechnungen, Zeugnisse, zeitnah zu leisten. • Die Einsatzstelle ist verantwortlich für betrieblich relevante Versicherungen und Schutzbestimmungen {Jugendschutzverordnung, Berufsunfallversicherung, Betriebshaftpflicht usw.}. • Ausländische Freiwillige werden von der Einsatzstelle beim Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung unterstützt. v