Daten
Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
30.11.17, 14:36
Aktualisiert
30.11.17, 14:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 30.11.2017
Beschluss
aus der Niederschrift der 27. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 10.10.2017
Vorlage Nr.:
TOP 26
209/2017
Widmung der "Horizontallee" im Bereich des Nordparks in Pulheim
Beschluss:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Widmung der nachfolgend aufgeführten Flurstücke entsprechend der Kennzeichnung in den beigefügten Anlagen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September
1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Horizontallee
Gemarkung Pulheim
Flur 8, Flurstücke 209 (teilweise), 57 (teilweise), 412 und 413.
Der in den Anlagen schraffiert gekennzeichnete Bereich wird als Gemeindestraße mit Beschränkung auf die Nutzungsart
„Fuß- und Radweg“ im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 3 StrWG NRW gewidmet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig