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Beschlusstext (Landschaftspläne 1 - 8 des Rhein-Erft-Kreises Textliche Aktualisierung der allgemeinen Festsetzungen (Ge- und Verbote, Ausnahmen, Unberührtheitsklauseln) für Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 15 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
30.11.17, 14:36
Aktualisiert
30.11.17, 14:36
Beschlusstext (Landschaftspläne 1 - 8 des Rhein-Erft-Kreises
Textliche Aktualisierung der allgemeinen Festsetzungen (Ge- und Verbote, Ausnahmen, Unberührtheitsklauseln) für Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 15 Landesnaturschutzgesetz
(LNatSchG NRW))

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 30.11.2017 Beschluss aus der Niederschrift der 27. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 10.10.2017 Vorlage Nr.: TOP 22 243/2017 Landschaftspläne 1 - 8 des Rhein-Erft-Kreises Textliche Aktualisierung der allgemeinen Festsetzungen (Ge- und Verbote, Ausnahmen, Unberührtheitsklauseln) für Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 15 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) Beschluss: Der Rat beschließt, zur 14. Änderung des Landschaftsplanes 6 „Rekultivierte Ville“ bzw. zur 12. Änderung des Landschaftsplanes 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken zu äußern. Beratungsergebnis: Einstimmig