Daten
Kommune
Pulheim
Größe
72 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
30.11.17, 14:36
Aktualisiert
30.11.17, 14:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 30.11.2017
Beschluss
aus der Niederschrift der 27. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 10.10.2017
Vorlage Nr.:
TOP 25
201/2017
Widmung eines Teilstücks der Christophstraße in Sinnersdorf
Beschluss:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Widmung der nachfolgend aufgeführten Flurstücke entsprechend der Kennzeichnung in der beigefügten Anlage gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September
1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Christophstraße
Gemarkung Sinnersdorf
Flur 7, Flurstück 26 (teilweise), 111 (teilweise), 247 (teilweise), 249 (teilweise)
Der in der Anlage schraffiert gekennzeichnete Bereich wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte
Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig