Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
295 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
08.07.11, 06:22
Aktualisiert
21.09.11, 06:39
Stichworte
Inhalt der Datei
8. Anlagen
Ar. ListEi':d~rMil1~estsfandilrdsfürclieAI"l~rK~rinüng\fon'
....
;.:.:.. gIri~,~:~~§t~ll~l5>
'::i· ..::<·· ··,::i..:.
"..
Als Träger
des
FSJ
haben wir, die
IJGD e.V., die Aufgabe
Einsatzstellen
anzuerkennen. Mittels der sozialwissenschaftlichen Methode "Selbstevaluation", haben
wir
unter Einbezug
von
Einsatzstellen,
Freiwilligen
und
Bildungsreferentlinnen
untenstehende verbindliche Kriterien bzw. Mindeststandards zur Anerkennung von
Einsatzstellen erarbeitet.
a) Bereiche
"
Das FSJ wird in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, insbesondere Einrichtungen
der Wohlfahrtspflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der
Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit
oder in Einrichtungen der Gesundheitspflege und kulturellen Einrichtungen
(Einsatzstellen) geleistet. (FSJGÄndG § 2 Art. 2)
b) Status
Die Einsatzstelle ist gemeinwohlorientiert (nach IJGD-Kriterien).
2.1
•
Mindeststandards
Das Tätigkeitsfeld darf den Säulen von IJGD e.V. nicht widersprechen.
(6 Säulen:
Freiwilligenarbeit
I interkulturelles
Lernen
I soziales
Lernen
I
Selbstorganisation I Emanzipation der Geschlechter I ökologisches Lernen)
•
Die Tätigkeitsfelder sollen vielseitig sein.
•
Beim Einsatz
ist besonderer
Wert
auf zwischenmenschliche
Kontakte
Freiwilligen mit den entsprechenden Zielgruppen zu legen.
•
Der Freiwilligendienst ersetzt keine bestehenden Arbeitsplätze.
•
Die Tätigkeitsfelder sind überwiegend als praktische Hilfstätigkeiten zu verstehen.
der
8. Anlagen
2.2
Ausschlusskriterien
• Rein hauswirtschaftliche Tätigkeitsfelder sind nur auf ausdrücklichen Wunsch der
Freiwilligen und in Absprache mit dem Träger möglich.
•
Die Aufgaben dürfen nicht rein administrativer Art sein.
3.1
Mindeststandards
Die Einsatzstelle führt die Vorstellungsgespräche mit neuen Bewerber/innen sorgfältig
durch, z. B. Absprachen bzgl.:
- Aufgaben (vglA)
- Arbeitszeit (5- 6 Wo.Tg.)
- Unterkunft
- relevante Regeln
- Verpflegungsgeld
- Taschengeld
- Anfang des Dienstes
3.2
•
Empfehlungen
Hospitationsmöglichkeiten sollen angeboten werden.
• Gespräche mit aktuellen Freiwilligen sollen ermöglicht bzw. angeboten werden.
4.1
Mindeststandards
•
Die Aufgaben der Freiwilligen sind klar und schriftlich beschrieben.
•
Die Aufgaben sind sinnvoll, interessant, überschaubar, abwechslungsreich
und
verantwortungsvoll.
•
Ein Spielraum für die Fähigkeiten und Interessen der Freiwilligen soll innerhalb der
definierten Tätigkeitsfelder existieren.
•
Über Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen werden klare Absprachen getroffen.
•
Die Freiwilligen werden zu den von den IJGD organisierten Seminaren freigestellt.
•
Die Einsatzstelle
stellt am
Ende
des
Freiwilligendienstes
ein qualifiziertes
Arbeitszeugnis für die Freiwilligen aus.
•
Die Einsatzstelle bietet eine Vollzeitbeschäftigung.
11
8. Anlagen
•
•
Die Einsatzstelle
bietet den Freiwilligen
(Springerfunktion
nur im Ausnahmefall).
Die Einsatzstellen
unterschreiben
diese an die Freiwilligen
4.2
Ein eigenständiges
•
Die Freiwilligen
Klausurtagen,
Auswertung
an
und leiten
weiter.
nehmen
Die Freiwilligen
Die
5.1
•
Hilfstätigkeiten
Projekt innerhalb des Dienstes soll ermöglicht werden.
teil an Team-,
sollen in möglichst
der gesamten
Einsatzstelle
Experimentierfelder
•
in dreifacher
Gruppen-
und Mitarbeiterbesprechungen,
Festen und Feiern und haben ein angemessenes
Kennenlernen
•
die Verträge
kontinuierliche
Empfehlungen
•
•
sinnvolle
viele Bereiche
Einrichtung
bietet
den
Einblick
erhalten:
und zur beruflichen
Freiwilligen
Mitspracherecht.
zum genauen
Orientierung.
Gestaltungsspielräume
an. Sie ermöglicht auch eigenständiges
und
Arbeiten.
