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Beschlusstext (EG-Umgebungslärmrichtlinie gem. §§ 47 a ff. BImSchG Straße und Schiene - Umsetzung der 2. Stufe (vgl. Vorlage 57/2017, UA 08.03.2017, PA 15.03.2017))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
30.11.17, 14:36
Aktualisiert
30.11.17, 14:36
Beschlusstext (EG-Umgebungslärmrichtlinie gem. §§ 47 a ff. BImSchG
Straße und Schiene - Umsetzung der 2. Stufe
(vgl. Vorlage 57/2017, UA 08.03.2017, PA 15.03.2017))

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Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 30.11.2017 Beschluss aus der Niederschrift der 27. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 10.10.2017 Vorlage Nr.: TOP 23 178/2017 EG-Umgebungslärmrichtlinie gem. §§ 47 a ff. BImSchG Straße und Schiene - Umsetzung der 2. Stufe (vgl. Vorlage 57/2017, UA 08.03.2017, PA 15.03.2017) Beschluss: 1. Der Rat stellt fest, dass im Rahmen der Mitwirkung der Öffentlichkeit gem. § 47 d Abs. 3 BImSchG keine relevanten Anregungen vorgetragen wurden, bzw. keine Anregungen, die konkrete Maßnahmen für den Entwurf des Lärmaktionsplans ableiten ließen und beschließt den Lärmaktionsplan – Stufe II. 2. Der Lärmaktionsplan ist in der vorliegenden Form auf dem Dienstwege dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vorzulegen. Beratungsergebnis: zu Ziffer 1: 49 Ja-Stimmen zu Ziffer 2: 49 Ja-Stimmen Weiterhin haben die vier Mitglieder der FDP-Fraktion mit Ausnahme des Punktes 2 in der Anlage 2 unter 3. (Meldung d."Verlängerung einer Stadtbahnstrecke von Köln-Bocklemünd bzw. Köln-Weiden-West bis Brauweiler" für den ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes NRW) zugestimmt.