Daten
Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
13.11.17, 17:26
Aktualisiert
13.11.17, 17:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 13.11.2017
Beschluss
aus der Niederschrift der 24. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Pulheim
am 26.09.2017
Vorlage Nr.:
TOP 9
91/2017
Antrag des Seniorenbeirates vom 20.02.2017
1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Pulheim
2. Änderung der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates
Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat beschließt
1. die Hauptsatzung der Stadt Pulheim wie folgt zu ändern:
I. Hinter § 11 wird folgender § 12 eingefügt:
§ 12 – Seniorenbeirat
(1) Die Stadt Pulheim bildet einen Seniorenbeirat.
(2) Der Seniorenbeirat ist die Vertretung der Menschen der Stadt Pulheim, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Er ist eine politisch und religiös neutrale Interessenvertretung. Der Beirat führt die Bezeichnung „Seniorenbeirat der Stadt Pulheim“.
(3) Der Seniorenbeirat der Stadt Pulheim besteht grundsätzlich aus 12 stimmberechtigten Mitgliedern.
Wählbar und wahlberechtigt ist jede/r Einwohner/in der Stadt Pulheim, die/der am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet hat. Das Wahlverfahren regelt die vom Rat zu beschließende Wahlordnung. Der
Rat der Stadt Pulheim bestimmt den Wahltermin und den Termin der Konstituierung. Die Amtszeit des
Seniorenbeirates beträgt in der Regel fünf Jahre; die Wahl findet spätestens zwei Monate vor dem Ende der laufenden Amtszeit statt.
(4) Der Rat beschließt eine Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat, in der Zuständigkeiten und Verfahren geregelt sind.
II. Die Nummerierung der bisherigen Paragraphen 12 – 26 erhöht sich jeweils um eins.
III. Die Satzungsänderung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
2. die Neufassung der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates (Anlage 4 der Vorlage).
Beratungsergebnis:
Abgesetzt