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Beschlusstext (Erschließungsanlage "Zum Geyener Kreuz" Stommeln, Abschnitt von "Im Schildchen" bis "Bröhlsgasse" Beitrittsbeschluss zur Prüfung gem. § 125 Abs. 2 BauGB der Verwaltung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
20.09.2017
Erstellt
16.11.17, 18:31
Aktualisiert
16.11.17, 18:31
Beschlusstext (Erschließungsanlage "Zum Geyener Kreuz" Stommeln, Abschnitt von "Im Schildchen" bis "Bröhlsgasse"
Beitrittsbeschluss zur Prüfung gem. § 125 Abs. 2 BauGB der Verwaltung)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 14.11.2017 Beschluss aus der Niederschrift der 17. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 20.09.2017 Vorlage Nr.: TOP 12 244/2017 Erschließungsanlage "Zum Geyener Kreuz" Stommeln, Abschnitt von "Im Schildchen" bis "Bröhlsgasse" Beitrittsbeschluss zur Prüfung gem. § 125 Abs. 2 BauGB der Verwaltung Empfehlung: Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat bestätigt das Ergebnis der verwaltungsintern vorgenommenen planrechtersetzenden Entscheidung gem. § 125 Abs. 2 BauGB für die Erschließungsanlage „Zum Geyener Kreuz“ Abschnitt zwischen „Im Schildchen“ und „Bröhlsgasse“ und beschließt dieses. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür