Daten
Kommune
Pulheim
Größe
72 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
30.11.17, 14:36
Aktualisiert
30.11.17, 14:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 30.11.2017
Beschluss
aus der Niederschrift der 27. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 10.10.2017
Vorlage Nr.:
TOP 24
172/2017
Widmung eines Teilstücks der Erschließungsanlage "Cäcilienstraße" in Stommeln
Beschluss:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Widmung der nachfolgend aufgeführten Flurstücke entsprechend der Kennzeichnung in der beigefügten Anlage gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September
1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Cäcilienstraße
Gemarkung Stommeln
Flur 32, Flurstück 124 (teilweise), 580, 588, 590 und 592.
Der in der Anlage 1 schraffiert gekennzeichnete Bereich wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig