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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung Bereich: ehemaliger Spielplatz zwischen Albert-Einstein-Straße und Von-Werth-Straße - Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß § 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1 und 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss siehe UA vom 08.03.2017 siehe PA vom 15.03.2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
30.11.17, 14:36
Aktualisiert
30.11.17, 14:36
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung
Bereich: ehemaliger Spielplatz zwischen Albert-Einstein-Straße und Von-Werth-Straße
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß § 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1 und 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
siehe UA vom 08.03.2017
siehe PA vom 15.03.2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 30.11.2017 Beschluss aus der Niederschrift der 27. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 10.10.2017 Vorlage Nr.: TOP 20 241/2017 Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung Bereich: ehemaliger Spielplatz zwischen Albert-Einstein-Straße und Von-Werth-Straße - Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß § 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1 und 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss siehe UA vom 08.03.2017 siehe PA vom 15.03.2017 Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt: 1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2, 4 Abs. 1 und 2, 4a Abs. 3 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt / nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966) den Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) als Bestandteil des Bebauungsplanes. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Beratungsergebnis: 28 Ja-Stimmen, 26 Gegenstimmen