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Beschlusstext (Widmung eines Teilstücks der Christophstraße in Sinnersdorf)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
72 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
30.11.17, 14:36
Aktualisiert
30.11.17, 14:36
Beschlusstext (Widmung eines Teilstücks der Christophstraße in Sinnersdorf)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 30.11.2017 Beschluss aus der Niederschrift der 27. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 10.10.2017 Vorlage Nr.: TOP 25 201/2017 Widmung eines Teilstücks der Christophstraße in Sinnersdorf Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Widmung der nachfolgend aufgeführten Flurstücke entsprechend der Kennzeichnung in der beigefügten Anlage gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Christophstraße Gemarkung Sinnersdorf Flur 7, Flurstück 26 (teilweise), 111 (teilweise), 247 (teilweise), 249 (teilweise) Der in der Anlage schraffiert gekennzeichnete Bereich wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Beratungsergebnis: Einstimmig