Mindeststandards
Die Verantwortlichkeiten,
die den Freiwilligendienst
betreffen, sind in der Einrichtung
klar definiert und für die Freiwilligen
transparent.
Eine Fachkraft leitet die Freiwilligen
an. Dazu gehört:
- Offizielle Begrüßung
- Einführung:
und Verabschiedung
- Hausordnung
-Vorstellung
/ - arbeitsrechtliche
der Mitarbeiter/innen
- Systematische
- (Reflexions-)
Einarbeitung
Gespräche
/
durchgeführt.
ist während der Arbeitszeit
die Freiwilligen
- Die Fachkraft sorgt für ein ausgewogenes
Freiraum für selbstständiges
/ -Arbeitsabläufe
und Anleitung
werden regelmäßig
- Die Fachkraft unterstützt
Bestimmungen
& Nutzer/innen
- Die Fachkraft oder eine Vertretung
- Die Fachkraft unterstützt
der Freiwilligen
erreichbar.
bei Problemen.
Verhältnis
von Unterstützung
und
Arbeiten der Freiwilligen.
die Freiwilligen
bei der Abgrenzung
von Arbeit und
Freizeit.
- Die Freiwilligen
- Die Einsatzstelle
Freiwilligen
werden vor Überforderung
(Grenzen setzen).
teilt dem Träger von sich aus mit, wenn es Probleme zwischen
und der Einsatzstelle
Konfliktlösung
geschützt
gibt. Sie bezieht den Träger frühzeitig
in die
mit ein.
111
8. Anlagen
5.2
Empfehlungen
• Die Freiwilligen nehmen an Fortbildungen für Mitarbeiter/innen teil, sofern dies
möglich und sinnvoll ist.
• Die Einsatzstelle kontrolliert die von den Freiwilligen geführte Arbeitsstundenliste.
• Die Einsatzstelle schafft Austauschmöglichkeiten mit anderen Freiwilligen,
Praktikant/innen und Zivildienstleistenden.
• Kleine Einsatzstellen im ländlichen Raum bieten ein Kontaktumfeld.
6.1
Mindeststandards
• Die Einsatzstelle zahlt das Taschengeld in der festgelegten Höhe monatlich aus.
7.1
Mindeststandards
• Die Verpflegung wird sichergestellt. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der Verpflegungssatz wird in der festgelegten Höhe ausgezahlt.
- Die Verpflegung wird teilweise als Sachleistung gewährt und teilweise ausgezahlt.
In diesem Fall wird nach vorheriger Absprache auf Diäten und andere
Besonderheiten Rücksicht genommen.
• Die Höhe des Verpflegungssatzes richtet sich nach dem jeweils gültigen
Sach bezugswert.
8.1
Mindeststandards
• Für den Fall, dass die Einsatzstelle eine Unterkunft bietet, stellt sie ein
Einzelzimmer, ggf. möbliert.
• Mehrfachbelegungen von Zimmern sind nach vorheriger Absprache als Ausnahme
möglich. Ausnahmen werden mit dem Träger und mit den betroffenen Freiwilligen
abgesprochen.
• Sanitäre Anlagen und Kochmöglichkeiten sind auf der Etage gegeben.
IV
8. Anlagen
8.2
Empfehlungen
• Die Unterkunft soll so beschaffen sein, dass die Freiwilligen klar zwischen Arbeit
und Freizeit trennen können.
• Ein unkomplizierter Zugang zum Telefon ist gegeben.
• Die Unterkunft ist an das öffentliche Nahverkehrsnetz angebunden.
• Bei Nichtanbindung an das öffentliche Nahverkehrsnetz unterstützen die
Einsatzstellen die Freiwilligen dabei, mobil zu sein, z. B. durch das Bereitstellen von
Mitfahrgelegenheiten, eines Fahrrads.
9.1
Mindeststandards
• Die Einsatzstelle stellt, falls vorgeschrieben, die entsprechende Arbeitskleidung.
• Die Einsatzstelle trägt die anfallenden Kosten für die notwendige ärztliche
Untersuchung zu Beginn des Freiwilligendienstes.
10.1
Mindeststandards
• Die Einsatzstelle hat eine klare organisatorische Struktur und eine fachliche,
personelle und finanzielle Basis.
• Die Einsatzstelle muss in der Lage sein, die mit dem Einsatz von Freiwilligen
entstehenden Kosten zu tragen.
• Die Einsatzstelle ist in der Lage, die notwendigen Verwaltungsarbeiten, z. B.
Berichte, Abrechnungen, Zeugnisse, zeitnah zu leisten.
• Die Einsatzstelle ist verantwortlich für betrieblich relevante Versicherungen und
Schutzbestimmungen {Jugendschutzverordnung, Berufsunfallversicherung,
Betriebshaftpflicht usw.}.
• Ausländische
Freiwillige werden von der Einsatzstelle
beim Abschluss einer
privaten Haftpflichtversicherung unterstützt.
v